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Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Gerichte folgende Schreibweisen:
Beispiele:
LG München für Landgericht München
BGH für Bundesgerichtshof
BVerfG für Bundesverfassungsgericht usw.
Bitte beachten Sie bei der Eingabe des Aktenzeichens folgende Schreibweise:
Beispiele:
1 S 3263/08
1 K 927.09
Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Vorschriften folgende Schreibweisen:
Beispiele:
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
StVO §§ 12 Abs. 3 Ziff. 3
ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
03
Mai
Urteile: Brauchtum
Brauchtumsveranstaltungen und Altmaterialsammlungen
Von EPHK a.D. Bernd Huppertz, Köln
Der Beitrag untersucht die sogenannte Brauchtumsverordnung1 in Abgrenzung zu den allgemeinen zulassungs- und fahrerlaubnisrechtlichen Regelungen anhand eines Beispiels.
03
Mai
Urteile: Plaketten
Stempelplaketten auf amtlichen Kennzeichen
Von Marco Schäler
Unabdingbar für die Verkehrsüberwachung oder entbehrliche Eigenheit des deutschen Zulassungsrechts?
03
Mai
Urteile: FE-Tourismus
Aktuelle Entwicklungen im Führerscheintourismus
Felix Koehl1
Deutschen Gerichte sind mit Fragen der Inlandsgültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis nach wie vor stark beschäftigt.
03
Mai
Urteile: Kurzurteile
Raserei - mit 120 km/h durch die Innenstadt
Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat in einem Eilverfahren die Sicherstellung eines Fahrzeugs nach einem gefährlichen Überholmanöver als rechtmäßig bestätigt.
03
Mai
Urteile: Kurzurteile
Sichtbehinderung - beim Linksabbiegen besondere Vorsicht
Ist für einen Linksabbiegenden die Sicht auf den Gegenverkehr durch ein anderes Fahrzeug verdeckt, muss er besonders vorsichtig sein. Doch wer haftet bei einem Unfall? Ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken.
05
Apr
Urteile: Überprüfungsverfahren
Die Fragestellung im verwaltungsrechtlichen Überprüfungsverfahren
Von Volker Kalus & Thomas Wagner
Seit 2013 bestand zum Projekt "MPU-Reform" Konsens, dass bundesweit Fragestellungen erforderlich wären, um Kriterien für die Befunderhebung/-bewertung auf fachwissenschaftlicher Grundlage erstellen und einheitlich anwenden zu können.
05
Apr
Urteile: Vorschau
Vorschau
Vorschau (Änderungen vorbehalten)• Verwaltungsrechtliches Überprüfungsverfahren; Ergänzung "Cannabis"• Ausnahmen Brauchtumsveranstaltung und AltmaterialsammlungIhre Fragen bitte!Sie haben Fragen zu den Beiträgen desVERKEHRSDIENSTES oder möchtenein Thema vorschlagen? Ihr Anliegeninteressiert mit Sicherheit auch andere Leser.Wir greifen Ihre Fragen gerne auf:redaktion.verkehrsdienst@tecvia.com
01
Mrz
Urteile: Toter Winkel
Tödliche Gefahr im toten Winkel - Schwere Abbiegeunfälle zwischen Lkw und Radfahrenden
Von Björn Pazak
Die Ampel schaltet auf grün. Radfahrer und Lkw fahren beide gleichzeitig los. Unbemerkt vom Lkw-Fahrer, trotz des Blicks in seine vier Außenspiegel, befindet sich der Radfahrer im toten Winkel. Es kommt zur tödlichen Kollision.19 Radfahrer sind so 2022 auf Deutschlands Straßen getötet worden.1 80 % der Lkw-Fahrer geben nach einem solch tödlichen Ereignis ihren Beruf auf.2 Viele dieser Unfälle wären in der Vergangenheit vermeidbar gewesen, wenn man früher und konsequenter gehandelt hätte. Im folgenden Beitrag soll zunächst die statistische Entwicklung des Unfallgeschehens betrachtet, die aktuelle Studienlage beleuchtet und präventive Maßnahmen zur Vermeidung von schweren Abbiegeunfällen vorgestellt werden. Dem Autor ist es ein besonderes Anliegen, das Bewusstsein für diese vermeidbaren Unfälle zu schärfen.
01
Mrz
Urteile: VGT
Verkehrsgerichtstag 2024, Arbeitskreis V im Detail und Empfehlungen
Von Ewald Ternig
Gesamtbericht zum 62. Verkehrsgerichtstag in Goslar.
01
Mrz
Urteile: Fahreignung
Überprüfung von Fahreignungsgutachten durch die Fahrerlaubnisbehörde
von Volker Kalus
Auf dem 62. Verkehrsgerichtstag vom 24. bis 26 Januar 2024 in Goslar diskutierten Experten über die Zukunft des Verkehrsrechts. Im Rahmen des Themenspektrums wurden einige Themen gesondert betrachtet - so die Überprüfung von Fahreignungsgutachten.
02
Feb
Urteile: Anhörung
Die Anhörung gem. § 70 Abs. 2 StVZO - ein oft missverstandenes und missbrauchtes Verfahren
Regierungsdirektor Dr. Adolf Rebler
Vor der Genehmigung einer Ausnahme von den §§ 32 (Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen), 32d (Kurvenlaufeigenschaften) und 34 StVZO (Achslast und Gesamtgewicht) sind nach § 70 Abs. 2 StVZO die obersten Straßenbaubehörden der Länder und, wo noch nötig, die Träger der Straßenbaulast zu hören. Der praktische Nutzen dieser Vorschrift ist seit Jahren umstritten. Der wahre Zweck der Vorschrift wird von den Angehörten oft nicht gesehen. Oftmals entsteht der Eindruck, die Regelung werde nur missbraucht, um "unliebsamen" Güterverkehr zu verhindern. Andere angehörte Behörden missbrauchen die Vorschrift oft, um ihre Vorstellungen davon, wie eine Ausnahmegenehmigung "richtig aussehen" hat, durch "Ablehnung" des "Antrags" umzusetzen. Leidtragende sind - die Unternehmer und- weil kein Großraum- oder Schwertransport (GST) nur so zum Vergnügen läuft- die Gesellschaft. Gerade in einer Zeit, in der GST dringend benötigt werden, um den Ausbau der Windkraft voranzutreiben, erweist die Vorschrift als unhaltbarer Anachronismus.
02
Feb
Urteile: Fahrradhelm
Keine Helmpflicht für Radfahrer im Jahr 2018
Ewald Ternig
Immer wieder müssen sich Gerichte damit beschäftigen, ob Rad Fahrenden Schadensersatz zusteht, wenn Sie bei einem Verkehrsunfall, bei dem sie mit einem Fahrrad unterwegs waren, Kopfverletzungen erlitten und bei der Fahrt keinen Schutzhelm trugen. Es gibt keine Verpflichtung nach der StVO dies zu tun. In § 21a Abs. 2 StVO wird der Schutzhelm angesprochen. Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.Die Bestimmung findet somit keine Anwendung ...
02
Feb
Urteile: VISION ZERO
VISION ZERO konkret
Erster Polizeihauptkommissar a.D. Peter Schlanstein, Münster*
Wie sich schwerste Unfälle vermeiden lassen
02
Feb
Urteile: Kurzurrteile
Ast kracht auf Auto: Wer haftet?
mm
Wer ist haftbar, wenn ein Ast auf ein neben dem Grundstück geparktes Auto fällt - der Gartenbesitzer oder der Autofahrer? Diese Frage klärt ein Gerichtsurteil des Landgerichts Wuppertal.Im Fall, über den das Anwaltsregister auf seiner Webseite berichtet, hatte ein Autobesitzer sein Auto am Straßenrand neben einem privaten Grundstück geparkt, auf dem ein Baum stand. Von diesem brach ein großer Ast ab und fiel aufs Auto. Der Autobesitzer verlangte Schadenersatz, der Grundstücksbesitzer weigerte sich zu zahlen: Es habe keine Anzeichen gegeben, dass der Baum krank oder brüchig war. Das habe er zwar nicht regelmäßig überprüft, dafür aber auch keine Notwendigkeit gesehen.Das Gericht urteilte, dass ...
02
Feb
Urteile: Kurzurrteile
Kleinkind nutzt Autoschlüssel: Wer haftet?
mm
Kleine Kinder können unberechenbar sein und spielen gerne Autoschlüsseln. Wenn ein Kleinkind beim Spielen aus Versehen den Motor startet, kann dies schlimme Folgen haben. Wer dafür haftet, zeigt ein Urteil des OLG Oldenburg.Im konkreten Fall saß ein Kleinkind unangeschnallt im Kindersitz auf der Beifahrerseite. Die Mutter ging kurz in die Wohnung. Der Autoschlüssel lag mit angeblich eingeklapptem Schlüsselbart auf der Ablage. Der Zweieinhalbjährige kletterte aus seinem Sitz, nahm den Schlüssel und startete das Auto. Das Fahrzeug machte einen Satz nach vorne und kollidierte mit einer Frau, die auf einer Bank saß. Sie zog sich schwere Verletzungen an den Kniegelenken zu. Die Krankenkasse der ...
02
Feb
Urteile: Kurzurrteile
Fahrerlaubnis in Gefahr
mm
Wer betrunken auf einem elektrischen Tretroller fährt, riskiert seine Fahrerlaubnis, so ein Urteil des LG Lüneburg. Denn auch hier gelten die gleichen Promillegrenzen wie beim Auto.Im konkreten Fall fuhr ein Mann auf einem E-Scooter eine Strecke von sechs Kilometern. Mit 1,5 Promille im Blut fuhr er in Schlangenlinien und auf der falschen Straßenseite eines Radwegs. Sein Führerschein wurde sichergestellt und das Amtsgericht Celle entzog ihm die Fahrerlaubnis, wogegen der Mann Beschwerde einlegte. Seine Argumentation: Es war nicht viel los und betrunken auf einem E-Scooter zu fahren wäre weniger gefährlich, als mit dem Auto. Mit der Beschwerde hatte er aber keinen Erfolg. Das LG Lüneburg ...
02
Feb
Urteile: Kurzurrteile
Urteil: Kein Bußgeld nach Behördenfehler
mm
Manchmal machen Autofahrer Fehler - und es folgt ein Bußgeldverfahren. Machen Behörden dabei Fehler, bleibt es oft folgenlos ...Zum selben Verkehrsdelikt kann ein zweiter, inhaltlich auch abweichender Bußgeldbescheid erstellt werden. Allerdings ist dieser neue Bescheid nur gültig, wenn der erste zuvor aufgehoben wurde. Auch eine etwaige Unterbrechung der sog. Verfolgungsverjährungsfrist ist ansonsten nicht gegeben. Das zeigt eine Entscheidung (Az.: 2 OWi 4211 Js 8465/22) des Amtsgerichts Landstuhl. Konkret ging es um ein im Detail nicht näher beschriebenes Verkehrsdelikt. Zu diesem wurden zwei verschiedene, inhaltlich abweichende Bußgeldbescheide (Adresse, Betrag) erlassen. Zudem gingen die ...
05
Jan
Urteile: Schtwertransporte
Die geöffnete Heckklappe bei Innenladern: ein Problem der §§ 32, 70 StVZO?
Von Dr. Adolf Rebler
In der Praxis gibt die Frage, ob bei Innenladern die Vorschriften über die zulässige Länge von Fahrzeugen i. S. d. § 32 StVZO bei geöffneter Heckklappe einschlägig sind, immer wieder Anlass zu Diskussionen. Der folgende Aufsatz möchte hier ein paar Denkanstöße geben.
05
Jan
Urteile: Vorbericht
Vorbericht zum 62. Verkehrsgerichtstag 2024
Von Ewald Ternig
Zum 62. Mal treffen sich die Expertinnen und Experten zum Thema Verkehrsrecht Ende Januar 2024 in der historischen Stadt Goslar im Harz. Die Veranstalter haben für acht Arbeitskreise wieder einmal interessante Themen ausgewählt.
05
Jan
Urteile: Fahrzeug-Zulassungsordnung
Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit gesetzlichen Beschränkungen von Kfz-Kennzeichen im Lichte der "neuen" FZV
Von Bernd Huppertz
Im Zuge der Novellierung des Zulassungsrechts durch Erlass der "Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr"1 trat die FZV zum 1.3.2007 in Kraft. 2011 wurde sie aufgrund bestehender formaler Rechtsfehler neu bekanntgemacht2 und in der Folgezeit mehrfach geändert. Die aktuelle "neue" FZV wurde am 28.7.2023 im Bundesgesetzblatt3 veröffentlicht. Sie trat zum 1.9.2023 in Kraft. Der Artikel untersucht die zulassungsrechtlichen Auswirkungen des rechtswidrigen Inbetriebsetzens von Fahrzeugen mit unterschiedlichen Kennzeichen im Lichte der "neuen" FZV. Die FZV sieht nämlich die Möglichkeit vor, neben dem Eurokennzeichen (§ 9 I FZV) besondere Kennzeichen (hier: Saisonkennzeichen § 10 III FZV) sowie solche zur zeitweiligen Teilnahme am Straßenverkehr (§§ 41-45 FZV: rote Kennzeichen, rote Oldtimerkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen) zu verwenden. Die Inbetriebsetzung damit gekennzeichneter Fahrzeuge ist aber an die Einhaltung der damit einhergehenden gesetzlichen Beschränkungen gebunden. Zuwiderhandlungen gegen diese Beschränkungen haben grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit (OWi) entgegen § 3 I FZV iVm § 77 Nr. 1 FZV zur Folge. In anderen Fällen hat der Verordnungsgeber aber auch Sondertatbestände geschaffen. Eine Systematik dahinter erschließt sich dem Verfasser nicht. Auch die Anbindung an die Sanktionsnorm des § 77 FZV und folgend an den BKat gelingt nicht immer. Davon handelt der vorliegende Artikel.