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Universitätsbibliothek Regensburg
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Besonderheiten der Archivbenutzung

Das im Zentralarchiv verwahrte Archivgut kann benutzt werden, soweit ein berechtigtes Interesse an der Benutzung besteht und keine Schutzfristen oder konservatorische Bedenken entgegenstehen.
Ein berechtigtes Interesse ist insbesondere dann gegeben, wenn die Benutzung zu amtlichen, wissenschaftlichen, heimatkundlichen, familiengeschichtlichen, oder publizistischen Zwecken erfolgt.
Es existiert jedoch kein rechtlicher Anspruch auf Nutzung des Archivs.

Nach Ablauf der jeweiligen Sperrfrist stehen die Archivalien den Nutzern in der Regel zur Verfügung.
Bezieht sich das Archivgut auf eine Person, so dürfen diese Unterlagen frühestens zehn Jahre nach deren Tod benutzt werden. Ist das Todesdatum nicht bekannt, so gilt eine Frist von 100 Jahren nach der Geburt der betreffenden Person.

Zur Einsichtnahme in Bestände nach 1920, welche die fürstliche Familie betreffen, bedarf es der schriftlichen Genehmigung.

Die Benutzung der Archivalien kann darüber hinaus versagt oder eingeschränkt werden, wenn der hohe Wert einer Archivalie dies ratsam erscheinen läßt. Archivalien dürfen grundsätzlich nicht entliehen werden, die Einsichtnahme findet im Lesesaal statt.

Vor dem Besuch des Archivs bitten wir um Anmeldung, bei komplexeren Themen zwei Wochen im Voraus. Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Peter Styra M. A. zur Verfügung.

Die Verwendung eigener technischer Geräte, die der Reproduktion dienen (z. B. Scanner, Kamera), bedarf der Genehmigung.

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Stand: 20.07.09 - Web-Redaktion