Die Kostenentscheidung des erstinstanzlichen Gerichts wird wirkungslos, wenn der Antrag gemäß § 22 Abs. 2 S. 1 FamFG zurückgenommen wird. Die Entscheidung über die Kosten der ersten Instanz kann dann im Beschwerdeverfahren das Beschwerdegericht treffen (OLG Karlsruhe 18.10.23, 18 UF 39/23, Abruf-Nr. 239061 ).
Das LG Dresden hat wieder einmal zu der Frage Stellung genommen, wie die anwaltlichen Gebühren im Bußgeldverfahren zu bemessen sind (LG Dresden 14.9.23, 5 Qs 56/23, Abruf-Nr. 239395 ).
Selbst wenn der Anwalt seinen Antrag nur auf bestimmte Verfahrensabschnitte beschränkt, gilt: Für die Gewährung einer Pauschgebühr nach § 51 RVG muss er prüfen, ob die Gesamtregelvergütung für seine Tätigkeit ...
1974: Deutschland wird im Münchner Olympiastadion Fußballweltmeister. In Brighton gewinnt ABBA den Grand Prix Eurovision de la Chanson. In Wolfsburg läuft das erste Exemplar des Golf 1 vom Band. Und auch im beschaulichen Nordkirchen geschieht Bahnbrechendes! Unter dem Titel „Steuer-Erfahrungsaustausch Kraftfahrzeuggewerbe“ erscheint der erste Informationsdienst des heutigen IWW Instituts, das damals Wirtschafts- und Steuerfachverlag Nordkirchen hieß.
In sog. Umfangsverfahren fallen regelmäßig erhebliche Aktenbestände an, die digital gespeichert werden. Nach Auffassung des OLG Jena muss (zunächst) die Staatskasse die Kosten für die Anschaffung der dazu ...
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren ist im Januar 2024 um 26,2 Prozent gegenüber Januar 2023 und die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 1,1 Prozent von Januar bis November 2023 gegenüber dem ...
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Gerade in der mietrechtlichen Praxis können digitale Lösungen die Arbeit erheblich erleichtern. Die neue Sonderausgabe von MK Mietrecht kompakt zeigt Ihnen, wie Sie sich dieses Potenzial erschließen! Sie erhalten konkrete Tipps zur Nutzung von KI und zum Aufbau Ihrer eigenen Legal-Tech-Strategie.
Volle Terminsgebühr trotz Versäumnisurteil? So geht’s!
Verschenken Sie kein Geld: Auch bei Säumnis des Gegners kann in vielen Fällen die volle Terminsgebühr von 1,2 abgerechnet werden. In welchen Verfahrenskonstellationen dies so ist, zeigt Ihnen die neue Sonderausgabe von RVG professionell anhand von konkreten Abrechnungsbeispielen.
Der Geschäftswert eines Aufgebotsverfahrens zur Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs bestimmt sich nach § 36 GNotKG. Hierbei ist ein Bruchteil des Nennwerts der Grundschuld anzusetzen (OLG Karlsruhe 23.11.23, 19 W 75/23, Abruf-Nr. 239060 ).