Mit dem Jahresbericht legt der/die Vorstandsvorsitzende des Vereins und Direktor/in des Deutschen Jugendinstituts dem Kuratorium gemäß Paragraf 12, Absatz 11 der Satzung des Deutschen Jugendinstituts e.V. eine zusammenfassende Bilanz der Leistungen des vergangenen Jahres vor. Zugleich gibt diese Zusammenschau der DJI-Aktivitäten des Berichtsjahrs der interessierten Öffentlichkeit, der Fachwelt und den Förderern des DJI, insbesondere dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), einen Einblick in die vielfältigen Aufgaben- und Themenbereiche, in die institutionellen Zusammenhänge sowie in strukturelle Rahmenbedingungen des Institutes.