EUR-Lex Der Zugang zum EU-Recht
Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.
In diesem Abschnitt finden Sie Informationen über die Verfahren für die Annahme von Rechtsakten durch die EU-Organe. Über EUR-Lex werden die Verfahrensschritte und die jeweiligen Dokumente zugänglich gemacht. Darüber hinaus werden zusätzliche Informationen bereitgestellt: Stand des Verfahrens (laufend, abgeschlossen, eingestellt), Art des Verfahrens (z. B. ordentliches Gesetzgebungsverfahren, Verfahren, das nicht die Gesetzgebung betrifft), Rechtsgrundlage usw.
Die meisten dieser Verfahren sind interinstitutioneller Art, d. h. es sind mindestens zwei EU-Organe beteiligt.
EUR-Lex bietet auch Zugang zu einer Reihe von internen Verfahren einiger europäischer Organe/Einrichtungen.
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Sie können auch ein mit einem Dokument verknüpftes Rechtsetzungsverfahren finden, indem Sie auf der linken Seite der entsprechenden Seite des Dokuments auf die Registrierkarte „Verfahren“ klicken.
Um den Fortgang eines Rechtsetzungsverfahrens zu verfolgen, erstellen Sie eine Alarmmeldung (einen RSS-Feed), indem Sie auf einer Dokumentenseite links auf „Diesem Verfahren folgen“ klicken. Sie werden jedes Mal benachrichtigt, wenn in diesem Verfahren ein neues Ereignis eintritt.
Bei den EU-Rechtsetzungsverfahren sind die Etappen festgelegt, die zum Erlass von Rechtsakten führen. Dies gilt auch für die beteiligten Organe und Einrichtungen und ihre jeweilige Rolle. Sie unterscheiden sich je nach Politikbereich und Art des betreffenden Rechtsakts.
Das Gesetzgebungsverfahren bezieht sich auf das Verfahren, in dem die beiden gesetzgebende Organe (Europäisches Parlament und Rat der EU) Rechtsakte erlassen: Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse. Rechtsakte der Europäischen Union, die im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens erlassen werden, sind Gesetzgebungsakte.
Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sind zwei Arten von Gesetzgebungsverfahren vorgesehen:
Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon ist das ordentliche Gesetzgebungsverfahren das wichtigste Gesetzgebungsverfahren für die Entscheidungsfindung auf EU-Ebene, bei dem das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union gemeinsam als gesetzgebende Organe fungieren. Davor wurde es gemeinhin als „Mitentscheidungsverfahren“ bezeichnet.
Diese finden in dem im Vertrag festgelegten Sonderfällen Anwendung. Im Gegensatz zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren gibt es im Rahmen dieser Verfahren kein einheitliches Vorgehen für die Annahme von Rechtsakten. Ein Rechtsakt kann im Rahmen eines besonderen Gesetzgebungsverfahrens von folgenden Organen erlassen werden:
Die EU-Organe können auch Rechtsakte ohne Gesetzescharakter erlassen.
Der Abschnitt auf EUR-Lex zu Rechtsetzungsverfahren umfasst interinstitutionelle, nicht die Gesetzgebung betreffende Verfahren für Rechtsakte, die meist vom Rat auf Vorschlag der Kommission erlassen werden.
Verfahren für Rechtsakte, die ausschließlich von der Kommission angenommen werden (autonome Rechtsakte), einschließlich Durchführungsrechtsakten und delegierter Rechtsakte der Kommission, sind im Abschnitt „interne Verfahren“ zu finden.
Die interinstitutionelle Bezugsnummer für Rechtsetzungsverfahren besteht aus dem Jahr, der Verfahrensnummer (Ziffern und/oder Buchstaben) und der Abkürzung der Verfahrensart.
Beispiel
2012/0011/COD – entspricht (Jahr)/ (Verfahrensnummer)/ (Verfahrensart).
Die Verfahrensart „COD“ umfasst das ordentliche Gesetzgebungsverfahren (sowie das frühere Mitentscheidungsverfahren).
Abkürzung |
Interinstitutionelles Verfahren |
Status |
ACC |
Abkommen | Nicht mehr angewandt |
APP |
Besonderes Gesetzgebungsverfahren (Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich) | In Gebrauch |
AVC |
Verfahren der Zustimmung | Nicht mehr angewandt |
BUD |
Haushaltsverfahren | In Gebrauch |
CNB |
Anhörung der Europäischen Zentralbank | Nicht mehr angewandt |
CNC |
Anhörung des Rechnungshofs | Nicht mehr angewandt |
CNS |
Besonderes Gesetzgebungsverfahren (nach Anhörung des Europäischen Parlaments) | In Gebrauch |
COD |
Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (vormals Mitentscheidungsverfahren) | In Gebrauch |
DEC |
Entlastungsverfahren | In Gebrauch |
NLE |
Verfahren, das nicht die Gesetzgebung betrifft | In Gebrauch |
PRT |
Sozialprotokoll | Nicht mehr angewandt |
SYN |
Verfahren der Zusammenarbeit | Nicht mehr angewandt |
EUR-Lex bietet Zugang zu Informationen über eine Reihe von internen Verfahren einiger europäischer Organe/Einrichtungen.
Ein internes Verfahren ist eine Abfolge von Phasen des internen Entscheidungsprozesses in einem Organ oder einer Einrichtung. Die Verfahrensschritte unterscheiden sich je nach Verfahrensart, beteiligtem Organ und seiner Geschäftsordnung.
Das Ergebnis eines internen Verfahrens kann ein Rechtsakt sein, der nur von einem Organ erlassen wird, z. B. ein autonomer Rechtsakt der Kommission in Form eines Durchführungsrechtsakts oder ein Dokument, das Teil eines interinstitutionellen Rechtsetzungsverfahrens ist, z. B. ein Vorschlag der Kommission oder eine Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA).
Informationen über interne Verfahren werden erst seit Juli 2016 auf EUR-Lex hochgeladen und stehen derzeit nur für den EWSA zur Verfügung. Sie finden dort beispielsweise die internen Verfahren, die zur Annahme von Kommissionsvorschlägen oder delegierten Rechtsakten/Durchführungsrechtsakten, Stellungnahmen des EWSA usw. führen.
Sie können auf interne Verfahren zugreifen, indem Sie in dem Menü am linken Rand jeder einschlägigen Seite eines Dokuments auf die entsprechende Registrierkarte klicken.
Klicken Sie auf internes Verfahren, um ein Beispiel einzusehen, das zum Erlass einer Durchführungsrichtlinie der Kommission führt.