Pestizide
EU-Gerichtshof: Mitgliedstaaten müssen Sicherheitsbewertung von Pestiziden verbessern
Pestizid Aktions-Netzwerk erwirkt Präzedenzurteile
Die Mitgliedstaaten der EU müssen bei der Sicherheitsbewertung von Pestiziden die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigen und dürfen nicht einfach die Bewertung anderer Mitgliedstaaten übernehmen. Um das Vorsorgeprinzip zu erfüllen, muss ein hohes Schutzniveau gewährleistet werden, auch speziell mit Blick auf hormonverändernde Eigenschaften. Das hat der Europäische Gerichtshof Ende April in drei Präzedenzurteilen entschieden. Klage hatte das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Europe) gegen die niederländische Zulassungsbehörde eingereicht.