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Das Deutsche Rechtswörterbuch ist - als ein Wörterbuch der älteren Sprache - ein historisches Wörterbuch. Es behandelt die Sprache des Rechts vom Beginn
der schriftlichen Überlieferung in lateinischen Urkunden der Völkerwanderungszeit bis etwa 1800.
Sprachumfang: Deutsch, Altenglisch, Alt- und Mittelniederländisch, Altsächsisch, Altfriesisch, Langobardisch (westgermanische Sprachfamilie)
Fachgebiete:
Rechtswissenschaft
Schlagwörter:
Deutschland,
Deutsch,
Recht,
Rechtssprache,
Geschichte