Schüttet eine Kapitalgesellschaft Gewinne an den Gesellschafter aus, können diese unter gewissen Voraussetzungen nach dem Teileinkünfteverfahren besteuert werden. Der BFH (12.12.23, VIII R 2/21, Abruf-Nr. 240580) hat hierzu nun entschieden: Nach einer wirksamen erstmaligen Antragstellung sind die materiell-rechtlichen Antragsvoraussetzungen in den folgenden vier Veranlagungszeiträumen (VZ) vom FA zu unterstellen. Diese müssen nur für das erste Antragsjahr vorliegen.
Sie ist wieder da: Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Mit dem Wachstumschancengesetz (BGBl I 24, Nr. 108) wurde die als Investitionsanreiz gedachte Abschreibungsmethode ...
Im Rahmen einer inländischen doppelten Haushaltsführung ist der Werbungskostenabzug von Unterkunftskosten auf 1.000 EUR monatlich beschränkt (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 4 EStG). Der BFH (13.12.23, VI R 30/21, ...
Das LfSt Niedersachsen (21.2.24, S 2137-St 224a/St 221-3596/2023) hat ausführlich dazu Stellung genommen, welche steuerlichen Besonderheiten bei der Pflicht-Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen in Papier oder in digitaler Form zu beachten sind. Nachfolgend wird dargestellt, welche Kosten in die Rückstellung einzubeziehen sind, und welche nicht.
Mehraufwendungen für einen behindertengerechten Um- oder Neubau eines Hauses oder einer Wohnung sind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Dies gilt auch für eine dadurch ausgelöste Mieterhöhung.
Das BMF (11.3.24, IV D 2 - S 0316/21/10001 :002, Abruf-Nr. 240668 ) hat das Schreiben zu den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer ...
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Was ist ertragsteuerfreie Vermögensverwaltung, was nicht begünstigte wirtschaftliche Aktivität? Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief bietet einen kompakten Überblick über die steuerlichen Spielregeln für gemeinnützige Körperschaften – inklusive praktischer Beispiele und aktueller Rechtsprechung.
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Zum 1.1.20 wurde mit § 35c EStG eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden eingeführt. Diese Regelung weist jedoch einige Fragen auf, die das BMF (14.1.21, IV C 1 -
S 2296-c/20/10004 :006) teilweise beantwortet hat. Nun ist ein Verfahren vor dem BFH zum Heizungstausch anhängig, in dem es darum geht, ob die Steuerermäßigung erst ab der vollständigen Begleichung der Rechnung in Betracht kommt (FG München 8.12.23, 8 K 1534/23, Rev. BFH: IX R 31/23).