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Inhalt:
Um den EU-Beschlussfassungsprozess transparenter zu machen, haben das Europäische Parlament und die Europäische Kommission am 23. Juni 2011 ein gemeinsames öffentliches Transparenz-Register eingeführt.
Es setzt das von der Europäischen Kommission 2008 eingerichtete Register der Interessenvertreter (Lobbyisten-Register) fort, in das sich bereits über 4000 Organisationen haben eintragen lassen. Das „neue“ Transparenz-Register enthält weit mehr als nur die herkömmlichen Interessenvertreter; es erfasst u.a. auch Anwaltskanzleien, Nichtregierungsorganisationen, Denkfabriken oder auch freiberuflich tätige Einzelpersonen, die Einfluss auf die EU-Politik und Entscheidungsprozesse der europäischen Institutionen zu nehmen suchen.
Das Transparenz-Register will Antworten geben auf Fragen wie: Welche Interessen werden verfolgt? Wer verfolgt diese Interessen? Welche Finanzmittel stehen diesen Leuten zur Verfügung?
Die Organisationen und Personen, die sich registrieren lassen, müssen u.a. Angaben machen über die Anzahl der Personen, die beratend tätig sind, die wichtigsten Gesetzesvorhaben, an denen sie mitgewirkt haben, und die empfangenen EU-Mittel.