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Kalenderblatt : 23. Mai

1949: Auf seiner letzten Sitzung stellt der Parlamentarische Rat die Annahme des von ihm ausgearbeiteten Grundgesetzes durch die Landtage fest und verkündet es. Die Westalliierten hatten am 1. Juli 1948 in Frankfurt im ehemaligen Verwaltungsbau der I.G. Farben den Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder drei Dokumente mit ihren Vorstellungen zu einem deutschen Nachkriegsstaat übergeben. Das erste der später so genannten „Frankfurter Dokumente“ forderte die Einsetzung einer verfassungsgebenden Versammlung bis zum 1. September des gleichen Jahres. Am 1.9.1948 konstitutierte sich im Bonner Museum Koenig der aus 65 Delegierten der Länder bestehende „Parlamentarische Rat“, um die Verfassung der künftigen Bundesrepublik Deutschland zu erarbeiten. Die Mehrheit seiner Mitglieder entstammte der politischen Opposition zum Nationalsozialismus, ein Alleinstellungsmerkmal unter den wichtigen staatlichen Organen Westdeutschlands, jedenfalls bis zum Arbeitsbeginn des Bundesverfassungsgerichts 1951. Der Arbeitsauftrag war keineswegs unumstritten, es wurde befürchtet, durch eine endgültige Verfassung die Teilung Deutschlands zu zementieren. Auch die Staatsorganisation wurde im Spannungsfeld einer von vielen Sozialdemokraten bevorzugten eher „nationalen“ Lösung und einer von der Mehrheit der Christdemokraten favorisierten stärker föderalen Struktur kontrovers diskutiert. Die Auflösung dieser Konflikte gelang durch zwei sozialdemokratische Bürgermeister — der Berliner Ernst Reuter betonte, dass ein demokratischer Weststaat das Verhältnis zum Osten klären helfen könne, und der Hamburger Max Brauer schlug den Namen „Grundgesetz“ vor, der den provisorischen Charakter hervorheben sollte. In bemerkenswert kurzer Zeit entwickelt der Parlamentarische Rat einen großartigen Verfassungstext, der am 23. Mai auf Seite 1 der ersten Ausgabe des Bundesgesetzblattes veröffentlicht wird und am 24.5.1949 um 0 Uhr in Kraft tritt. Der Berliner Staatsrechtler Christoph Möllers beklagt zu Recht, dass im Gegensatz zu den „founding fathers“ der USA die 61 Väter und 4 Mütter des Grundgesetzes bis auf wenige Ausnahmen unbekannt sind: „Dass so gut wie niemand Friedrich Wilhelm Wagner kennt, der sich maßgeblich für die verfassungsrechtliche Abschaffung der Todesstrafe einsetzte, oder Friederike Nadig, die die Gleichberechtigung der Frau ins Grundgesetzt brachte, ist in jedem Fall kein gutes Zeichen.“ (Chr. Möllers, Das Grundgesetz, München 2009).

Gründung der Bundesrepublik nach Verabschiedung des Grundgesetzes durch den Parlamentarischen Rat

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