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Die Datenbank bietet Zugriff zu den Beständen und Findbüchern des Bayerischen Wirtschaftsarchivs.
Gemäß Artikel 14 des Bayerischen Archivgesetzes können die Industrie- und Handelskammern dem BWA ihr archivwürdiges Schriftgut zur dauerhaften Aufbewahrung übergeben. Darüber hinaus übernimmt und erschließt das BWA Archivgut von Unternehmen – vorrangig aus den Bereichen Industrie, Handel und Dienstleistungen –, das vor Ort nicht entsprechend gepflegt werden kann oder von der Vernichtung bedroht ist. Auch Unterlagen von Verbänden und Vereinen sowie Nachlässe und Privatarchive aus dem Bereich der Wirtschaft finden Aufnahme. Damit leistet das BWA einen maßgeblichen Beitrag zur Dokumentation der wirtschaftlichen Entwicklung Bayerns und seiner Regionen seit dem Eintritt in das Zeitalter der Industrialisierung.