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Die TRBS geben den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Bereitstellung der Arbeitsmittel, die Benutzung von Arbeitsmitteln und den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Bundesarbeitsblatt bekanntgemacht.
Gliederung der TRBS
1000er Reihe: Allgemein gültige Regeln
2000er Reihe: Gefährdungsbezogene Regeln
3000er Reihe: Spezifische Regeln für Arbeitsmittel, überwachungsbedürftige Anlagen oder Tätigkeiten
Fachgebiete:
Technik allgemein
Wirtschaftswissenschaften
Schlagwörter:
Deutschland
Betriebssicherheitsverordnung
Betriebssicherheit
Regeln der Technik