Das vom Thüringischen Staatsministerium herausgegebene Organ zählt zu den wichtigsten Amts- und Verordnungsblättern des am 1. Mai 1920 gegründeten Landes Thüringen. Es erschien nach Bedarf, in der Regel ein- oder zweimal wöchentlich, und zerfällt hinsichtlich seines Aufbaus in zwei Teile: zum einen das Regierungsblatt mit seitens der Ministerien veranlassten amtlichen Bekanntmachungen u. ä., zum anderen das Nachrichtenblatt mit analogen Verordnungen und Verlautbarungen der nach geordneten Behörden und Gerichte sowie der Gemeindevorstände, der Industrie- und Handelskammern bzw. anderer Stellen und Einrichtungen.
Als Grundlage für die Digitalisierung diente der Bibliotheksbestand des Thüringischen Hauptstaatsarchivs Weimar.
Amts- und Nachrichtenblatt für Thüringen / : 1. Teil, Regierungsblatt / hrsg. v. Thüringischen Staatsministerium. - Weimar, 1.1921 - 25.1945,März
Urh. bis 6.1926: Thüringen
Vorg.:
Regierungs- und Nachrichtenblatt für Sachsen-Weimar-Eisenach / Teil 1, Regierungsblatt 103.1919-105.1921
Forts.:
Regierungsblatt für das Land Thüringen 1950 - 1952,23
Regierungsblatt für das Land Thüringen / Teil 1, Gesetzsammlung 1945,3(Sept.) - 1949
Regierungsblatt für das Land Thüringen / Teil 2, Amtsblatt 1945,1(Sept.) - 1949
Regierungsblatt für das Land Thüringen / Teil 3, Gesetze und Befehle des Alliierten Kontrollrats und Befehle der Sowjet-Militär-Administration 2.1946 - 4.1948
ZDB-ID: 2854610-6