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Die niedersächsische Landesregierung stellt neben beschlossenen Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Vorschriften auch Entwürfe von Gesetzen und Verordnungen, die das Kabinett nach erstmaliger Beratung beschlossen hat, online zur Verfügung. Die Gesetz- und Verordnungsentwürfe gehen in der Regel dann zur Beteiligung der Verbände. Nach der erfolgten Verbandsbeteiligung hat das Kabinett dann abschließend die Verordnung zu beschließen und zu verkünden bzw. darüber zu entscheiden, die Gesetzentwürfe dem niedersächsischen Landtag als Gesetzgeber zur Beschlussfassung vorzulegen.