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Die EU im Jahr 2015

Was hat die EU im Jahr 2015 erreicht? Welche Fortschritte hat sie bei der Verwirklichung ihrer Prioritäten erzielt? Welche Maßnahmen hat sie zur Förderung von Beschäftigung, Wachstum und Investitionen getroffen? Welche Rolle spielte sie in Paris beim Abschluss der Klimavereinbarung? Wie ist sie mit der Flüchtlingskrise umgegangen? Und was hat die EU den Unionsbürgern gebracht? Antworten auf alle diese Fragen und vieles mehr finden Sie in Die EU im Jahr 2015.

Beide Veröffentlichungen sind auch in den folgenden Formaten verfügbar:

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Vorwort

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Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission, hält seine Rede zur Lage der Union 2015 vor dem Europäischen Parlament. Straßburg, 9. September 2015

Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission, hält seine Rede zur Lage der Union 2015 vor dem Europäischen Parlament. Straßburg, 9. September 2015

 
 

Bei meinem Amtsantritt im November 2014 hatte ich einen neuen Start für Europa angekündigt und erklärt, dass sich diese Kommission auf zehn politische Prioritäten konzentrieren werde, die sich an den wichtigsten Herausforderungen für Wirtschaft und Gesellschaft ausrichten. Doch 2015, im ersten Jahr unseres Mandats, wurde die EU mit einer Reihe von Krisen konfrontiert, die wir unter den Augen der Weltöffentlichkeit zu bewältigen hatten.

Im Januar und im November wurden in Paris schreckliche Terroranschläge verübt. Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten mussten wir Maßnahmen ergreifen, um das Risiko, dass solche Angriffe zu einem wiederkehrenden Phänomen werden, einzudämmen. Die im April verabschiedete Europäische Sicherheitsagenda zeigt auf, wie die EU zu einem wirksameren, koordinierten Ansatz zur Bekämpfung von Terrorismus, organisierter Kriminalität und Cyberkriminalität beiträgt. Auf Grundlage dieser Agenda hat die Europäische Kommission im Dezember eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, um die Terrorismusbekämpfung zu verstärken und besser gegen den illegalen Handel mit Feuerwaffen und Sprengstoff vorzugehen. Außerdem erzielten die Mitgliedstaaten eine Einigung über das von der Kommission vorgeschlagene EU-System für Fluggastdatensätze. Damit wird sichergestellt, dass die Fluggesellschaften den Mitgliedstaaten die Daten der Personen bereitstellen, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen. Dies ist ein wichtiges Element der Sicherheitspolitik der EU.

Zugleich wurden wir 2015 auf unserem Kontinent Zeugen der größten Massenmigration seit dem Zweiten Weltkrieg: Hunderttausende von Flüchtlingen aus Konfliktgebieten trafen in Europa ein. Über eine Million Menschen machten sich auf die lange, gefährliche Reise, die meisten auf der Flucht vor Krieg und Terror in Afghanistan, Eritrea, Libyen und Syrien.

Anfang des Jahres legte die Kommission einen Vorschlag für eine umfassende Migrationspolitik vor und ergriff Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der Krise. Wir haben unsere Präsenz im Mittelmeer verdreifacht, um Menschenleben zu retten, und die Bekämpfung krimineller Menschenhändler- und Schleusernetze verstärkt. Auf Initiative der Kommission einigten sich die Mitgliedstaaten auf Regeln für die Umverteilung und Neuansiedlung von Hunderttausenden Menschen, die unzweifelhaft internationalen Schutz benötigen. In den am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten helfen die EU-Agenturen den oft überlasteten nationalen Behörden weiter dabei, die ankommenden Migranten zu identifizieren, zu überprüfen und bei ihnen Fingerabdrücke zu nehmen, die Bearbeitung der Asylanträge zu beschleunigen und die Rückführung derjenigen zu koordinieren, die keinen Anspruch auf Schutz haben. Zugleich hat die EU Milliarden von Euro mobilisiert, um den an unseren Küsten angekommenen Flüchtlingen und denjenigen in unseren Nachbarländern zu helfen. Parallel dazu haben wir unsere Anstrengungen verdoppelt, um gegen Menschenschmuggler vorzugehen und Menschenhändlerringe zu zerschlagen. Im Oktober einigten sich in Brüssel elf Länder auf einen 17-Punkte-Plan, um die Flüchtlingsströme auf der Westbalkan-Route in geordnete Bahnen zu lenken, während im November in Valletta ein Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika eingerichtet wurde, um die Ursachen der irregulären Migration, die die Menschen in die Flucht treiben, in Angriff zu nehmen: Armut, Krieg, Verfolgung, Menschenrechtsverletzungen und Naturkatastrophen.

Es liegt auf der Hand, dass sich das Problem der Flüchtlingskrise nicht einfach von selbst lösen wird. Die Krise hat unmissverständlich deutlich gemacht, welcher Bedarf an Soforthilfe besteht, aber auch die Grenzen der EU-Migrations­politik und des ihr zur Verfügung stehenden Instrumentariums aufgezeigt. Aber wir müssen und werden unsere Anstrengungen zur Krisenbewältigung fortführen. Als Europäer sollten wir nicht vergessen, dass auf unserem Kontinent fast jeder eine Flüchtlingsgeschichte hat. In unserer gemeinsamen Vergangenheit mussten Millionen von Europäern vor religiöser und politischer Verfolgung, vor Krieg, Diktaturen und Unterdrückung fliehen.

Anfang dieses Jahres machten wir eine schwierige Zeit durch, als Griechenlands weitere Mitgliedschaft im Euro-Währungsgebiet infrage stand. Nach monatelangen Verhandlungen und vielen schwierigen Situationen wurde schließlich im August ein neues Stabilitätshilfeprogramm für Griechenland vereinbart. Ich hatte niemals daran gezweifelt, dass wir eine Lösung finden würden; schließlich ist die Einführung des Euro eine unwiderrufliche Entscheidung, und alle Mitglieder stehen zusammen, damit die gemeinsame Währung eine Erfolgsgeschichte bleibt. Die Folgen der Griechenland-Krise sind im Euro-Währungsgebiet und in der gesamten europäischen Wirtschaft und Gesellschaft jedoch weiter zu spüren. Deshalb wünsche ich mir, dass das Programm, auf das wir uns geeinigt haben, von jeder griechischen Regierung – der alten, der heutigen und der künftigen – eingehalten wird.

Die Krise wird überwunden sein, wenn Europa zur Vollbeschäftigung zurückgefunden hat. Derzeit sind in der Europäischen Union noch mehr als 23 Millionen Menschen ohne Arbeit. Diese Zahl ist unannehmbar hoch. Daher müssen wir in Europas Quellen für Arbeitsplätze und Wachstum investieren, insbesondere in unseren Binnenmarkt, und unsere Wirtschafts- und Währungsunion vollenden, um die Voraussetzungen für eine dauerhafte Erholung zu schaffen. An beiden Fronten haben wir gehandelt.

Beispielsweise haben wir die 315 Mrd. EUR umfassende Investitionsoffensive auf den Weg gebracht, mit der über zwei Millionen Arbeitsplätze geschaffen werden sollen. Die ersten Projekte sind bereits angelaufen, und viele weitere werden folgen. Parallel dazu entwickeln wir unseren Binnenmarkt weiter, um Menschen und Unternehmen in allen 28 Mitgliedstaaten mehr Chancen zu bieten. Mit Projekten wie dem digitalen Binnenmarkt, der Kapitalmarktunion und der Energieunion bauen wir Hindernisse für grenzüberschreitende Aktivitäten ab und fördern gleichzeitig Innovationen, bringen Talente zusammen und verbessern das Angebot an Dienstleistungen und Produkten.

Im Juni habe ich zusammen mit den Präsidenten anderer maßgeblicher EU-Institutionen einen Bericht über die Vollendung unserer Wirtschafts- und Währungsunion vorgelegt. Die fünf beteiligten Präsidenten haben einen Fahrplan vereinbart, der es uns ermöglichen sollte, das Euro-Währungsgebiet bis Anfang 2017 zu stabilisieren, um dann auf der Grundlage einer erneuten Konvergenz unserer Volkswirtschaften die Krisenbewältigung hinter uns zu lassen und Wachstumsperspektiven zu eröffnen. Es war eine mutige politische Entscheidung, inmitten der Griechenland-Krise nach vorn zu blicken.

Im Dezember spielten die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten eine zentrale Vermittlerrolle bei der Aushandlung des historischen Übereinkommens von Paris: Zum allerersten Mal haben 195 Länder einen universellen, rechtsverbindlichen globalen Vertrag über den Klimaschutz geschlossen. Er umfasst einen globalen Aktionsplan, mit dem es der Welt gelingen soll, einen gefährlichen Klimawandel zu vermeiden, indem die Erderwärmung auf deutlich weniger als 2 °C begrenzt wird. Das Übereinkommen ist wegweisend für den weltweiten Übergang zu sauberer Energie und ein großer Erfolg für die Europäische Union. Europa ist seit Langem beim Klimaschutz führend, und mit der Pariser Übereinkunft konnten wir unsere Ziele weltweit etablieren.

Es gibt noch viel mehr zu sagen, und im Bericht wird vieles ausführlicher ­beschrieben, doch wenn ich die größten Herausforderungen der letzten zwölf Monate betrachte – ob Flüchtlingskrise, Wirtschaftskrise oder in der Außen­politik –, dann wird deutlich, dass es nur einen Weg gibt, um diese Herausfor­derungen zu meistern: Solidarität. Nur als Union können wir erfolgreich sein. ­Zusammen sind wir stark genug, um die vor uns stehenden Herausforderungen zu bewältigen. Es ist an der Zeit, dass wir mehr Vertrauen in die Fähigkeit ­Europas setzen, gemeinsame Lösungen für die Probleme zu finden, die jeder Mitgliedstaat auf seine Weise schmerzlich zu spüren bekommt.

Die EU im Jahr 2015

Die EU im Jahr 2015

Am Ende eines schwierigen Jahres, in dem das Wesen der Europäischen Union infrage gestellt wurde, müssen wir Europäer uns eines in Erinnerung rufen: Aus dem Blickwinkel der Menschen im Nahen Osten, in Afrika und in anderen Teilen der Welt ist Europa eine Insel der Stabilität. Und darauf können wir stolz sein.

Jean-Claude Juncker

Kapitel 1

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen

„Meine erste Priorität als Kommissionspräsident gilt der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas und der Belebung der Investitionstätigkeit in Europa, um auf diese Weise neue Arbeitsplätze zu schaffen.“

Jean-Claude Juncker, Politische Leitlinien, 15. Juli 2014

Die EU wieder auf Wachstumskurs bringen, Arbeitsplätze schaffen und die Investitionen steigern, ohne neue Schulden zu machen, das war 2015 eine Top-Priorität. Die Kommission unterbreitete Vorschläge für Strukturreformen und drängte auf eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik. Um das Investitionsniveau der EU-Wirtschaft wieder anzuheben, brachte die Kommission zusammen mit der Europäischen Investitionsbank die Investitionsoffensive für Europa auf den Weg, die neue Finanzinstrumente umfasst. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union erteilten in Rekordzeit ihre Zustimmung zu dem Plan, und es wurde ein neuer Europäischer Fonds für strategische Investitionen geschaffen. Dieser Fonds ist mit einem Ausgangskapital von 21 Mrd. EUR ausgestattet, und es wird erwartet, dass er dank der Multiplikatorwirkung das 15-Fache an Investitionen generiert, d. h. über 315 Mrd. EUR.

Die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds, die für den Zeitraum 2014-2020 über einen Etat von 454 Mrd. EUR verfügen, investierten über das gesamte Jahr hinweg in für die EU vorrangige Bereiche. Über die operationellen Programme im Rahmen des Europäischen Sozialfonds, für die 86,4 Mrd. EUR bereitgestellt wurden, investierte die EU weiter in die Menschen; zudem stellte sie frühzeitig 1 Mrd. EUR zur Beschleunigung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zur Verfügung, die Jugendlichen und jungen Erwachsenen helfen soll, einen Arbeitsplatz zu finden.

Die wirtschaftliche und finanzielle Lage Griechenlands war Gegenstand intensiver Verhandlungen auf EU-Ebene. Im Juli legte die Kommission einen Beschäftigungs- und Wachstumsplan für Griechenland vor, mit dem bis 2020 bis zu 35 Mrd. EUR zur Unterstützung des Landes mobilisiert werden sollen. Im August wurden dann die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen, und die Kommission unterzeichnete im Namen des Europäischen Stabilitätsmechanismus ein drittes makroökonomisches Anpassungsprogramm für Griechenland. Die Vereinbarung bewahrte das Land vor der Zahlungsunfähigkeit und sicherte seine Zukunft im Euro-Währungsgebiet. Sie ebnete den Weg für die Bereitstellung finanzieller Hilfen in Höhe von 86 Mrd. EUR bis 2018, die an Fortschritte Griechenlands bei der Umsetzung der vereinbarten Reformen geknüpft sind.

Die Investitionsoffensive für Europa

Das integrierte wirtschaftspolitische Konzept der EU stützt sich auf drei Säulen: Ankurbelung der Investitionstätigkeit, Beschleunigung der Strukturreformen und Fortführung einer verantwortungsvollen Fiskalpolitik. Diese drei Faktoren müssen zusammenwirken, um die EU wieder auf den Wachstums­pfad zu bringen. 2015 hat die EU Fortschritte an allen drei Fronten erzielt.

DIE INVESTITIONSOFFENSIVE VERVOLLSTÄNDIGT DAS „MAGISCHE DREIECK“ FÜR WIRTSCHAFTSWACHSTUM

Die Investitionsoffensive besteht aus drei Komponenten, die sich in der Wirkung gegenseitig verstärken:

  • Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR an zusätzlichen Investitionen in den nächsten drei Jahren durch Maximierung der Wirkung öffentlicher Mittel und Erschließung privater Investitionen. Das Hauptinstrument zur Verwirklichung dieses Ziels ist der Europäische Fonds
    für strategische Investitionen.
  • Maßnahmen, die gewährleisten, dass diese zusätzlichen Investitionen in der Realwirtschaft ankommen. Die Hauptinstrumente hierfür sind die Europäische Plattform für Investitions­beratung und das Europäische Investitionsvorhabenportal.
  • Verbesserung des Investitionsumfelds sowohl auf EU-Ebene als auch in den einzelnen Mitgliedstaaten. Die Arbeiten zur Beseitigung von Hemmnissen, die eine EU- oder eine Binnenmarktdimension aufweisen, sowie regulatorischer und nichtregulatorischer Investitionshemmnisse auf nationaler Ebene sind bereits angelaufen.
Bild:
EU-Kommissar Carlos Moedas, Kommissionsvizepräsidentin Kristalina Georgieva und Kommissionsvizepräsident Jyrki Katainen kündigen den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen über die Einrichtung eines Europäischen Fonds für strategische Investitionen an. Brüssel, 28. Mai 2015

EU-Kommissar Carlos Moedas, Kommissionsvizepräsidentin Kristalina Georgieva und Kommissionsvizepräsident Jyrki Katainen kündigen den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen über die Einrichtung eines Europäischen Fonds für strategische Investitionen an. Brüssel, 28. Mai 2015

 
 

Im November 2014 kündigte die Kommission einen neuen Europäischen Fonds für strategische Investitionen an. In den ersten Monaten des Jahres 2015 unterzog das Parlament die Kommissionsvorschläge einer intensiven Prüfung und machte Verbesserungsvorschläge. Bei einem Trilog (Parlament, Rat, Kommission) Ende Mai erzielten das Parlament und der Rat einen Kompromiss über die vorgeschlagene Verordnung. Die Trilogverhandlungen wurden in Rekordzeit abgeschlossen, sodass bereits im Juni Projektdarlehen aus Fondsmitteln vergeben werden konnten.

Der Europäische Fonds für strategische Investitionen stellt Garantien für Projekte, die von der Europäi­schen Investitionsbank-Gruppe finanziert werden. Er hat zwei Schwerpunktbereiche: Infrastruktur und Innovation (Verwaltung durch die Europäische Investitionsbank) sowie kleine und mittlere Unternehmen (Verwaltung durch die Europäische Investitionsbank und den Europäischen Investitionsfonds). Darlehen können auch an Regionen vergeben werden. Der Fonds wird von einer Europäischen Plattform für Investitionsberatung und einem Europäischen Investitionsvorhabenportal flankiert. Die Plattform unterstützt die Entwicklung und Finanzierung von Projekten durch eine zentrale Anlaufstelle für Orientierung und Beratung und bietet ein Forum für den Austausch von Know-how. Ihre Arbeit zur Unterstützung von Projektträgern ist im September angelaufen. Das Portal ist ein allgemein zugängliches, sicheres Web-Portal, über das in der EU angesiedelte Projekte potenziellen Investoren vorgestellt werden können. Es wird 2016 online gehen.

Im Verlauf des Jahres begab sich Kommissionsvizepräsident Jyrki Katainen auf eine EU-weite Roadshow, um für die Investitionsoffensive zu werben und die neuen Möglichkeiten zu erläutern, die sie allen wichtigen Akteuren (Regierungen, Investoren, Unternehmen, regionalen Gebietskörperschaften, Gewerkschaften und Gemeinschaften) eröffnet.

Der Europäische Fonds für strategische Investitionen wurde von allen 28 Mitgliedstaaten gebilligt. 2015 sagten neun EU-Länder insgesamt über 40 Mrd. EUR für den Fonds zu, und auch China bekundete die Absicht, in den Fonds einzuzahlen.

Unterstützt werden von dem Fonds Vorhaben in den Bereichen Infrastrukturentwicklung (Breitband, Energienetze und Verkehr), Bildung, Forschung und Innovation, erneuerbare Energien und Energie­effizienz, Umwelt und Ressourceneffizienz, soziale Infrastruktur und Gesundheit sowie die Förderung von Kleinunternehmen.

WIE FUNKTIONIERT DIE INVESTITIONSOFFENSIVE?
VON INVESTITIONEN ZU NEUEN ARBEITSPLÄTZEN

Im dritten Maßnahmenbereich der Investitionsoffensive hat die Kommission begonnen, eine Reihe von Investitionshemmnissen mit EU- und Binnenmarktdimension in Angriff zu nehmen. Das geschieht in unterschiedlichen Politikbereichen: im Rahmen der laufenden Arbeiten zur Kapitalmarktunion (z. B. Änderungen der Solvabilität-II-Richtlinie), der Binnenmarktstrategie (z. B. öffentliche Aufträge), des digitalen Binnenmarkts, der Energieunion, der Agenda für bessere Rechtsetzung sowie anderer politischer Initiativen. Außerdem wird die Beseitigung regulatorischer und nichtregulatorischer Investitionshemmnisse auf nationaler Ebene eine der Prioritäten des Europäischen Semesters 2016 sein. Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission einen Dialog mit den Mitgliedstaaten aufgenommen über die Ermittlung von Problemen und vorrangige Lösungsmaßnahmen. Damit die ehrgeizigen Ziele in diesem dritten Bereich verwirklicht, den Mitgliedstaaten konkrete Reformen vorgeschlagen und deren Umsetzung begleitet werden können, werden alle Dienststellen der Kommission (auch der Dienst zur Unterstützung von Strukturreformen) Hand in Hand mit den Mitgliedstaaten arbeiten.

Bild:
Werner Hoyer, Präsident der Europäischen Investitionsbank, Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission, und Jyrki Katainen, Vizepräsident der Europäischen Kommission, unterzeichnen die Vereinbarung über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen. Brüssel, 22. Juli 2015

Werner Hoyer, Präsident der Europäischen Investitionsbank, Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission, und Jyrki Katainen, Vizepräsident der Europäischen Kommission, unterzeichnen die Vereinbarung über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen. Brüssel, 22. Juli 2015

 
 

Bis Januar 2016 hatte der Fonds bereits 2,8 Mrd. EUR zur Finanzierung von insgesamt 21 Projekten in den Kategorien Infrastruktur und Innovation bereitgestellt, die voraussichtlich Gesamtinvestitionen von 13,3 Mrd. EUR mobilisieren werden. In der Kategorie kleine und mittlere Unternehmen gab der Fonds 1,5 Mrd. EUR an Finanzmitteln für insgesamt 66 Projekte frei; hier sollen Gesamtinvestitionen von rund 21 Mrd. EUR mobilisiert werden.

Video:
Kommissionsvizepräsident Jyrki Katainen erklärt den neuen strategischen Investitionsplan der EU.

Kommissionsvizepräsident Jyrki Katainen erklärt den neuen strategischen Investitionsplan der EU.

 

Wirtschafts- und Finanzpolitik

Neben Investitionen brauchen die Volkswirtschaften der EU eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik und Strukturreformen, um wieder in Gang zu kommen.

Die wirtschaftspolitische Koordinierung in der EU erfolgt jährlich im Rahmen des sogenannten Europäischen Semesters. Beginnend mit dem Jahreswachstumsbericht für 2015, der Ende 2014 veröffentlicht wurde, legte die Kommission die politischen Prioritäten für die EU und ihre Mitgliedstaaten fest. Das Semester konzentrierte sich auf drei Komponenten, die sich in der Wirkung gegenseitig verstärken: Ankurbelung der Investitionstätigkeit, Beschleunigung der Strukturreformen und Fortführung einer verantwortungsvollen Haushaltspolitik. Konzeptionelle Verbesserungen des Europäischen Semesters ermöglichten 2015 Vereinfachungen bei den von der Kommission vorgelegten Ergebnissen und verringerten die Berichtspflichten der Mitgliedstaaten, und sie machten das Verfahren auch offener und multilateraler. Es erfolgte eine Klarstellung zur flexiblen Anwendung der Vorschriften des Stabilitäts- und Wachstumspakts, um die positive Verknüpfung zwischen Strukturreformen, Investitio­nen und haushaltspolitischer Verantwortung zu stärken. Im Mai schlug die Kommission spezifische Empfehlungen für jeden Mitgliedstaat sowie für das Euro-Währungsgebiet insgesamt vor, die im Juni vom Europäischen Rat gebilligt wurden. Im Juli nahm der Rat die länderspezifischen Empfehlungen in der endgültigen Fassung an.

In Februar legte die Kommission im Zuge des Europäischen Semesters die Ergebnisse eingehender Überprüfungen makroökonomischer bzw. übermäßiger Ungleichgewichte in 16 Mitgliedstaaten vor. In einigen Mitgliedstaaten bestanden weiterhin hohe Risiken. Daher wiederholte die Kommission ihre Aufforderung, die Strukturreformen zu beschleunigen, um Wachstumshemmnisse aus dem Weg zu räumen, und in die Modernisierung und den Ausbau der Infrastruktur zu investieren. Dies sollte mit einem Maßnahmenmix im Euro-Währungsgebiet verknüpft werden, der geeignet ist, das Vertrauen zu stärken, zur Wiederherstellung des Gleichgewichts beizutragen und die wirtschaftliche Erholung auf ein stabileres Fundament zu stellen.

Unterstützung der Mitgliedstaaten

2015 hat die Kommission zusammen mit der Europäischen Zentralbank und dem Internationalen Währungsfonds die Hilfeleistungen für die Mitgliedstaaten fortgeführt, deren Finanzhilfeprogramme kurz zuvor erfolgreich abgeschlossen worden waren (Irland, Spanien und Portugal). Für alle drei nahm sie Abschlussüberprüfungen vor. Diese Mitgliedstaaten verzeichnen wieder Wachstum und konsolidieren ihre Wirtschaft. Darüber hinaus führte die Kommission ihr Hilfsprogramm für Zypern fort, um das Land bei der Bewältigung der finanziellen, haushaltspolitischen und strukturellen Herausforderungen zu unterstützen. Das wird Zypern die Rückkehr zu nachhaltigem Wachstum ermöglichen.

Die wirtschaftliche und finanzielle Lage Griechenlands erregte 2015 viele Monate lang weltweite Aufmerksamkeit. Im Sommer, als Griechenland am Rande der Zahlungsunfähigkeit und vor dem Ausscheiden aus dem Euro-Währungsgebiet stand, berief die EU eine ganze Reihe von Krisensitzungen ein.

Bild:
Im Uhrzeigersinn von unten links: François Hollande, französischer Staatspräsident, Angela Merkel, deutsche Bundeskanzlerin, Jeroen Dijsselbloem, Präsident der Eurogruppe, Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission, Alexis Tsipras, griechischer Ministerpräsident, Donald Tusk, Präsident des Europäischen Rates, Uwe Corsepius, Generalsekretär des Rates der Europäischen Union, und Mario Draghi, Präsident der Europäischen Zentralbank, erörtern die griechischen Staatsfinanzen. Brüssel, 19. März 2015

Im Uhrzeigersinn von unten links: François Hollande, französischer Staatspräsident, Angela Merkel, deutsche Bundeskanzlerin, Jeroen Dijsselbloem, Präsident der Eurogruppe, Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission, Alexis Tsipras, griechischer Ministerpräsident, Donald Tusk, Präsident des Europäischen Rates, Uwe Corsepius, Generalsekretär des Rates der Europäischen Union, und Mario Draghi, Präsident der Europäischen Zentralbank, erörtern die griechischen Staatsfinanzen. Brüssel, 19. März 2015

 
 

Im August wurde schließlich eine Einigung erzielt, die es der Kommission ermöglichte, im Namen des Europäischen Stabilitätsmechanismus ein drittes makroökonomisches Anpassungsprogramm für Griechenland auf den Weg zu bringen. Das Programm, das von der Eurogruppe und dem Gouverneursrat des Europäischen Stabilitätsmechanismus gebilligt wurde, half, die wirtschaftliche und finanzielle Lage Griechenlands zu stabilisieren. Bei der Abschätzung der sozialen Folgen kam die Kommission zu dem Schluss, dass das Programm, bei vollständiger und rechtzeitiger Umsetzung, dem Land helfen werde, auf finanziell tragfähige und sozialverträgliche Weise zu Stabilität und Wachstum zurückzukehren. Die Vereinbarung ebnete den Weg für die Bereitstellung von Finanzhilfen von bis zu 86 Mrd. EUR für Griechenland bis 2018. Im Juli legte die Kommission einen Beschäftigungs- und Wachstumsplan für Griechenland vor, mit dem bis 2020 zusätzliche 35 Mrd. EUR mobilisiert werden sollen.

Bild:
Alexis Tsipras, Ministerpräsident Griechenlands, im Gespräch mit Mario Draghi, Präsident der Europäischen Zentralbank, beim Euro-Gipfel. Brüssel, 7. Juli 2015

Alexis Tsipras, Ministerpräsident Griechenlands, im Gespräch mit Mario Draghi, Präsident der Europäischen Zentralbank, beim Euro-Gipfel. Brüssel, 7. Juli 2015

 
 

Die Kommission schlug darüber hinaus Maßnahmen vor, die sicherstellen, dass Mittel aus der Kohäsionspolitik effektiv für Investitionen genutzt werden können und schnell zu den Empfängern gelangen. Dadurch standen auf einen Schlag zusätzliche 500 Mio. EUR für Griechenland zur Verfügung, und es wurden Einsparungen im griechischen Staatshaushalt von rund 2 Mrd. EUR ermöglicht. Eine weitere Milliarde Euro an Vorfinanzierungsmitteln für die Programme 2014-2020 kann für die Anlaufphase neuer Projekte verwendet werden und wird den Druck auf die öffentlichen Haushalte in Griechenland verringern.

In die Menschen investieren

Wenn die EU ihre Wettbewerbsvorteile in der globalisierten Wirtschaft wahren will, braucht sie hoch qualifizierte, anpassungsfähige Arbeitskräfte. Das wiederum erfordert kontinuierliche Investitionen in allgemeine und berufliche Bildung, die langfristig Wachstum und Innovation unterstützen, die Beschäftigung fördern und soziale Ausgrenzung vermeiden helfen.

Bild:
Alexis Tsipras, griechischer Ministerpräsident, Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission, François Hollande, französischer Staatspräsident, und Charles Michel, belgischer Premierminister, beim
Euro-Gipfel. Brüssel, 12. Juli 2015

Alexis Tsipras, griechischer Ministerpräsident, Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission, François Hollande, französischer Staatspräsident, und Charles Michel, belgischer Premierminister, beim
Euro-Gipfel. Brüssel, 12. Juli 2015

 
 

Reformen zur Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung waren ein wichtiges Thema des Europäischen Semesters und wurden für 13 Mitgliedstaaten als vordringlich eingestuft.

Das Hauptinstrument der EU für Investitionen in die Fähigkeiten und Fertigkeiten von Menschen ist der Europäische Sozialfonds. Bis Ende 2015 hatte die Kommission alle operationellen Programme (Gesamtvolumen 86,4 Mrd. EUR) genehmigt. Sie erhöhte die Vorfinanzierungsquote für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ganz erheblich, indem sie den nationalen und regionalen Behörden rund 1 Mrd. EUR zur Verfügung stellte. Damit werden bis zu 650 000 junge Menschen unterstützt, die weder eine Beschäftigung haben noch eine Ausbildung absolvieren. Im Zeitraum 2014-2020 werden voraussichtlich mindestens 10 Millionen arbeitslose Personen ihre Beschäftigungschancen verbessern können und 395 000 kleine und mittlere Unternehmen Fördermittel für Investitionen in die Fähigkeiten und Fertigkeiten von Menschen erhalten. Über 25 % des verfügbaren Geldes werden für die Förderung der sozialen Inklusion und für die Bekämpfung von Armut und Diskriminierung eingesetzt werden.

JUNGE MENSCHEN (15-24 JAHRE), DIE SICH 2014 WEDER IN ARBEIT NOCH IN DER AUSBILDUNG BEFANDEN

Erasmus+ ist das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport. 2015 hat Erasmus+ rund 520 000 jungen Menschen ermöglicht, im Ausland zu studieren, eine Ausbildung zu absolvieren, Freiwilligenarbeit zu leisten oder an einem Jugendaustausch teilzunehmen. Ferner eröffnete es 165 000 Mitarbeitern von Bildungseinrichtungen und Jugendorganisationen, durch eine Lehrtätigkeit oder eine Bildungsmaßnahme im Ausland ihre Kompetenzen zu erweitern.

Angesichts der hohen Langzeitarbeitslosigkeit – sie betrifft schätzungsweise 12 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger im erwerbsfähigen Alter – schlug die Kommission 2015 für diesen Bereich politische Leitlinien vor. Sie sollen mehr Menschen den Übergang in eine Beschäftigung ermöglichen und sicherstellen, dass allen Arbeitssuchenden spätestens nach 18 Monaten Arbeitslosigkeit eine Wiedereinstiegsvereinbarung für die Rückkehr in eine Beschäftigung angeboten wird. Der Rat nahm die Empfehlung der Kommission im Dezember an.

Unterstützung von Beschäftigung, Wachstum und Investitionen durch die Regionalpolitik

Die Regionalpolitik ist für alle Regionen und Städte der EU da. Sie unterstützt die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, das Wirtschaftswachstum, eine nachhaltige Entwicklung und die Verbesserung der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger. Damit diese Ziele erreicht werden und dem Entwicklungsbedarf aller EU-Regionen Rechnung getragen wird, sind im Zeitraum 2014-2020 351,8 Mrd. EUR – fast ein Drittel des EU-Haushalts – für die Kohäsionspolitik bestimmt. Die EU-Regionalpolitik ist nach wie vor die größte Finanzierungsquelle der EU für Regionen, Kommunen und Unternehmen.

Die Regionalpolitik und die Strategie Europa 2020

Die Regionalpolitik ergänzt die EU-Politik in anderen Bereichen wie allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung, Energie, Umwelt, Binnenmarkt, Forschung und Innovation. Konkret liefert sie den Investitionsrahmen für die Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020. Es sollen über 120 Mrd. EUR für Investitionen in Verkehrsnetze, Energie- und Umweltinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Davon werden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen profitieren, weil sich die Verkehrsanbindungen verbessern und das Anliegen der ökologischen Nachhaltigkeit allgemein in Angriff genommen wird.

Bild:
EU-Kommissarin Corina Crețu beim Besuch einer Baustelle in Prag (Tschechische Republik), 31. März 2015

EU-Kommissarin Corina Crețu beim Besuch einer Baustelle in Prag (Tschechische Republik), 31. März 2015

 
 

Die Investitionsoffensive für Europa sorgt dafür, dass die Mittelzuweisungen aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds für 2014-2020 doppelt so hoch sind wie im Zeitraum 2007-2013. Durch die Nutzung von Finanzinstrumenten wie Darlehen, Eigenkapitalbeteiligungen und Garantien statt traditioneller Finanzhilfen wird ein Volumen von 23 Mrd. EUR erreicht. Das Verbessert den Zugang kleiner und mittlerer Unternehmen zu Finanzmitteln. Das Geld wird für Forschung, Entwicklung und Innovation verwendet werden, ebenso wie für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien.

Nach intensiven Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten wurden 2015 fast alle Programme für den Zeitraum 2014-2020 gebilligt. Bei den meisten hat die Umsetzung schon begonnen. Die im Zeitraum 2007-2013 angelaufenen Programme wurden während des Jahres weitergeführt. Insgesamt erhielten die Mitgliedstaaten 2015 Mittel in Höhe von 50,7 Mrd. EUR.

ANTEIL DER MITTEL AUS DEN EUROPÄISCHEN STRUKTUR- UND INVESTITIONSFONDS AN ÖFFENTLICHEN INVESTITIONEN 2014-2016

Forschung und Innovation

Forschung und Innovation helfen, Herausforderungen wie den Klimawandel, die Energieversorgung und die öffentliche Gesundheit in den Griff zu bekommen. Deshalb investiert Horizont 2020, das größte Programm für Forschung und Innovation, das die EU je aufgelegt hat, 77 Mrd. EUR in Forschung und Innovation. Außerdem wird das Programm zusätzliche private und öffentliche Investitionen mobilisieren. Die ersten Ergebnisse wurden im Juli veröffentlicht, und sie zeigen, dass Horizont 2020 auf dem richtigen Weg ist.

Bild:
EU-Kommissar Carlos Moedas bei der Eröffnung der „Science Roadshow“ an der Universität Coimbra (Portugal), 5. November 2015

EU-Kommissar Carlos Moedas bei der Eröffnung der „Science Roadshow“ an der Universität Coimbra (Portugal), 5. November 2015

 
 

Im Oktober wurde ein neues Horizont-2020-Arbeitsprogramm verabschiedet, das für die nächsten zwei Jahre Investitionen von fast 16 Mrd. EUR in Forschung und Entwicklung vorsieht.

Mit der Finanzierung von Forschung und Entwicklung in dieser nie gekannten Größenordnung über ­Horizont 2020 werden drei Ziele anvisiert: Innovationen zum Markt bringen (open innovation), Forschung partizipativer machen (open science) und die Wissenschaft für die Welt öffnen.

Der Europäische Fonds für strategische Investitionen hat bereits begonnen, Horizont 2020 zu mehr Durchschlagskraft zu verhelfen, insbesondere mit der Förderung innovativer kleiner und mittlerer Unternehmen. Der Fonds hat auch geholfen, die sehr große Nachfrage nach Fördermitteln aus Innov­Fin – EU Finance for Innovators (EU-Finanzmittel für Innovatoren), einer gemeinsamen Initiative der Kommission und der Europäischen Investitionsbank im Rahmen von Horizont 2020, zu befriedigen.

Das Ziel der EU im Raumfahrtsektor ist es, den Binnenmarkt für weltraumgestützte Anwendungen und die Entwicklung der EU-Unternehmen zu fördern. In den Monaten März, September und Dezember wurden erfolgreich Galileo-Satelliten ins All gebracht. Galileo ist das EU-Programm zur Entwicklung eines globalen Satellitennavigationssystems, das für Produkte wie Fahrzeugnavigationsgeräte und Mobiltelefone genutzt werden kann. Im Juni wurde ein zweiter Copernicus-Satellit in die Umlaufbahn gebracht, der weitere Fortschritte bei der Bewältigung von Umweltkatastrophen, der Flächennutzung in Land- und Forstwirtschaft und der Krisenreaktionsfähigkeit bringen wird.

Bild:
EU-Kommissarin Elżbieta Bieńkowska bei einer Pressekonferenz nach dem erfolgreichen Start zweier Galileo-Satelliten. Brüssel, 31. März 2015

EU-Kommissarin Elżbieta Bieńkowska bei einer Pressekonferenz nach dem erfolgreichen Start zweier Galileo-Satelliten. Brüssel, 31. März 2015

 
 

Connecting Europe

„Connecting Europe“ ist ein mehrjähriges Förderprogramm zur Finanzierung des Ausbaus und der Modernisierung der Verkehrs-, Energie- und Digitalnetze der EU. Es ist im Zeitraum 2014-2020 für diese drei Bereiche mit insgesamt 30 Mrd. EUR ausgestattet.

Im Juli billigte die Kommission eine Liste mit 276 Projekten, die die EU mit insgesamt 13,1 Mrd. EUR bezuschusst, und es wird erwartet, dass damit weitere öffentliche und private Kofinanzierungsmittel in Höhe von 28,8 Mrd. EUR mobilisiert werden. Der neue Aufruf zu Vorschlägen mit einem Volumen von insgesamt 7,6 Mrd. EUR wurde im November veröffentlicht, Bewerbungsschluss für die Mitgliedstaaten ist im Februar 2016.

Investitionen in eine grünere Zukunft

Der im März von der Europäischen Umweltagentur vorgelegte Sachstandsbericht Die Umwelt in ­Europa – Zustand und Ausblick 2015 belegt, dass der Schutz der Umwelt eine wirtschaftlich solide Investition ist: Zwischen 2000 und 2011 ist die grüne Wirtschaft in der EU um über 50 % gewachsen, und die Zahl der Arbeitsplätze in den Bereichen Umweltgüter und -dienstleistungen stieg von 2000 bis 2012 von 2,9 auf 4,3 Millionen. Selbst in den Rezessionsjahren war hier ein stetiges Wachstum zu beobachten.

Im Februar starteten die Kommission und die Europäische Investitionsbank eine neue Finanzierungsfazilität für Naturkapital, mit der öffentliche Gelder eingesetzt werden sollen, um weitere private Investitionen in die Natur und die Anpassung an den Klimawandel zu erschließen.

Im Dezember schlug die Kommission ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Kreislaufwirtschaft vor. Es soll die Unternehmen und die Verbraucher in der EU ermutigen, stärker auf eine Kreislaufwirtschaft zu setzen, in der die Ressourcen nachhaltiger genutzt werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen durch mehr Ökodesign, bessere Verbraucherinformation, verstärktes Recycling und mehr Wiederverwendung die Produktkreisläufe schließen. Der Übergang wird mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen gefördert, mit 650 Mio. EUR aus dem Programm Horizont 2020 sowie mit 5,5 Mrd. EUR aus den Strukturfonds, um die Abfallbewirtschaftung und Investitionen in die Kreislaufwirtschaft auf nationaler Ebene zu fördern.

Bild:
Werner Hoyer, Präsident der Europäischen Investitionsbank, und EU-Kommissar Karmenu Vella bei einer Konferenz der Europäischen Investitionsbank zur „Finanzierung der Kreislaufwirtschaft“. Luxemburg, 10. Dezember 2015

Werner Hoyer, Präsident der Europäischen Investitionsbank, und EU-Kommissar Karmenu Vella bei einer Konferenz der Europäischen Investitionsbank zur „Finanzierung der Kreislaufwirtschaft“. Luxemburg, 10. Dezember 2015

 
 

Das Wachstumspotenzial von Landwirtschaft und Meer nutzen

Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur sind zusammen mit den biobasierten Industriezweigen integraler Bestandteil der Wirtschaft und Gesellschaft der EU. Diese Branchen erzeugen und verarbeiten biologische Ressourcen, um die Nachfrage der Verbraucher und einer Vielzahl von Wirtschaftszweigen nach Lebensmitteln, Futtermitteln, Bioenergie und biobasierten Produkten zu decken. Sie erhöhen die Selbstversorgung in der EU und schaffen Arbeitsplätze und Geschäftsmöglichkeiten, auf die der ländliche Raum sowie die Küsten- und Meeresgebiete angewiesen sind.

Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU unterstützt Investitionen, den Ausbau der Wissensbasis und die Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln für Agrar- und Ernährungswirtschaft, Agrartechnik und Agrarinfrastruktur. Von 2014 bis 2020 werden die 118 Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums mit rund 80 Mrd. EUR – davon fast 43 Mrd. EUR privates Kapital – zur Modernisierung und Weiterentwicklung des Lebensmittel- und Agrarsektors beitragen. Außerdem wird erwartet, dass die Programme die Entwicklung von 66 000 kleinen und mittleren nichtlandwirtschaftlichen Unternehmen auf dem Land unterstützen. Es werden 3,7 Millionen Ausbildungsplätze für Landwirte und andere Unternehmer im ländlichen Raum finanziert und Gründungszuschüsse für über 160 000 Jung­landwirte bereitgestellt. Investitionen in die Infrastruktur, u. a. in den Breitbandausbau, werden den Zugang von fast 18 Millionen Menschen im ländlichen Raum zu Informations- und Kommunikationstechnologie verbessern. Gleichzeitig werden Direktzahlungen und Marktinstrumente für stabile Einkommen der Landwirte sorgen. Das ist wichtig für die Lebensmittelwirtschaft, den größten Arbeitgeber in der Union, der 47 Millionen Menschen beschäftigt und 7 % des Bruttoinlandsprodukts der EU erwirtschaftet.

Bild:
EU-Kommissar Phil Hogan bei der „Royal Highland Show“. Edinburgh (Vereinigtes Königreich), 18. Juni 2015

EU-Kommissar Phil Hogan bei der „Royal Highland Show“. Edinburgh (Vereinigtes Königreich), 18. Juni 2015

 
 

In Mailand fand die Expo 2015, die Weltausstellung zum Thema „Feeding the planet, energy for life“ statt. Über 21 Millionen Besucher sahen die Ausstellung zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober. Der Pavillon der EU stieß dabei auf großes Interesse.

Bild:
EU-Kommissar Tibor Navracsics und Mairead McGuinness, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, besuchen die Weltausstellung. Mailand (Italien), 8. Mai 2015

EU-Kommissar Tibor Navracsics und Mairead McGuinness, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, besuchen die Weltausstellung. Mailand (Italien), 8. Mai 2015

 
 

Ein ergebnisorientierter EU-Haushalt

In Zeiten wachsenden Drucks auf die öffentlichen Finanzen ist es wichtiger denn je, jeden Euro Steuer­geld optimal einzusetzen. Im September startete die EU die Initiative „Ein ergebnisorientierter EU-Haushalt“, die dafür sorgen soll, dass die Mittel der EU sinnvoll zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger eingesetzt werden und dass alle Projekte, die die Union fördert, einen klar erkennbaren Nutzen haben und ihr Geld wert sind.

Die EU-Mittel sollen dort investiert werden, wo dies zur Verwirklichung der politischen Prioritäten der Kommission beiträgt, etwa zur Förderung von Wachstum, Arbeitsplätzen und Wettbewerbsfähigkeit und zur raschen und wirksamen Bewältigung von Krisen. Eine Datenbank und eine Karte auf der Website der Kommission liefern Informationen über erfolgreiche Projekte, die aus dem EU-Haushalt gefördert worden sind.

Kapitel 2

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

„Wir müssen die heraus­ragenden Möglichkeiten der digitalen und keine Grenzen kennenden Technologien viel besser nutzen. Hierfür brauchen wir allerdings den Mut, die bestehenden nationalen Silostrukturen in den Telekommunikationsvorschriften, im Urheberrechts- und Datenschutzrecht, bei der Verwaltung von Funkfrequenzen und in der Anwendung des Wettbewerbsrechts aufzubrechen.“

Jean-Claude Juncker, Politische Leitlinien, 15. Juli 2014

2015 begann die Kommission mit der Umsetzung ihrer Strategie für den vernetzten digitalen Binnenmarkt, die darauf abzielt, Hemmnisse im Online-Umfeld zu beseitigen, die dazu führen, dass den Bürgerinnen und Bürgern der EU bestimmte Waren und Dienstleistungen entgehen. Diese Hemmnisse führen auch dazu, dass Internetunternehmen und Start-ups die Wachstumsmöglichkeiten der Online-Welt nicht voll ausschöpfen können.

Im Mai unternahm die Kommission die ersten Schritte zur Verwirklichung der Strategie, mit der die EU von 28 nationalen Märkten zu einem digitalen Binnenmarkt werden soll, in dem hunderttausende neue Arbeitsplätze entstehen und ein Beitrag von jährlich 415 Mrd. EUR zur Wirtschaft der EU geleistet wird.

Im Dezember erreichten die Organe der EU eine bahnbrechende Einigung darüber, im Juni 2017 endlich die Roaminggebühren im Mobilfunk abzuschaffen, sofern zuvor bestimmte Gesetze angenommen werden. Dann werden die Bürgerinnen und Bürger überall in der EU reisen können, ohne zusätzliche Gebühren für die Nutzung ihrer Mobiltelefone, Smartphones oder Tablets zahlen zu müssen. Es gab außerdem eine Einigung darüber, die Netzneutralität – also ein offenes Internet für alle – sicherzustellen. Die ersten Gesetzgebungsvorschläge zur Strategie für einen digitalen Binnenmarkt wurden im Dezember vorgelegt und enthalten neue Regeln, damit die EU-Bürger das Recht bekommen, Filme, Sportsendungen, Musik, E-Books und Spiele, für die sie in ihrem eigenen Mitgliedstaat bezahlt haben, auch auf ihren Reisen in der EU zu nutzen. Die Kommission hat darüber hinaus neue grenzüberschreitende Vertragsregeln vorgelegt, die Verbraucher, die online in der EU einkaufen, besser schützen und den Unternehmen Expansionsmöglichkeiten im Online-Geschäft bieten sollen.

Auch über die neue EU-Daten­schutzregelung und die neuen Vorschriften zur EU-weiten Gewährleistung einer hohen gemeinsamen Netz- und Informationssicherheit herrscht politischer Konsens.

Die Strategie für den digitalen Binnenmarkt

Die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt ruht auf drei Pfeilern:

  • Verbraucher und Unternehmen sollen einen besseren Zugang zu digitalen Inhalten und Dienstleistungen überall in der EU erhalten;
  • digitale Netze und innovative Dienste sollen sich durch gute Bedingungen und gleiche Voraussetzungen bestmöglich entfalten können;
  • das Wachstumspotenzial der digitalen Wirtschaft soll maximal ausgeschöpft werden.
Bild:
Kommissionsvizepräsident Andrus Ansip erörtert die Strategie für den digitalen Binnenmarkt bei einem Bürgerdialog. Berlin (Deutschland), 10. Dezember 2015

Kommissionsvizepräsident Andrus Ansip erörtert die Strategie für den digitalen Binnenmarkt bei einem Bürgerdialog. Berlin (Deutschland), 10. Dezember 2015

 
 

Besserer Zugang zu Waren und Dienstleistungen

Erleichterung des elektronischen Handels

Die meisten Bürgerinnen und Bürger, die versucht haben, im EU-Ausland online einzukaufen, dürften Probleme aufgrund unterschiedlicher Preise oder mangelnder Verfügbarkeit der betreffenden Produkte gehabt haben. Die Kommission strebt eine Modernisierung der EU-Vorschriften für den grenzüberschreitenden Online-Handel an, durch die der Kauf und Verkauf über Ländergrenzen hinweg einfacher werden und Verbraucher mehr Auswahl und mehr Rechte erhalten sollen. Für die Unternehmen soll es leichter werden, ihre Produkte in anderen Mitgliedstaaten anzubieten. 2015 begann die Kommission mit einer Verbesserung des Verbraucherrechts für diejenigen, die online einkaufen wollen. Dazu gehört auch der Abbau von Hindernissen, die durch Unternehmen geschaffen wurden und den grenz­überschreitenden elektronischen Handel mit Waren und Dienstleistungen behindern. Die Kommission wird sich besonders auf Wirtschaftszweige konzentrieren, in denen der elektronische Handel am weitesten verbreitet ist, wie z. B. in der Elektronik-, der Bekleidungs- und Schuhbranche und im Bereich der digitalen Inhalte. Die Arbeit begann im Mai mit einer kartellrechtlichen Sektoruntersuchung zum elektronischen Handel.

STÄRKER INTEGRIERTE NETZE, PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN

Im Laufe des Jahres hat die Kommission ihr Engagement für Verbraucherrechte im digitalen Markt fortgesetzt. Im Dezember wurden harmonisierte Regeln zu bestimmten vertragsrechtlichen Aspekten der Bereitstellung digitaler Inhalte (z. B. Musikstreaming) und zu bestimmten Aspekten von Verträgen über den Online-Handel und andere Arten des Fernabsatzes (z. B. Online-Handel mit Bekleidung) vorgestellt. Die beiden Vorschläge werden zur Überwindung der fragmentierten Rechtslandschaft im Bereich des Verbrauchervertragsrechts beitragen und den daraus resultierenden ­hohen Kosten für die Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, ein Ende bereiten. Sie werden auch das Vertrauen der Verbraucher stärken, die online Waren in einem anderen Mitgliedstaat kaufen wollen. Dadurch wird der Verbraucherschutz verbessert und die Auswahl an günstigeren Produkten vergrößert. Unternehmen bekommen die Möglichkeit, digitale Inhalte und andere Produkte an Verbraucher in der gesamten EU auf der Grundlage gleicher Vertragsregeln zu verkaufen.

Vereinfachung des MwSt.-Rechts im grenzüberschreitenden elektronischen Handel

Für ein Unternehmen, das online über die Grenzen des eigenen Mitgliedstaats hinaus Handel betreibt, können derzeit je Zielmitgliedstaat jährlich 5 000 EUR an Zusatzkosten für die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften entstehen. Die Kommission will hier gleiche Ausgangsbedingungen für Unternehmen in der EU schaffen und dafür sorgen, dass die Mehrwertsteuereinnahmen jeweils in den Mitgliedstaat fließen, in dem der Verbraucher wohnt. Im September hat die Kommission eine öffent­liche Konsultation eingeleitet, um zu ermitteln, wie Zahlungen im Rahmen des grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehrs in der EU vereinfacht werden können.

E-COMMERCE: EIN RIESIGES, IN DER EU KAUM GENUTZTES POTENZIAL

Verbesserung der grenzüberschreitenden Paketzustellung

Paketzustellungskosten gehen nicht nur Verbraucher an, die online einkaufen wollen. Auch Unternehmen, die ihre Produkte online anbieten, beklagen sich über zu hohe Versandkosten. Im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt fördert die Kommission erschwingliche und hochwertige grenzüberschreitende Dienste, damit Unternehmen ihre Kunden so beliefern können, dass es für beide Seiten ein Gewinn ist. Um genau herauszufinden, was Bürger und Unternehmen brauchen und wünschen, hat die Kommission im Mai eine Konsultation zu diesem Thema gestartet.

Gegen das Geoblocking

Viele Bürgerinnen und Bürger, die online einkaufen, geraten in die Falle des Geoblockings, einer ­Geschäftspraxis, bei der Online-Händler Kunden wegen ihres Standorts den Zugang zu einer Website verweigern oder sie zu einer lokalen Website mit anderen Preisen weiterleiten. So kann es passieren, dass ein Verbraucher in einem bestimmten Mitgliedstaat für denselben Mietwagen mehr als ein Kunde aus einem anderen Mitgliedstaat bezahlen muss. Im September hat die Kommission hierzu eine öffentliche Konsultation eingeleitet, um die Bedürfnisse der Verbraucher auszuloten. Die Ergebnisse sollen in Legislativvorschläge der Kommission einfließen, um dieser Praxis in nicht gerechtfertigten Fällen ein Ende zu setzen.

Modernisierung des Urheberrechts

Personen, die in der EU wohnen, können Online-Dienste wie Filme, Sportsendungen, Musik, E-Books und Spiele, die sie in ihrem Heimatmitgliedstaat bezahlt haben, auf Reisen in der EU möglicherweise nicht nutzen. So kann ein niederländischer Kunde eines beliebten Online-Anbieters von Filmen und Fernsehserien auf Reisen nach Deutschland nur solche Filme ansehen, die der Anbieter seinen deutschen Kunden zur Verfügung stellt. Reist er nach Polen, kann er Filme dieses Anbieters gar nicht ansehen, da dieser in Polen derzeit gar nicht niedergelassen ist. Im Dezember schlug die Kommission neue Vorschriften vor, die es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen sollen, die bei sich zu Hause gekauften oder abonnierten digitalen Inhalte mit auf Reisen zu nehmen. Ein neues europäisches Verbraucherrecht – die grenzüberschreitende Portabilität – wird es voraussichtlich ab 2017 geben. Dies ist der erste Teil des Plans der Kommission, das EU-Urheberrecht zu reformieren, um es den neuen Technologien, dem geänderten Verbraucherverhalten und den aktuellen Marktbedingungen anzupassen. Die Kommission legte außerdem einen Aktionsplan für Gesetzesvorschläge und politische Initiativen vor, die in der ersten Hälfte des Jahres 2016 ausgearbeitet werden sollen. Die Kommission will dafür sorgen, dass den europäischen Bürgerinnen und Bürgern eine Vielfalt an legalen Inhalten zur Verfügung steht, und zugleich sicherstellen, dass Autoren und andere Rechteinhaber besser geschützt und angemessen vergütet werden.

Überprüfung der Satelliten- und Kabelrichtlinie

Die Anbieter von terrestrischem Fernsehen sind längst vom Satelliten- und Kabelfernsehen, das meist mehr Inhalte zu bieten hat, überholt worden. Aber kommen die Bürgerinnen und Bürger tatsächlich voll auf ihre Kosten? Oder entgehen ihnen wegen des veralteten Urheberrechts immer noch bestimmte neue und kreative digitale Inhalte? Über die Frage, wo und wie Satelliten- und Kabelfernsehveranstalter verpflichtet sein sollten, Urheberrechte freizugeben, um das Angebot an EU-weit verfügbaren Inhalten zu vergrößern, gelangte die Kommission zu einer förmlichen Überprüfung der betreffenden EU-Vorschriften. In einer Konsultation über die Satelliten- und Kabelrichtlinie im August ermittelte sie, ob die Rechtsvorschriften noch aktuell sind und was passieren würde, wenn sie auch auf Fernsehen und auf Hörfunk angewandt würden, die über das Internet angeboten werden. Damit soll in der gesamten EU der Zugang zum Rundfunk und den damit verbundenen Online-Diensten über Ländergrenzen hinaus verbessert werden. Sind die Hindernisse im digitalen Binnenmarkt erst beseitigt, wird dies sowohl die Kreativität fördern und die Rundfunkbranche der EU stärken als auch grenzüberschreitend eine größere Auswahl an Inhalten für Verbraucher entstehen lassen.

Was zählt, sind geeignete Voraussetzungen

Mehr Vertrauen in Online-Dienste

Obwohl Verbraucher einen immer größeren Teil ihres Lebens in die digitale Welt verlagern, sind sie nach wie vor verunsichert und fragen sich, wie Unternehmen ihre personenbezogenen Daten ver­arbeiten. 72 % der Internetnutzer in der EU empfinden dies als problematisch. Das Parlament und der Rat nahmen diese Sorgen der EU-Bürgerinnen und -Bürger ernst und haben jetzt zu einem künftig sichereren und vertrauenswürdigeren Online-Umfeld beigetragen, indem sie sich auf die neuen EU-­Datenschutzvorschriften einigten, die ursprünglich 2012 von der Kommission vorgeschlagen worden waren. Diese Vorschriften, die Ende 2015 vereinbart wurden, umfassen u. a.:

  • einheitliche Rahmenbestimmungen über den Datenschutz, die in der gesamten EU gelten und der Wirtschaft Einsparungen von rund 2,3 Mrd. EUR jährlich erbringen werden;
  • gestärkte sowie neue Rechte, unter anderem das Recht auf Vergessenwerden;
  • europäisches Recht auf europäischem Boden – Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union müssen europäisches Recht anwenden, wenn sie ihre Dienstleistungen in der EU anbieten;
  • mehr Befugnisse für unabhängige nationale Datenschutzbehörden, die künftig wirksam Geldbußen gegen Unternehmen verhängen können, die gegen das in der EU geltende Datenschutzrecht verstoßen;
  • eine zentrale Anlaufstelle für Unternehmen und Bürger – Unternehmen werden sich nur noch an eine einzige Aufsichtsbehörde statt an 28 wenden müssen.

Das Parlament und der Rat einigten sich außerdem auf neue Bestimmungen für eine hohe gemeinsame Netz- und Informationssicherheit in der gesamten EU. Die Vorschriften stellen ein zentrales Element der EU-Strategie für Cybersicherheit dar: Alle Mitgliedstaaten werden nun zur Verabschiedung einer nationalen Cybersicherheitsstrategie verpflichtet sein. Für Anbieter wesentlicher Dienstleistungen, z. B. im Energie-, Verkehrs-, Banken- und Gesundheitswesen, und für Unternehmen, die digitale Dienste, wie Suchmaschinen, Cloud-Computing und Online-Marktplätze, betreiben, werden besondere Auflagen gelten. Sie müssen angemessene Sicherheitsmaßnahmen treffen und Cybervorfälle mit erheblichen Auswirkungen den nationalen Behörden melden.

Video:
Vorstellung des digitalen Binnenmarkts der EU

Vorstellung des digitalen Binnenmarkts der EU

 

Im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt arbeitet die Kommission gemeinsam mit der Industrie an Konzepten und technischen Lösungen für die Sicherheit der digitalen Netze.

Bild:
EU-Kommissar Günther Oettinger bei „Startup Europe Comes to Silicon Valley“, einem Treffen der besten neuen Start-ups und expandierenden Technikfirmen aus der EU mit Unternehmen im Silicon Valley. San Francisco (Vereinigte Staaten), 23. September 2015

EU-Kommissar Günther Oettinger bei „Startup Europe Comes to Silicon Valley“, einem Treffen der besten neuen Start-ups und expandierenden Technikfirmen aus der EU mit Unternehmen im Silicon Valley. San Francisco (Vereinigte Staaten), 23. September 2015

 
 

2017: das Ende der Roaminggebühren

Im Oktober beschlossen das Parlament und der Rat, die Roaminggebühren in der EU abzuschaffen. Sie vereinbarten Vorschriften, die das Recht eines jeden Unionsbürgers schützen sollen, Inhalte im Internet ohne Diskriminierung aufzurufen.

Die Abschaffung der Roaminggebühren ist für Juni 2017 geplant, vorausgesetzt, es werden bis dahin bestimmte Gesetzestexte verabschiedet, sodass Nutzer von Mobiltelefonen, Smartphones und Tablets künftig ohne weitere Zusatzkosten auf Reisen in der EU dieselben Preise wie zu Hause zahlen. In der Zwischenzeit werden Obergrenzen für die Preisaufschläge gelten. Diese betragen ab dem 30. April 2016 für abgehende Gespräche 0,05 EUR pro Minute, für SMS-Nachrichten 0,02 EUR und für Datenverkehr 0,05 EUR pro Megabyte. Seit 2007 hat die EU bei Anrufen, SMS und Datenverbindungen insgesamt bereits eine Senkung der Roamingpreise von mehr als 80 % erzielt.

Die im Oktober vereinbarten Vorschriften werden auch den Grundsatz der Netzneutralität im EU-Recht festschreiben. Internetnutzer haben damit das Recht auf einen freien Zugang zu den Inhalten ihrer Wahl, was bedeutet, dass Verbindungen nicht mehr blockiert oder verzögert werden dürfen und auch ein bevorzugter Zugang gegen Bezahlung nicht zulässig sein wird. Die neuen Vorschriften treten am 30. April 2016 in allen Mitgliedstaaten in Kraft.

ROAMING BEI REISEN IN DER EU

Ein Rahmen für Medien und Telekommunikation für das 21. Jahrhundert

Der audiovisuelle Sektor ist im Wandel: Neue Technologien, neue Geschäftsmodelle, Abrufdienste und neue Verbreitungskanäle wie Smartphones bestimmen nun das Bild. Im Juli hat die Kommission eine öffentliche Konsultation zu der Frage eingeleitet, was zu tun ist, damit die audiovisuelle Medien­welt in der EU für das digitale Zeitalter gerüstet ist. Anhand der Ergebnisse der Konsultation wird die Kommission 2016 ermitteln, ob die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste überarbeitet und aktualisiert werden sollte.

Die Beiträge, die im Rahmen von zwei weiteren öffentlichen Konsultationen des Jahres 2015 eingingen, werden der Kommission ebenfalls dabei helfen, das Regelwerk für die Telekommunikation auf den neuesten Stand zu bringen und die Internetgeschwindigkeiten und die Verbindungsqualität im Einklang mit dem von den Konsultationsteilnehmern bis 2020 prognostizierten Bedarf festzulegen. Mit der Strategie der Kommission für den digitalen Binnenmarkt wird das Ziel verfolgt, die Internet­anbindung in der EU, insbesondere in ländlichen Gebieten, zu verbessern. Nur 18 % der ländlichen Gebiete verfügen derzeit über leistungsstarke Glasfasernetze, die hohe Datenübertragungsraten ermöglichen. In Ballungsräumen sind es dagegen 62 %. Im Zeitraum 2014-2020 wird die Kommission 2 Mrd. EUR aus Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums in die Verbesserung der Informations- und Kommunikationsdienste für fast 18 Millionen Bewohner ländlicher Gebiete investieren. Im Rahmen des übergeordneten Themenfelds Informations- und Kommunikationstechnologie werden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Investitionen in Höhe von 13,3 Mrd. EUR in bessere Zugangsmöglichkeiten zu digitalen Technologien und Netzen in der gesamten EU fließen. Darüber hinaus werden aus der Fazilität „Connecting Europe“ 150 Mio. EUR für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur bereitgestellt, damit die Kommission und die Europäische Investitionsbank Darlehen, Projektanleihen und Garantien für die Projektfinanzierung im Bereich der Telekommunikation fördern kann. Insgesamt wird davon ausgegangen, dass der Breitbandteil der Fazilität „Connecting Europe“ rund 1 Mrd. EUR an Investitionen mobilisieren wird.

Online-Plattformen

Online-Plattformen (Suchmaschinen, soziale Netze, Websites für den Wissensaustausch, Videoportale, App-Stores usw.) sind ein wichtiger Bestandteil einer florierenden digitalen Wirtschaft, denn sie bieten sowohl Verbrauchern als auch Anbietern die Chance, die Vorteile der Digitalisierung und des elektronisches Handels auszuschöpfen. Durch sie hat sich auch die Verbreitung kultureller Inhalte verändert. Die Ergebnisse einer im September gestarteten Konsultation werden in die Einschätzung der Rolle von Plattformen und Mittlern einfließen, bei der auch untersucht wird, wie gegen illegale Inhalte im Internet vorgegangen werden kann.

Maximierung des Wachstumspotenzials

Elektronische Dienste umfassend erschließen und digitale Kompetenzen fördern

Die Strategie der Kommission für den digitalen Binnenmarkt soll auch die Inklusion in einer digitalen Gesellschaft fördern, damit die Bürgerinnen und Bürger über genau die Qualifikationen verfügen, die ihnen die Möglichkeit bieten, die Chancen des Internets zu nutzen und auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu sein. 2015 wurden in Belgien, den Niederlanden, im Vereinigten Königreich und in Zypern vier neue nationale Koalitionen für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze ins Leben gerufen. Inzwischen gibt es 13 nationale Partnerschaften nach dem Vorbild der Großen Koalition der EU für digitale Arbeitsplätze, die im Jahr 2013 gegründet wurde, um das in der EU herrschende Defizit im Bereich der digitalen Kompetenzen auszugleichen.

Im Rahmen von elektronischen Behördendiensten werden digitale Tools und Systeme eingesetzt, um bessere öffentliche Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen erbringen zu können. Dadurch können Bürger, Unternehmen und Organisationen ihre Behördengänge leichter, schneller und zu geringeren Kosten erledigen. Gäbe es solche Dienste überall in der EU, könnten jährlich mehr als 50 Mrd. EUR eingespart werden. Im Dezember genehmigten das Parlament und der Rat die Pläne der Kommission für das ISA2-Programm. Im Rahmen von ISA2 werden 131 Mio. EUR für die Entwicklung interoperabler digitaler Lösungen bereitgestellt, damit eine reibungslose grenz- und sektorübergreifende Interaktion zwischen öffentlichen Verwaltungen in der EU möglich wird.

Die digitale Technik hat mittlerweile in allen Bereichen unseres täglichen Lebens Einzug gehalten. Alle Neufahrzeuge werden dank der vom Parlament und dem Rat im April angenommenen Vorschriften ab April 2018 mit eCall-Technik ausgerüstet werden. Bei einem schweren Unfall wählt das eCall-System selbsttätig die europaweit einheitliche Notrufnummer 112 und übermittelt den genauen Standort des Fahrzeugs, den Unfallzeitpunkt und die (besonders auf Autobahnen wichtige) Fahrtrichtung an den Rettungsdienst, selbst wenn der Fahrer bewusstlos oder aus anderen Gründen nicht in der Lage ist, selbst Hilfe zu holen. Die Kommission geht davon aus, dass dank eCall bei vollständiger Implementierung des Systems jedes Jahr Hunderten von Menschen das Leben gerettet und Verletzten schneller geholfen werden kann.

Entwicklung von Normen

Normen sind wichtige Instrumente, mit deren Hilfe sich unterschiedliche Systeme kompatibel miteinander verbinden lassen. Daher wirken sie innovationsfördernd und stärken die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie. Im September erbat die Kommission Stellungnahmen zu Prioritäten für die Normung, u. a. in den Bereichen Cloud-Computing, Cybersicherheit, elektronische Gesundheitsdienste, intelligente Verkehrssysteme, intelligente Städte und 5G-Kommunikationsdienste. 5G ist die nächste Generation der Kommunikationsnetze. 5G wird nicht nur schneller sein, sondern auch die Grundlage unserer digitalen Zukunft und den Grundpfeiler eines EU-Markts mit einem Volumen von 3 Billionen EUR bilden, der aus dem Internet der Dinge entsteht. Unter das Internet der Dinge werden neue Funktionen und Anwendungen, von vernetzten Fahrzeugen bis hin zu intelligenten Häusern, gefasst. Bis 2020 wird es im Vergleich zu 2010 mehr als das 30-Fache des mobilen Internetdatenverkehrs geben, und 5G wird für den Umgang mit dieser neuen Realität am besten geeignet sein. 2015 unterzeichnete die EU wegweisende Abkommen mit China und Japan über die Zusammenarbeit im globalen Wettlauf um die Entwicklung von 5G-Netzen.

Cloud-Computing und Datenwirtschaft bestmöglich nutzen

Menschen und Maschinen erzeugen Massen von Daten. Diese werden auch als „Big Data“ bezeichnet und können als Katalysator für Wachstum, Innovation und Digitalisierung dienen. Bevor die Kommission Schritte in diesem Bereich unternimmt, hat sie im September zunächst eine öffentliche Konsultation eingeleitet, um Beiträge für Initiativen zu erhalten, mit denen der freie Datenverkehr in der EU vorangebracht und Beschränkungen hinsichtlich des Zugangs zu Daten und ihres Standorts gelockert werden können. Die Konsultation fragt auch nach den besten Optionen für eine einfachere Zertifizierung von Cloud-Diensten und den einfacheren Wechsel zwischen Anbietern von Cloud-Diensten und stellt die Schaffung einer „Forschungs-Cloud“ zur Debatte. Diese Technologien werden im Mittelpunkt der europäischen Industrie der Zukunft stehen. Auch die Organe der EU treiben den Einsatz von Cloud-Computing in den eigenen Reihen voran. Im Dezember hat die Kommission mehrere Unternehmen ausgewählt, die 2016 verschiedenste Cloud-IT-Dienste für alle EU-Organe erbringen sollen.

Kapitel 3

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimapolitik

„Die aktuellen geopolitischen Entwicklungen haben uns vor Augen geführt, dass Europa zu sehr von Erdöl- und Erdgaseinfuhren abhängig ist. Deshalb möchte ich die europäische Energiepolitik reformieren und neu strukturieren und eine neue europäische Energieunion schaffen.“

Jean-Claude Juncker, Politische Leitlinien, 15. Juli 2014

Zu Beginn des Jahres 2015 setzte sich die EU das Ziel, eine sichere und erschwingliche Energieversorgung für ihre Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zu gewährleisten und gleichzeitig gegen die Ursachen des Klimawandels vorzugehen. Dazu stellte sie im Februar eine Strategie für eine Energieunion vor, die den Verbrauchern Geld- und Energieeinsparungen ermöglichen und gleichzeitig dazu beitragen soll, die Umwelt zu schonen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Im Juli wurden in diesem Zusammenhang mehrere Vorschläge vorgelegt, die unter anderem eine Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems, eine klarere Energieeffizienzkennzeichnung und Maßnahmen zur Stärkung der Stellung der Verbraucher vorsehen. Zudem leitete die Kommission eine öffentliche Konsultation zur Umgestaltung des Strommarkts ein.

Im Februar legte die Kommission eine Mitteilung zu den Möglichkeiten vor, das Stromverbundziel von 10 % bis 2020 in allen Mitgliedstaaten zu verwirklichen. Bis Ende 2015 konnten bereits mehrere Stromverbundinfrastrukturen in Betrieb genommen werden, die die baltischen Staaten im Norden sowie die Iberische Halbinsel und Malta im Süden mit dem Rest der EU verbinden.

Im September nahm die Kommission den neuen Europäischen Strategieplan für Energietechnologie an. Er soll dazu beitragen, die Entwicklung und Einführung von Technologien mit geringen CO2-Emissionen zu beschleunigen.

In ihrem Bericht zum Stand der Energieunion zeigte die Kommission im November die Fortschritte seit Annahme der Rahmenstrategie für die Energieunion auf. Für die Umsetzung dieser Strategie bedarf es jedoch noch weiterer Anstrengungen, weshalb 2016 für die Verwirklichung der Energieunion ein entscheidendes Jahr sein wird.

Darüber hinaus konnte die EU wesentlich zur Einigung auf das erste rechtsverbindliche globale Klimaschutzübereinkommen zwischen 195 Ländern beitragen, das im Dezember in Paris geschlossen wurde. Das Übereinkommen sieht einen globalen Maßnahmenplan vor, der darauf abzielt, die globale Erwärmung auf deutlich unter 2 °C zu begrenzen, um gefährliche Klimaänderungen zu verhindern. Zudem sandte es das klare Signal an Investoren, Unternehmen und politische Entscheidungsträger aus, dass die weltweite Umstellung auf umweltverträgliche Energiequellen und die Abkehr von umweltschädlichen fossilen Brennstoffen verstärkt weiterverfolgt werden muss.

Energieunion: eine sichere, nachhaltige und wettbewerbsfähige Energieversorgung zu erschwinglichen Preisen für alle Bürgerinnen und Bürger der EU

Im Februar nahm die Kommission ihre Strategie für die Energieunion an, die auf der Europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit und dem EU-Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 beruht. Im Oktober 2014 hatten die Staats- und Regierungschefs der EU vereinbart, die EU-­internen Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 % gegenüber dem Stand von 1990 zu verringern, den Anteil erneuerbarer Energieträger auf eine verbindliche EU-weite Höhe von mindestens 27 % zu erhöhen und die Energieeffizienz gegenüber den Projektionen um mindestens 27 % zu verbessern. Das Ziel für die Energieeffizienz wird bis 2020 mit Blick auf die Möglichkeit überprüft, ein EU-weites Ziel von 30 % zu erreichen. Angesichts der grundlegenden Bedeutung eines reibungslos funktionierenden, vernetzten Energiebinnenmarkts einigten sich die führenden Politiker der EU zudem darauf, bis 2020 mindestens 10 % der vorhandenen Erzeugungskapazitäten der Mitgliedstaaten in Verbünde zu integrieren. Dieser Wert soll bis 2030 auf 15 % erhöht werden.

Das grundlegende Ziel der Energieunion besteht darin, eine sichere, nachhaltige und wettbewerbs­fähige Energieversorgung für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Unternehmen in der EU zu gewährleisten. Erschwingliche Preise, ein verstärkter Wettbewerb und eine größere Auswahl sollen den Verbrauchern dabei Geld- und Energieeinsparungen ermöglichen.

Ein weiteres Ziel der Energieunion ist die Eindämmung des Klimawandels durch Umstellung auf eine klimafreundliche Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen. Im Februar veröffentlichte die Kommission dazu eine Mitteilung mit ihren Erwartungen für das weltweite Klimaschutzübereinkommen, das im Dezember 2015 in Paris geschlossen werden sollte.

53 % des Energieverbrauchs der EU werden durch Importe gedeckt, und einige der EU-Mitgliedstaaten sind hinsichtlich ihrer Gaseinfuhren von einem einzigen Anbieter abhängig. Eine Diversifizierung der Energiequellen und -anbieter ist daher sowohl für die Verbesserung der Energieversorgungs­sicherheit der EU als auch für die Erhaltung ihrer Wettbewerbsfähigkeit von zentraler Bedeutung. Im Hinblick auf die erforderliche Diversifizierung prüft die EU Möglichkeiten, Brennstoffe aus anderen Teilen der Welt zu importieren, neue Technologien einzuführen, einheimische Ressourcen (einschließlich Biomasse, siehe die EU-Forststrategie) stärker zu nutzen und die Infrastrukturen für die Erschließung neuer Versorgungsquellen weiter auszubauen.

Die Fortschritte beim Aufbau der Energieunion wurden jedoch durch hartnäckige Hindernisse für eine echte Marktintegration, schlecht abgestimmte nationale politische Strategien und das Fehlen einer gemeinsamen Haltung gegenüber Ländern außerhalb der EU erschwert.

Die Energieunion umfasst daher fünf Dimensionen:

  • Sicherheit der Energieversorgung, Solidarität und Vertrauen;
  • ein vollständig integrierter europäischer Energiemarkt;
  • Energieeffizienz als Beitrag zur Senkung der Nachfrage;
  • Verringerung der CO2-Emissionen der Wirtschaft sowie
  • Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit.

Die Energieunion kann nur dann in allen Mitgliedstaaten ein Erfolg werden, wenn in den nächsten Jahren sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene eine Reihe von Initiativen in die Tat umgesetzt wird.

Die EU-Kohäsionspolitik trägt zur praktischen Verwirklichung der Ziele der Energieunion bei. So wurden über die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds mehr als 110 Mrd. EUR bereitgestellt. Ein Teil dieser Mittel wurde zur Finanzierung der Umstellung auf eine Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen in der gesamten EU verwendet, etwa für Investitionen in eine nachhaltige Energieversorgung und den multimodalen städtischen Verkehr. Zudem stehen umfangreiche Mittel für Investitionen in einen energieeffizienten, CO2-armen Verkehr sowie für größere Infrastrukturen im Bereich der intelligenten Netze zur Verfügung.

Nach der Annahme der Strategie für die Energieunion besuchte Kommissionsvizepräsident Maroš Šefčovič 2015 alle Mitgliedstaaten, um ihnen und den verschiedenen Interessengruppen die Ideen der Energieunion näherzubringen. Diese Besuchsreise zur Förderung der Energieunion ermöglichte es ihm, Gespräche mit Vertretern der Regierungen, der nationalen Parlamente, des Energiesektors und sonstiger Unternehmen sowie mit Sozialpartnern, Verbraucherinnen und Verbrauchern und Studierenden zu führen.

MEHR MACHT FÜR DIE VERBRAUCHER

In ihrem ersten Bericht zum Stand der Energieunion vom November zeigte die Kommission die in den vorangegangenen neun Monaten erzielten Fortschritte auf, nannte zentrale Handlungsbereiche für 2016 und legte politische Schlussfolgerungen auf EU-Ebene sowie auf nationaler und regionaler Ebene vor. Der Bericht zeigt, dass die Strategie für die Energieunion nicht nur hinsichtlich der Verringerung der CO2-Emissionen (auch mithilfe erneuerbarer Energien) und der Energieversorgungssicherheit, sondern auch in den Bereichen Energieeffizienz, Energiebinnenmarkt sowie Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit Ergebnisse bringt. Die Kommission wies jedoch auch darauf hin, dass bis zur vollständigen Erreichung der Ziele der Energieunion noch viel zu tun bleibt.

Ein wesentliches Instrument für die Umsetzung der Energieunion ist ein zuverlässiger und transparenter Verwaltungsrahmen. Der Bericht enthält daher auch Orientierungshilfen für die Mitgliedstaaten hinsichtlich der Entwicklung integrierter nationaler Energie- und Klimaschutzpläne für den Zeitraum von 2021 bis 2030.

Umgestaltung des EU-Energiesystems

Im Juli stellte die Kommission Initiativen zur Stärkung der Stellung der Energieverbraucher, zur Umgestaltung des EU-Strommarkts, zur Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems und zur Aktua­lisierung des Systems für die Energieeffizienzkennzeichnung vor.

Stärkung der Energieverbraucher

Die Vorschläge der Kommission in diesem Bereich beruhen auf den folgenden drei Säulen:

  • Erstens möchte sie es den Verbrauchern ermöglichen, Geld zu sparen und aktiv auf den Markt einzuwirken, und ihnen dazu bessere Informationen bereitstellen und mehr Handlungsmöglichkeiten bieten;
  • zweitens sollen der Schutz und das Vertrauen der Verbraucher gestärkt werden, was ihre Rechte im Energiebereich sowie das Datenmanagement, den Datenschutz und die Datensicherheit angeht;
  • drittens sollen die Verbraucher leichter eine aktive Rolle übernehmen können, indem sie interoperable intelligente Technologien in vollem Umfang nutzen.

Neugestaltung des Strommarkts

Die Verwirklichung der Ziele der Strategie für die Energieunion setzt eine grundlegende Umgestaltung des Stromsystems der EU voraus. Mit ihrer Mitteilung zur Umgestaltung des EU-Strommarkts leitete die Kommission daher eine öffentliche Konsultation über eine sinnvolle Neugestaltung des Strommarkts ein. Die Ergebnisse der Konsultation werden mit dem Ziel ausgewertet, die Energieversorgungssicherheit zu erhöhen, den Verbrauchererwartungen gerecht zu werden und durch den Einsatz neuer Technologien echte Vorteile zu erzielen. Zudem sollen mit ihrer Hilfe insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien Möglichkeiten zur Förderung von Investitionen ermittelt werden.

Ein zukunftsorientiertes EU-Emissionshandelssystem

Im Juli schlug die Kommission vor, das EU-Emissionshandelssystem für die Zeit nach 2020 zu überarbeiten, um sicherzustellen, dass das Potenzial des Systems hinsichtlich der Verringerung der Treibhausgasemissionen im kommenden Jahrzehnt in vollem Umfang genutzt werden kann. Der Vorschlag war der erste legislative Schritt zur Umsetzung der EU-Verpflichtung, die EU-internen Treibhausgas­emissionen bis 2030 um mindestens 40 % zu senken. Gleichzeitig sandte die Kommission im Vorfeld des Klimagipfels von Paris damit ein deutliches Signal in Bezug auf den Klimaschutz an die internationale Gemeinschaft aus.

DAS EU-EMISSIONSHANDELSSYSTEM

Der Vorschlag umfasst drei zentrale Bestandteile: eine schnellere Verringerung der Emissionen nach 2020, gezieltere Bestimmungen für die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten an die Industrie, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, und eine zusätzliche Förderung für Innovationen zur Senkung der CO2-Emissionen und die Modernisierung des Energiesektors.

Eine klarere Energieeffizienzkennzeichnung

Seit ihrer Einführung vor 20 Jahren hat die EU-Energieeffizienzkennzeichnung dazu beigetragen, dass immer energieeffizientere Produkte entwickelt wurden. Gleichzeitig hat sich die Energieeffizienzkennzeichnung dadurch jedoch auch zu einem immer komplexeren System entwickelt. 2015 schlug die Kommission daher vor, zum ursprünglichen Label mit der einfacheren Skala von A bis G zurückzukehren, die den Verbrauchern inzwischen gut vertraut ist.

Strategieplan für Energietechnologie

Im September nahm die Kommission den neuen Strategieplan für Energietechnologie mit einer geplanten Mittelausstattung von bis zu 71,5 Mrd. EUR an. Er soll zur Weiterentwicklung von Technologien mit geringen CO2-Emissionen und anderer neuer Technologien beitragen und durch die Koordination von Forschungstätigkeiten und die finanzielle Unterstützung von Vorhaben Kosten senken.

Als technologische Säule der EU-Energie- und Klimapolitik umfasst der überarbeitete Plan zehn gezielte Forschungs- und Innovationsmaßnahmen. Diese werden eine schnellere Umgestaltung des Energiesystems unterstützen und gleichzeitig Wachstum und Beschäftigung fördern. Zudem ist eine effizientere und einfachere Verwaltungsstruktur vorgesehen, um die Koordination zwischen nationalen Regierungen, der Industrie und Forschungseinrichtungen zu verbessern. Der Zugang zur Risikofinanzierung wird erleichtert, um Innovationen zu fördern und die Markteinführung neuer Technologien zu unterstützen.

Ein vernetzter Energiemarkt

Im Februar legte die Kommission im Rahmen der Strategie für die Energieunion eine Mitteilung über die Möglichkeiten vor, das Stromverbundziel von 10 % bis 2020 in allen Mitgliedstaaten zu erreichen. Dazu sollte jeder Mitgliedstaat über ausreichend Stromleitungen verfügen, um mindestens 10 % des in seinen Kraftwerken produzierten Stroms in benachbarte Mitgliedstaaten zu transportieren. Derzeit sind bereits 22 Mitgliedstaaten auf einem guten Weg, dieses Ziel zu erreichen, wenngleich in bestimmten Regionen noch weitere Verbindungsleitungen erforderlich sind.

Im März unterzeichnete der Kommissionspräsident gemeinsam mit dem spanischen und dem portugiesischen Ministerpräsidenten sowie dem Staatspräsidenten Frankreichs die Madrider Erklärung. Diese ebnet den Weg für eine bessere Anbindung der Iberischen Halbinsel an den übrigen EU-Energiemarkt. Eine neue regionale hochrangige Gruppe für Südwesteuropa wird die Fortschritte zentraler Infrastrukturvorhaben, die in der Madrider Erklärung genannt werden, regelmäßig überprüfen und den Bau dieser Infrastrukturen angemessen unterstützen.

Im April nahmen der Premierminister Maltas und der Ministerpräsident Italiens die Stromverbindungsleitung zwischen diesen beiden Mitgliedstaaten offiziell in Betrieb, sodass nun auch Malta an das europäische Energienetz angeschlossen ist.

Bild:
Sitzend, von links nach rechts: Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission, François Hollande, französischer Staatspräsident, Mariano Rajoy, spanischer Ministerpräsident, und Pedro Passos Coelho, portugiesischer Ministerpräsident, unterzeichnen die Erklärung von Madrid zur besseren Anbindung der Iberischen Halbinsel an den EU-Energiemarkt. Madrid (Spanien), 4. März 2015

Sitzend, von links nach rechts: Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission, François Hollande, französischer Staatspräsident, Mariano Rajoy, spanischer Ministerpräsident, und Pedro Passos Coelho, portugiesischer Ministerpräsident, unterzeichnen die Erklärung von Madrid zur besseren Anbindung der Iberischen Halbinsel an den EU-Energiemarkt. Madrid (Spanien), 4. März 2015

 
 

Im Juli verpflichteten sich die Mitgliedstaaten im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe zu Investitionen in 20 zentrale transeuropäische Energieinfrastrukturen. Die Fazilität umfasst Mittel in Höhe von 5,35 Mrd. EUR zur Unterstützung von Energieinfrastrukturvorhaben im Zeitraum 2014-2020. Ein zweiter Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen mit einem vorläufigen Budget von 550 Mio. EUR wurde im Juni veröffentlicht.

Im Oktober wurde eine Finanzhilfevereinbarung für den Bau einer Gasverbindungsleitung zwischen Polen und Litauen unterzeichnet, um die Isolation des Ostseeraums im Energiebereich zu beenden.

Bild:
Taavi Rõivas, Ministerpräsident Estlands, Dalia Grybauskaitė, Präsidentin Litauens, Laimdota Straujuma, Ministerpräsidentin Lettlands, Ewa Kopacz, Minsterpräsidentin Polens, und Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission, kündigen das Gasverbundprojekt zwischen Polen und Litauen an. Brüssel, 15. Oktober 2015

Taavi Rõivas, Ministerpräsident Estlands, Dalia Grybauskaitė, Präsidentin Litauens, Laimdota Straujuma, Ministerpräsidentin Lettlands, Ewa Kopacz, Minsterpräsidentin Polens, und Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission, kündigen das Gasverbundprojekt zwischen Polen und Litauen an. Brüssel, 15. Oktober 2015

 
 

Im November nahm die Kommission eine Liste von 195 zentralen Energieinfrastrukturprojekten an, die als sogenannte Vorhaben von gemeinsamem Interesse dazu beitragen werden, die Energie- und Klimaschutzziele der EU zu erreichen. Die Vorhaben profitieren von beschleunigten Genehmigungsverfahren und besseren regulatorischen Bedingungen. Zudem kommen sie für eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ in Betracht.

Im Dezember wurden zwei neue Stromverbindungsleitungen offiziell in Betrieb genommen, die Litauen mit Polen und Schweden verbinden. Die sogenannte LitPol-Leitung verläuft dabei zwischen Alytus in Litauen und Ełk in Polen, während die NordBalt-Leitung Nybro in Schweden mit Klaipeda in Litauen verbindet. Mit diesen Leitungen werden die Strommärkte der baltischen Staaten zum ersten Mal an das schwedische und das polnische Netz angeschlossen, was es den baltischen Staaten und Polen ermöglicht, ihr Stromverbundziel von 10 % zu erreichen.

Klimawandel und das Pariser Übereinkommen

Im Dezember haben 195 Länder das allererste universelle, rechtsverbindliche Klimaschutzübereinkommen der Welt geschlossen. Die Übereinkunft, deren Unterzeichnung dem Einsatz der EU zu verdanken ist, verpflichtet alle Länder, aktiv Treibhausgasemissionen zu senken, um den weltweiten Temperaturanstieg auf deutlich weniger als 2 °C gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen und so die gefährlichsten Auswirkungen des Klimawandels zu verhindern.

Die Annahme eines neuen globalen Klimavertrags, der den Übergang zu einer CO2-armen Weltwirtschaft beschleunigen soll, ist der Höhepunkt der jahrelangen Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, ein universelles, multilaterales Klimaschutzübereinkommen zu schließen.

Bild:
Carole Dieschbourg, luxemburgische Umweltministerin und Vorsitzende des Rates der Europäischen Union (Dritte von links), und EU-Kommissar Miguel Arias Cañete (Vierter von rechts) an der Spitze einer Delegation der „Koalition der Ehrgeizigen“ bei der Klimakonferenz in Paris, 12. Dezember 2015

Carole Dieschbourg, luxemburgische Umweltministerin und Vorsitzende des Rates der Europäischen Union (Dritte von links), und EU-Kommissar Miguel Arias Cañete (Vierter von rechts) an der Spitze einer Delegation der „Koalition der Ehrgeizigen“ bei der Klimakonferenz in Paris, 12. Dezember 2015

 
 

Nachdem das Kyoto-Protokoll nur geringe Resonanz gefunden hatte und im Jahr 2009 in Kopenhagen keine Einigung erzielt werden konnte, hat die EU ein breites Bündnis von Industrie- und Entwicklungsländern mit ehrgeizigen Zielen zusammengeführt, das dem erfolgreichen Ausgang der Pariser Konferenz Gestalt gegeben hat.

Einen wichtigen Durchbruch stellten die Verpflichtungen zur Emissionsreduzierung der Länder dar, die auch als „nationale Beiträge“ bezeichnet werden. Im März begannen die ersten Länder, Zusagen abzugeben, wobei als erste große Volkswirtschaft die EU ihren Beitrag präsentierte. Die EU hat sich verbindlich das gesamtwirtschaftliche Ziel gesetzt, die Emissionen bis 2030 um 40 % gegenüber dem Stand von 1990 zu verringern. Bis zum Ende der Konferenz von Paris hatten beinahe alle Länder der Welt umfassende Pläne zur Emissionsminderung vorgelegt – für einige Länder ein Novum. Dies war eine beispiellose Demonstration politischen Willens und ein deutliches Zeichen für die Abkehr vom Handeln einiger weniger und die Hinwendung zum Handeln aller.

EINE EHRGEIZIGE KLIMAPOLITIK BIS 2030

Die Regierungsvertreter haben in Paris die folgenden wesentlichen Punkte vereinbart:

  • ein langfristiges Ziel, den globalen durchschnittlichen Temperaturanstieg auf „deutlich weniger“ als 2 °C im Vergleich zu vorindustriellen Werten einzudämmen und sich um die Begrenzung des Anstiegs auf 1,5 °C zu bemühen;
  • das Ziel, „möglichst bald“ den Höchststand der Treibhausgasemissionen zu überschreiten und danach auf Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse rasche Emissionssenkungen vorzunehmen, um in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts zu einem Gleichgewicht zwischen Quellen und Senken für Treibhausgasemissionen zu gelangen;
  • Zusammenkünfte alle fünf Jahre, um ehrgeizigere Ziele für die Emissionsminderung festzusetzen, wenn sich dies nach wissenschaftlichen Erkenntnissen als erforderlich erweist;
  • gegenseitige Berichterstattung und Berichterstattung gegenüber der Öffentlichkeit über die Fortschritte, die bei der Verwirklichung der Ziele erreicht wurden, um für Transparenz zu sorgen und ein Gesamtbild aufzuzeigen;
  • die Industrieländer werden ihr derzeitiges gemeinsames Ziel, bis 2020 jährlich 100 Mrd. USD für Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungsländern zu mobilisieren, weiterverfolgen und diese Zielvorgabe weiter anwenden, bis im Jahr 2025 ein neues gemeinsames Ziel beschlossen wird.

Die EU sagt höhere Klimahilfe für Entwicklungsländer zu

Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben im Jahr 2014 Mittel in Höhe von 14,5 Mrd. EUR bereitgestellt, um den Entwicklungsländern zu helfen, Treibhausgasemissionen zu reduzieren und sich an die Folgen des Klimawandels anzupassen. Dies ist ein beträchtlicher Anstieg, der die Entschlossenheit der EU verdeutlicht, ihren Teil zu dem Ziel aus dem Jahr 2009 beizutragen, bis zum Jahr 2020 jährliche Finanzströme in Höhe von 100 Mrd. USD von den Industrieländern in die Entwicklungsländer zu gewährleisten. Im Zeitraum 2014-2020 werden mindestens 20 % der EU-Haushaltsmittel für Projekte im Bereich der Klimapolitik ausgegeben werden. Entsprechende Tätigkeiten in Entwicklungsländern werden im selben Zeitraum mit öffentlichen Finanzhilfen von durchschnittlich 2 Mrd. EUR pro Jahr unterstützt.

Video:
EU-Finanzierung für den Klimaschutz

EU-Finanzierung für den Klimaschutz

 

Die Bürgerinnen und Bürger der EU befürworten ein gemeinsames, globales Vorgehen gegen den Klimawandel

Wenige Tage vor dem Beginn des Klimagipfels in Paris wurde eine Eurobarometer-Sonderumfrage zum Klimawandel veröffentlicht, die deutlich machte, dass der Klimawandel für die Öffentlichkeit in der EU ein wichtiges Thema ist und dass 91 % der Bevölkerung ihn als ernstes Problem betrachten. 93 % der Befragten in der Europäischen Union glauben, dass der Kampf gegen den Klimawandel nur dann wirksam ist, wenn alle Länder der Welt gemeinsam handeln.

Video:
Klimawandel – die EU handelt

Klimawandel – die EU handelt

 

Kapitel 4

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

„In Zeiten zunehmender Globalisierung ist der Binnenmarkt Europas größter Trumpf. Deshalb soll die nächste Kommission nach meinem Willen auf die Stärke unseres Binnenmarkts bauen und sein Potenzial in allen Richtungen ausschöpfen.“

Jean-Claude Juncker, Politische Leitlinien, 15. Juli 2014

Im Jahr 2015 stellte die Kommission ihre Pläne zur Verwirklichung des oben genannten Ziels vor: auf die Stärke des EU-Binnenmarkts bauen und sein Potenzial in allen Richtungen ausschöpfen. Der Binnenmarkt bietet bereits zahlreiche Vorteile: Viele Waren und Dienstleistungen sind leichter erhältlich, die Preise sind niedriger, es bestehen größere geschäftliche Chancen, und die Sicherheits- und Umweltschutzstandards sind höher.

Darüber hinaus entwickelt die Kommission den Binnenmarkt ständig weiter, damit die Unternehmen und die Industrie der EU in der globalisierten Weltwirtschaft expandieren können. Sie veröffentlichte im Oktober die Binnenmarktstrategie, die sowohl den Verbrauchern als auch den Unternehmen neue Möglichkeiten eröffnen soll.

Im Herbst gab die Kommission zudem den Startschuss für die Kapitalmarktunion samt einem 33 Maßnahmen umfassenden Aktionsplan. Damit will sie es gerade den kleineren Unternehmen erleichtern, sich die Kapitalmärkte zu erschließen und dort die Finanzierung zu erhalten, die sie benötigen. Die Stabilität des Finanzsystems der EU hängt wesentlich von diesem Kapitalzugang ab.

Außerdem benötigt die EU einen Rahmen für die faire und wirksame Besteuerung von Unternehmensgewinnen. Dadurch ließen sich die Steuerlast ausgewogen verteilen und Wirtschaftswachstum sowie Investitionen nachhaltig fördern. Dies würde zudem zur Diversifizierung der Finanzierungsquellen und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft beitragen. Die Kommission schlug im März ein Maßnahmenpaket für mehr Transparenz bei der Körperschaftsteuer vor. Dem folgte im Juni ein Aktionsplan, mit dem ein umfassendes Konzept für eine gerechte und effiziente Unternehmensbesteuerung eingeführt werden soll. Im Jahresverlauf leitete die Kommission nach den Vorschriften für staatliche Beihilfen Prüfverfahren ein, um zu untersuchen, ob bestimmte Mitgliedstaaten ausgewählten Unternehmen steuerliche Vorteile gewährt haben.

Die Binnenmarktstrategie

Der Binnenmarkt gestattet eine größere Freizügigkeit für Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen. Er bietet Fachkräften und Unternehmen Chancen und den Verbrauchern eine größere Auswahl und günstigere Preise. Er gibt den Menschen die Möglichkeit, zu reisen, wohin sie wollen, und zu leben, zu arbeiten und zu studieren, wo sie wollen. Allerdings können sie diese Chancen mitunter gar nicht wahrnehmen, weil sie die Vorschriften, die im Binnenmarkt gelten, nicht kennen, weil diese Vorschriften nicht umgesetzt werden oder weil sie wegen unbegründeter Hindernisse einfach nicht zum Tragen kommen. Im Oktober verabschiedete die Kommission die Binnenmarktstrategie, in der sie mehrere Maßnahmen hierzu vorschlägt. Diese sollen durch eine ausgewogene Entwicklung der partizipativen Wirtschaft, durch Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-ups bei ihrem Wachstum, durch Verwirklichung eines grenzenlosen Binnenmarkts für Dienstleistungen in der Praxis, durch Abbau von Hindernissen für den Einzelhandel und durch Verhinderung der Diskriminierung von Verbrauchern und Unternehmern umgesetzt werden. Zudem soll die Strategie eine Modernisierung des Normungssystems in der EU ermöglichen, mehr Transparenz, Effizienz und Rechenschaftspflicht bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bewirken und den EU-Rahmen für die Rechte des geistigen Eigentums konsolidieren. All diese Schritte sind dazu gedacht, den Bürgerinnen und Bürgern im Alltag praktische Vorteile zu bringen.

Video:
Die Strategie für den Binnenmarkt

Die Strategie für den Binnenmarkt

 

Der Schwerpunkt dieser Strategie liegt auf den Waren- und Dienstleistungsmärkten. Sie ergänzt die Bestrebungen der Kommission, die Investitionstätigkeit anzukurbeln, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, den Kapitalzugang zu verbessern, einen ordnungsgemäß funktionierenden Energiebinnenmarkt zu gewährleisten und die Chancen des digitalen Binnenmarkts zu nutzen.

Integration des Binnenmarkts

Die Kommission veröffentlichte im Oktober den Bericht über die Integration und Wettbewerbsfähigkeit auf dem Binnenmarkt (2015), in dem der Fortschritt der wirtschaftlichen Integration und der Wettbewerbsfähigkeit in der EU eingehend untersucht wurde. Zwar zeichnete sich im Verlauf des Jahres deutlich ein wirtschaftlicher Aufschwung in der EU ab, es bedarf zur Wiederherstellung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums jedoch gezielter Reformen. Dem Bericht zufolge wird die Tragfähigkeit des Binnenmarkts insgesamt immer noch durch Hindernisse beeinträchtigt, die in Strukturen, Verhalten und Vorschriften zu suchen sind. Allein durch eine Verbesserung von Handhabung und Durchsetzung der geltenden Vorschriften könnte insbesondere auf den Dienstleistungsmärkten bereits viel erreicht werden.

Kapitalmarktunion

Damit die Finanzmärkte stärker auf die Bedürfnisse der Realwirtschaft eingehen können, schlug die Kommission 2015 eine Kapitalmarktunion vor. Dazu gehören Maßnahmen gegen die Zersplitterung der Kapitalmärkte, zur Diversifizierung der Finanzierungsquellen, zur Steigerung der grenzüberschreitenden Kapitalflüsse und zur Erleichterung der Kapitalbeschaffung von Unternehmen, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen.

Video:
Mobilisierung von Mitteln für Europas Wachstum

Mobilisierung von Mitteln für Europas Wachstum

 

Mit der Kapitalmarktunion soll das vorhandene Kapital zur Stärkung der EU-Wirtschaft und zum Vorteil der Verbraucher in der EU eingesetzt werden. Im Februar veröffentlichte die Kommission ihr Grünbuch über den Aufbau einer Kapitalmarktunion. Im September folgte schließlich ein Aktionsplan für die Kapitalmarktunion, mit dem Fortschritte in drei wichtigen politischen Bereichen erzielt werden sollen. Der erste Bereich betrifft eine EU-weite Verbesserung des Kapitalzugangs für alle Unternehmen, insbesondere für Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen und Infrastrukturprojekte. Der zweite hat eine Vermehrung und Diversifizierung der Finanzierungsquellen durch Investoren aus der EU und weltweit zum Gegenstand. Zielsetzung des dritten Bereichs ist es, das Funktionieren der Märkte zu verbessern, indem die Investoren und die Kapitalabnehmer sowohl innerhalb der Mitgliedstaaten als auch über Grenzen hinweg effizienter und wirksamer miteinander in Verbindung gebracht werden.

Ferner legte die Kommission Vorschläge zur Verbriefung vor, um bei den Banken frisches Kreditkapital zu mobilisieren. Sie schlug neue Vorschriften für die Behandlung von Infrastrukturprojekten zwecks Förderung von Investitionen vor, leitete Konsultationen zu Risikokapital, gedeckten Schuldverschreibungen und Finanzdienstleistungen für Privatkunden ein und startete eine Sondierung zur Sammlung von Belegen für die Gesamtwirkung der Finanzmarktgesetzgebung. Eine Modernisierung der Vorschriften für Prospekte wurde von der Kommission im November vorgeschlagen. Dadurch sollen Unternehmen EU-weit leichter Kapital beschaffen und wachsen können, gleichzeitig wird aber auch den Investoren ein wirkungsvoller Schutz geboten. Im Dezember wurde im Rat Einigkeit über ein allgemeines Vorgehen bei den Vorschlägen zur Verbriefung erzielt.

Bild:
EU-Kommissar Jonathan Hill (Fünfter von rechts) eröffnet den Handel an der Londoner Börse. London (Vereinigtes Königreich), 2. Oktober 2015

EU-Kommissar Jonathan Hill (Fünfter von rechts) eröffnet den Handel an der Londoner Börse. London (Vereinigtes Königreich), 2. Oktober 2015

 
 

Vergabe öffentlicher Aufträge: mehr Transparenz und Wettbewerb

Die Ausgaben der öffentlichen Hand für Waren, Bau- und Dienstleistungen machen in der EU rund 18 % des Bruttoinlandsprodukts aus; deshalb hängt der Aufschwung der EU-Wirtschaft entscheidend von den Märkten für öffentliche Aufträge ab. Wenn die öffentlichen Aufträge im gesamten Binnenmarkt transparent und im fairen Wettbewerb vergeben werden, können die EU-Unternehmen diese Geschäftschancen wahrnehmen und Arbeitsplätze schaffen.

Die Kommission gab den nationalen, regionalen und lokalen Behörden im September eine Anleitung über die geltenden EU-Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Hand. Diese Vorschriften sind so gestaltet, dass die Behörden in Krisenzeiten rasch reagieren und nötigenfalls den dringendsten Bedarf in Sachen Unterbringung, Versorgung und Hilfe decken können.

Die Umstellung auf die elektronische Auftragsvergabe („e-procurement“) und elektronische Rechnungsstellung („e-invoicing“) durch die Mitgliedstaaten wird nach wie vor von der Kommission gefördert. Dies geschieht in Form direkter Beihilfen der Fazilität „Connecting Europe“ und der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds für die Entwicklung von IT-Systemen und den EU-weiten Ausbau der Interoperabilität.

Mehr Arbeitnehmermobilität

Obwohl über 8 Millionen Bürgerinnen und Bürger der EU in einem anderen Mitgliedstaat berufstätig sind, ist es gar nicht so leicht, eine Stelle im Ausland zu finden und die Berufsqualifikation anerkennen zu lassen. 2015 arbeitete die Kommission daran, den EU-Arbeitsmarkt zu verbessern und es Fachkräften zu erleichtern, in einem anderen Staat als ihrem Heimatstaat zu arbeiten.

Vorrang kommt dabei einem raschen und aussagekräftigen Abgleich der angebotenen Qualifikationen mit den offenen Stellen zu. Auf diese Weise können Arbeitnehmer und Unternehmen in der gesamten EU das wirtschaftliche Potenzial der nationalen und grenzüberschreitenden Arbeitskräftemobilität optimal nutzen. Auf dem EURES-Portal erhalten Arbeitnehmer unkomplizierten Zugang zu einer Datenbank mit Stellenangeboten der öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen sämtlicher Mitgliedstaaten und können sie online mit ihren Stellenbewerbungen vergleichen. Sowohl Parlament als auch Rat billigten im Laufe des Jahres den Vorschlag der Kommission für eine stärkere Kooperation in diesem Bereich.

Mit dem neuen Europäischen Berufsausweis wird es für Angehörige von Berufen wie Krankenschwestern/-pfleger, Apotheker, Physiotherapeuten und Immobilienmakler einfacher, Arbeit in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Herkunftsstaat zu finden. Fachkräfte werden bereits 2016 mit diesem Ausweis nachweisen können, dass sie von den Behörden des aufnehmenden Mitgliedstaats geprüft worden sind und ihre Berufsqualifikation von ihnen anerkannt worden ist. Gleichzeitig plant die Kommission die Einführung eines Warnmechanismus, der die Bürger vor unqualifizierten Personen warnen soll. Zu diesem Zweck hat die Kommission im Juni eine Durchführungsverordnung erlassen und gemeinsam mit allen Mitgliedstaaten auf die Einführung der Karte im Januar 2016 hingearbeitet.

Der europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit, den die Kommission im Dezember vorgeschlagen hat, soll den Binnenmarkt für wichtige barrierefreie Produkte und Dienstleistungen verbessern und die Teilhabe der Menschen mit Behinderung an Wirtschaft und Gesellschaft fördern. Die EU-weit geltenden Anforderungen an die Barrierefreiheit kämen den rund 80 Millionen Bürgerinnen und Bürgern in der EU zugute, die mit Behinderungen leben, aber auch den Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig werden wollen. Im Ergebnis stünde eine größere Auswahl an Waren und Dienstleistungen zu günstigeren Preisen zur Verfügung.

Schutz des geistigen Eigentums

Will man eine wissensbasierte Wirtschaft aufbauen, kommt dem Schutz des geistigen Eigentums besondere Bedeutung zu, und zwar nicht nur zur Förderung von Innovation und Kreativität, sondern auch zur Steigerung der Beschäftigung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Die EU hat 2015 in drei wichtigen Punkten Fortschritte erzielt: beim Einheitspatent, bei der Reform der Handelsmarken und beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

In das Einheitspatent setzen vor allem die innovativen Start-ups und die kleinen und mittleren Unternehmen der EU, die grenzüberschreitend tätig werden wollen, große Hoffnungen. Sobald es von der erforderlichen Anzahl von Mitgliedstaaten ratifiziert worden ist, wird es in Kraft treten. Mit dem Einheitspatent soll EU-weit ein einfacher und erschwinglicher Patentschutz gewährleistet werden. Gleichzeitig wird damit ein einheitliches Verfahren für die Einreichung von Patenten in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten eingeführt, und es werden die Kosten für den Patentschutz in der EU gegenüber den in Japan, den USA oder anderen Staaten erhobenen Gebühren gesenkt.

Um eine Marke aufzubauen und zu verteidigen, ist es unverzichtbar, eine Handelsmarke eintragen zu lassen. Das Parlament und der Rat haben im Laufe dieses Jahres das von der Kommission vorgelegte Reformpaket für den Markenschutz verabschiedet, das in der gesamten Union die Systeme für die Markeneintragung effizienter und für die Unternehmen besser zugänglich machen soll. Mit dieser Reform wird sich auch das Umfeld für innovative Unternehmen verbessern und ein wirkungsvol­lerer Markenschutz gegen Produktpiraterie bereitstehen. Das Paket umfasst eine Verordnung, die im März 2016 in Kraft tritt, und eine Richtlinie, die ab Januar 2016 anwendbar ist.

Die Unternehmen der EU sehen sich in zunehmendem Maße der widerrechtlichen Aneignung von Geschäftsgeheimnissen ausgesetzt. Die Kommission schlug im November 2013 ein Paket einheitlicher Vorschriften vor, durch die es EU-weit erleichtert wird, jemanden, der sich Geschäftsgeheimnisse widerrechtlich aneignet, zivilrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Im Dezember 2015 erzielten Parlament, Rat und Kommission eine vorläufige Einigung über den Vorschlag. Mit Inkrafttreten dieses Vorschlags kann die EU noch bessere Rahmenbedingungen für Innovationen und geschäftlichen Erfolg bieten. Diese neuen Vorschriften tragen wesentlich dazu bei, den Wettbewerb zu stärken, die Bedingungen dafür zu verbessern, dass Unternehmen in Forschung und Innovation investieren, und den Austausch von Know-how in der gesamten EU zu intensivieren.

Fairerer Wettbewerb

Die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts ist eines der wichtigsten Instrumente, die für einen funktio­nierenden Binnenmarkt sorgen. Von einem fairen Wettbewerb profitieren sowohl die Bürger als auch die Unternehmen, weil Firmen mit einer marktbeherrschenden Stellung diese nicht missbrauchen können. Zudem werden sie von Kartellen und Preisabsprachen abgehalten, sonst müssen sie mit Strafen rechnen. Es werden wettbewerbsschädigende Folgen von Unternehmensfusionen unterbunden, und es wird darauf geachtet, dass öffentliche Beihilfen für Unternehmen den Markt nicht über Gebühr verzerren.

Kartelle schützen die Beteiligten vor Konkurrenz und ermöglichen ihnen, höhere Preise zu verlangen. Die beteiligten Unternehmen stehen weniger stark unter Druck, ihre Produkte zu verbessern oder ihre Produktion effizienter zu machen. Die Rechnung bezahlen die Verbraucher über höhere Preise für Waren von schlechterer Qualität und in kleinerer Auswahl. Dies schlägt sich negativ auf die Wett­bewerbsfähigkeit der gesamten Wirtschaft nieder.

2015 wurden die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovation dadurch gestärkt, dass zum einen staatliche Beihilfen aufmerksam überwacht wurden, um insbesondere zu verhindern, dass marode Unternehmen mit öffentlichen Mitteln gestützt werden, und dass zum anderen gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle geschaffen wurden, was der Entwicklung innovativerer Unternehmen zugutekommt. Im Verlauf des Jahres wurden illegale Beihilfen in Höhe von 6,1 Mio. EUR zurückgefordert.

Ein Schwerpunkt bei der Durchsetzung der Behilferegeln lag außerdem auf den vorrangigen Bereichen des Binnenmarkts, wie Energiesektor, digitale Wirtschaft und Finanzsektor.

Die Luftfahrtstrategie

Die Kommission setzte sich für eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des EU-Luftfahrtsektors ein, bemühte sich aber gleichzeitig auch darum, die hohen Sicherheits- und Umweltschutzstandards zu erhalten und die Innovation zu fördern. So empfahl sie vor allem, neue internationale Abkommen auszuhandeln, damit die Bürger mehr Ziele zu günstigeren Preisen anfliegen und die EU-Unternehmen größere Geschäftschancen nutzen können. Die Kommission legte in der im Dezember angekündigten EU-Luftfahrtstrategie dar, dass es der Innovation und Digitalisierung bedarf, um unseren Luftraum effizienter zu managen und das volle Marktpotenzial von Drohnen zu erschließen.

Bild:
EU-Kommissarin Violeta Bulc besucht den Flughafen Zaventem (Belgien), 2. Juli 2015.

EU-Kommissarin Violeta Bulc besucht den Flughafen Zaventem (Belgien), 2. Juli 2015.

 
 

Steuern

Die EU braucht einen Rahmen für eine gerechte und effiziente Besteuerung der Unternehmensgewinne, damit die Steuerlast ausgewogen verteilt wird, nachhaltiges Wachstum und Investitionen gefördert und die Kapitalquellen der Wirtschaft diversifiziert werden sowie Letztere in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gestärkt wird. Die Unternehmensbesteuerung ist ein Eckpfeiler eines gerechten und effizienten Steuerwesens.

Transparenz und Bekämpfung von Steuerumgehung

Das Parlament richtete im Februar einen Sonderausschuss zu Steuervorbescheiden und anderen Maßnahmen ähnlicher Art oder Wirkung ein, dessen Bericht es in seiner Plenartagung vom 25. November billigte. Daraufhin entschied es im Dezember, das Mandat des Ausschusses um sechs Monate zu verlängern, damit er die in seinem Bericht aufgezeigten noch ungelösten Probleme aufgreifen kann.

Bild:
EU-Kommissarin Margrethe Vestager (rechts) bei einem Gedankenaustausch mit dem Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments Roberto Gualtieri (links) und dem Vorsitzenden des Sonderausschusses zu Steuervorbescheiden und anderen Maßnahmen ähnlicher Art oder Wirkung Alain Lamassoure (Mitte). Brüssel, 17. September 2015

EU-Kommissarin Margrethe Vestager (rechts) bei einem Gedankenaustausch mit dem Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments Roberto Gualtieri (links) und dem Vorsitzenden des Sonderausschusses zu Steuervorbescheiden und anderen Maßnahmen ähnlicher Art oder Wirkung Alain Lamassoure (Mitte). Brüssel, 17. September 2015

 
 
MITGLIEDSTAATEN ENTGEHEN STEUEREINNAHMEN IN MILLIARDENHÖHE

Die Kommission schlug im März ein Maßnahmenpaket vor, um EU-weit für mehr Transparenz bei der Unternehmensbesteuerung zu sorgen. Im Juni legte sie einen Aktionsplan mit einem umfassenderen Ansatz für eine gerechte und effiziente Körperschaftsteuer vor.

Zwar liegt es in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, auf ihrem Hoheitsgebiet die Höhe der Körperschaftsteuer festzulegen, doch leitete die Kommission eine Untersuchung nach den Beihilfevorschriften ein, um zu prüfen, ob gewisse Mitgliedstaaten bestimmten Unternehmen steuerliche Vorteile gewährt haben.

Im Oktober kam sie zu dem Ergebnis, dass Luxemburg und die Niederlande Fiat bzw. Starbucks selektive Steuervergünstigungen gewährt haben, die gegen das EU-Beihilferecht verstoßen. Sie ordnete an, dass die beiden Mitgliedstaaten die nicht gezahlte Körperschaftsteuer nachfordern müssen. Diese Beträge liegen je Unternehmen in einer Höhe von 20 bis 30 Mio. EUR.

Außerdem leitete die Kommission beihilferechtliche Untersuchungen wegen Steuervorbescheiden für Apple in Irland sowie Amazon und McDonald’s in Luxemburg ein. Ebenso untersuchte sie die belgische Steuerregelung für Mehrgewinne. Zudem hat sie ihre eingehende Untersuchung von Gibraltars Körperschaftsteuersystem mit dem Ziel ausgeweitet, umfassend zu überprüfen, ob Gibraltar mit seiner Praxis der Steuervorbescheide gegen das Beihilferecht der EU verstößt.

Der Rat verabschiedete im Dezember als Teil eines von der Kommission vorgeschlagenen Legislativ­pakets eine Richtlinie zur Erhöhung der Transparenz bei Steuervorbescheiden der Mitgliedstaaten. Damit sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, automatisch Informationen zu grenzüberschreitenden Steuervorbescheiden wie auch zu Vorabvereinbarungen über die Verrechnungspreisgestaltung auszutauschen. Die Mitgliedstaaten können hierbei, sofern angezeigt, weitergehende Auskünfte verlangen.

Kapitel 5

Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion

„In den nächsten fünf Jahren möchte ich die Reform unserer Wirtschafts- und Währungsunion weiterführen, um unsere einheitliche Währung stabil zu halten und die Konvergenz der Wirtschafts-, Finanz- und Arbeitsmarktpolitik der an der einheitlichen Währung teilnehmenden Mitgliedstaaten zu erhöhen.“

Jean-Claude Juncker, Politische Leitlinien, 15. Juli 2014

Am 1. Januar 2015 schloss sich Litauen als 19. Mitgliedstaat dem Euro-Währungsgebiet an.

Die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion behielt für die EU das ganze Jahr über Priorität. Dahinter steht das Ziel, allen Bürgerinnen und Bürgern bessere und fairere Lebensbedingungen zu bieten und sich für künftige weltweite Herausforderungen zu rüsten. Der künftige Wohlstand der EU wird davon abhängen, dass das Potenzial des Euro, Arbeitsplätze, Wachstum, soziale Fairness und Finanzstabilität zu schaffen, ausgeschöpft wird. Allerdings ist der Euro ein politisches Projekt, das politische Kontrolle und demokratische Rechenschaftspflicht verlangt. Das Parlament trug 2015 maßgeblich dazu bei, diese Rechenschaftspflicht sicherzustellen.

Beim Aufbau der soliden Architektur, die der Euroraum als zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt benötigt, ist die EU ein gutes Stück vorangekommen. Trotz der Fortschritte der letzten Jahre bestehen innerhalb des Euroraums nach wie vor große Unterschiede. Durch die jüngste Krise sind die vorhandenen Schwachstellen noch deutlicher hervorgetreten: 18 Millionen Menschen sind im Euroraum ohne Arbeit, und viele sind von sozialer Ausgrenzung bedroht.

Im Juni wurde der Bericht der fünf Präsidenten zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion vorgestellt. Der Bericht war das Ergebnis gemeinsamer Überlegungen der Präsidenten der Europäischen Kommission, des Europäischen Rates, der Eurogruppe, der Europäischen Zentralbank und des Europäischen Parlaments. In dem Bericht wird vorgeschlagen, auf kurze Sicht die vorhandenen Instrumente und bestehenden Verträge zu nutzen, um die Wettbewerbsfähigkeit und die strukturelle Konvergenz zu fördern, eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik in den einzelnen Mitgliedstaaten und im Euroraum sicherzustellen und die Finanzunion zu vollenden. Längerfristig muss der Konvergenzprozess verbindlicher gestaltet werden, beispielsweise indem Referenzwerte für die Konvergenz vereinbart werden und ein euroraumweites Schatzamt eingerichtet wird. Im Oktober beschloss die Kommission ein erstes Maßnahmenpaket zur Umsetzung des im Bericht enthaltenen Plans.

Die Entwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion

Nach der Euro-Einführung durch Litauen im Januar 2015 ist der Euro nun die Währung von 19 Mitgliedstaaten und über 330 Millionen Bürgerinnen und Bürgern. Der Euro hat seinen Mitgliedern Preisstabilität beschert und sie vor Schwankungen der Weltwirtschaft geschützt. Er ist die zweitwichtigste Währung der Welt, in der fast ein Viertel der weltweiten Währungsreserven gehalten wird. Fast 60 Länder und Gebiete weltweit haben ihre Währung direkt oder indirekt an den Euro gebunden.

Bild:
Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis und der litauische Ministerpräsident Algirdas Butkevičius anlässlich des Beitritts Litauens zum Euro-Währungsgebiet. Vilnius (Litauen), 14. Januar 2015

Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis und der litauische Ministerpräsident Algirdas Butkevičius anlässlich des Beitritts Litauens zum Euro-Währungsgebiet. Vilnius (Litauen), 14. Januar 2015

 
 

Nach dem Ausbruch der Wirtschafts- und Finanzkrise ergriff die EU beispiellose Maßnahmen, um den Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung der Wirtschafts- und Währungsunion zu verbessern. Sie stärkte den Stabilitäts- und Wachstumspakt und führte neue Mechanismen ein, um wirtschaftlichen Ungleichgewichten vorzubeugen und die Wirtschaftspolitik besser zu koordinieren. Allerdings müssen diese Krisenmaßnahmen noch konsolidiert und vervollständigt werden, damit die Wirtschafts- und Währungsunion etwaigen künftigen Krisen bestmöglich standhalten kann.

DER EURO IST MEHR ALS EINE WÄHRUNG
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Mario Draghi, Präsident der Europäischen Zentralbank, präsentiert die neue 20-Euro-Banknote. Frankfurt (Deutschland), 24. Februar 2015

Mario Draghi, Präsident der Europäischen Zentralbank, präsentiert die neue 20-Euro-Banknote. Frankfurt (Deutschland), 24. Februar 2015

 
 

Im Euroraum bestehen gegenwärtig erhebliche Unterschiede. In einigen Mitgliedstaaten ist die Arbeitslosigkeit so niedrig wie nie, während sie in anderen Ländern Rekordhöhen erreicht hat. In einigen Mitgliedstaaten kann die Finanzpolitik antizyklisch eingesetzt werden, während es in anderen Ländern Jahre dauern wird, bis durch Konsolidierung wieder haushaltspolitische Spielräume entstehen. Die EU ist darauf fokussiert, diese Schwäche zu beheben.

Wie Kommissionspräsident Juncker in seiner Rede vor dem Parlament im Dezember hervorhob, ist der Euro ein politisches Projekt, das sowohl politische Verantwortung als auch politische Rechenschaftspflicht voraussetzt. Er betonte, dass das Europäische Parlament nicht nur das Parlament der Europäischen Union sei, sondern zugleich auch das Parlament des Euro. Das Parlament war das gesamte Jahr 2015 hindurch eng in die Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion eingebunden. Der Präsident des Europäischen Parlaments Martin Schulz war maßgeblich an der Ausarbeitung des Berichts der fünf Präsidenten beteiligt. Während der Arbeiten am Jahreswachstumsbericht führte Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis Gespräche mit dem Parlament. Außerdem trat Präsident Juncker 2015 mehrfach vor das Parlament, um die Fortschritte bei der Umsetzung der betreffenden wichtigsten Prioritäten zu erörtern.

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EU-Kommissar Pierre Moscovici spricht auf der Konferenz „Wege zu einer besseren Wirtschaftspolitik in der EU“. Brüssel, 4. Juni 2015

EU-Kommissar Pierre Moscovici spricht auf der Konferenz „Wege zu einer besseren Wirtschaftspolitik in der EU“. Brüssel, 4. Juni 2015

 
 

Bericht der fünf Präsidenten

Im Juni stellten die fünf Präsidenten ihren Bericht über die Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion ab Juli 2015 und deren Vollendung bis spätestens 2025 vor. Die fünf Präsidenten sind der Präsident des Europäischen Parlaments Martin Schulz, der Präsident des Europäischen Rates Donald Tusk, der Präsident der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker, der Präsident der Europäischen Zentralbank Mario Draghi und der Präsident der Eurogruppe Jeroen Dijsselbloem. Sie schlugen Maßnahmen vor, die in drei Stufen umgesetzt werden sollen.

In Stufe 1 würden die EU-Organe und die Euroraum-Mitgliedstaaten auf den vorhandenen Instrumenten aufbauen und die bestehenden Verträge optimal ausschöpfen. Das bedeutet Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der strukturellen Konvergenz, Vollendung der Finanzunion, Herstellung und Aufrechterhaltung einer verantwortungsvollen Finanzpolitik auf nationaler und auf EU-Ebene und Stärkung der demokratischen Rechenschaftspflicht.

DIE VISION FÜR DIE ZUKUNFT DER WIRTSCHAFTS- UND WÄHRUNGSUNION WIRKLICHKEIT WERDEN LASSEN

In Stufe 2 würden weiterreichende Maßnahmen beschlossen, um das wirtschaftliche und institutio­nelle Gefüge der Wirtschafts- und Währungsunion zu vervollständigen. In dieser Stufe würde der Konvergenzprozess verbindlicher gestaltet, was durch gemeinsam vereinbarte Referenzwerte – möglicherweise in Rechtsform – geschehen könnte. In dieser zweiten Stufe wäre ein Mechanismus zur Abfederung von Schocks vorgesehen, der Mitgliedern des Euroraums nur offenstünde, wenn sie sich den betreffenden Standards erheblich annähern bzw. die Standards nach Erreichung auch halten.

Am Ende der Stufe 2 und sobald sämtliche Schritte vollzogen sind, würde die Wirtschafts- und Währungsunion allen Bürgerinnen und Bürgern des Euroraums Stabilität und Wohlstand bescheren.

Im Bericht wurde anerkannt, dass alle Menschen Zugang zu angemessenen Bildungsmöglichkeiten und Schutz durch ein wirksames Sozialsystem haben müssen, wozu auch ein „Mindestsockel sozialer Schutzrechte“ gehört. Wenngleich es keine Patentlösungen gibt, stehen die Mitgliedstaaten doch oft vor ganz ähnlichen Herausforderungen. Dazu gehört, mehr Menschen aller Altersgruppen in Arbeit zu bringen, das richtige Gleichgewicht zwischen flexiblen und sicheren Arbeitsverträgen zu schaffen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Steuern und Abgaben zu entlasten, Arbeitslosen passgenaue Hilfe bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu leisten und Bildung und lebenslanges Lernen zu verbessern. Um den Erfolg der Wirtschafts- und Währungsunion langfristig zu sichern, ist eine tiefere Integration der nationalen Arbeitsmärkte erforderlich. Dies setzt voraus, dass die räumliche und berufliche Mobilität erleichtert wird, unter anderem durch eine verbesserte Anerkennung von Berufsqualifikationen, einen leichteren Zugang zu Arbeitsplätzen im öffentlichen Sektor für Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten und eine bessere Koordinierung der Sozialschutzsysteme.

Im Bericht wird außerdem die Schaffung eines EU-weiten Systems unabhängiger Einrichtungen für Wettbewerbsfähigkeit empfohlen, die die Koordinierung der Wirtschafts- und Wettbewerbspolitik unterstützen sollen. Während die Steuerung des Euroraums bei der haushaltspolitischen Koordinierung und Überwachung gut etabliert ist, lässt sie bei der Wettbewerbsfähigkeit im Allgemeinen doch noch zu wünschen übrig. Das Europäische Semester und das Verfahren bei makroökonomischen Ungleichgewichten sind erste Schritte, um hier Abhilfe zu schaffen. Allerdings müssen alle Mitgliedstaaten mit dem gleichen Elan auf die Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit hinarbeiten. Jeder Euroraum-Mitgliedstaat sollte eine nationale Stelle einrichten, die die Wettbewerbsfähigkeit und die Wettbewerbspolitik im Auge behält. Dies würde einer auseinanderlaufenden Wirtschaftsentwicklung vorbeugen und das Gefühl der Eigenverantwortung für die notwendigen Reformen auf nationaler Ebene stärken. Diese Einrichtungen für Wettbewerbsfähigkeit sollten unabhängig sein und zu bewerten haben, ob sich die Löhne im Einklang mit der Produktivität entwickeln. Sie sollten die entsprechenden Entwicklungen anderen Euroraum-Mitgliedstaaten und den wichtigsten vergleichbaren Handelspartnern gegenüberstellen. Außerdem sollten sie beurteilen, wie die Reformen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit im Allgemeinen vorankommen.

Im Oktober beschloss die Kommission ein erstes Maßnahmenpaket zur Umsetzung der im Bericht enthaltenen Empfehlungen. Das Paket beinhaltete einen neuen Ansatz beim Europäischen Semester, unter anderem mit verstärktem demokratischem Dialog und verbesserter wirtschaftspolitischer Steuerung. Vorgeschlagen wurde auch die Einsetzung nationaler Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit und eines beratenden Europäischen Fiskalausschusses. Angeregt wurde außerdem eine geschlossenere Vertretung des Euroraums in internationalen Finanzinstitutionen, insbesondere im Internationalen Währungsfonds. In dem Paket wurde auch dargelegt, welche Schritte zur Vollendung der Bankenunion erforderlich sind. Dazu gehören ein Europäisches Einlagenversicherungssystem und Maßnahmen für einen weiteren Risikoabbau im Bankensystem.

Das Europäische Zentrum für politische Strategie richtet gezielte fachliche und politische Empfehlungen an den Präsidenten der Kommission und das Kollegium der Kommissionsmitglieder. Im Laufe des Jahres 2015 veröffentlichte es eine Reihe von Strategiepapieren. Drei davon enthielten Vorschläge zur Umsetzung des Berichts der fünf Präsidenten.

Bankenunion

Bei der Umsetzung der Bankenunion wurden bedeutende Fortschritte erzielt. Dieser Bereich ist für die Vertiefung der EU-Wirtschafts- und Währungsunion von zentraler Bedeutung. Die Europäische Zentralbank nahm ihre Aufgaben als Aufsichtsbehörde für die Bankenunion wahr. Für den bei der Bank angesiedelten Einheitlichen Aufsichtsmechanismus war 2015 das erste volle Geschäftsjahr. Im Rahmen eines aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses erhielten alle der zentralen Aufsicht unterstehenden 123 Banken Empfehlungen zu ihren Kapital- und Leitungsstrukturen. Darüber hinaus wurden verschiedene Aufsichtspraktiken und -grundsätze harmonisiert.

Im November schlug die Kommission ein Europäisches Einlagensicherungssystem für Bankeinlagen und weitere Maßnahmen zur Verringerung der noch verbleibenden Risiken im Bankensektor vor. Diese Maßnahmen waren im Bericht der fünf Präsidenten vorgestellt worden. Die Bankenunion wurde eingerichtet, um das Vertrauen in die teilnehmenden Banken zu erhöhen. Das Europäische Einlagensicherungssystem wird die Bankenunion stärken, Einleger besser schützen, die Finanzstabilität erhöhen und die Verbindung zwischen Banken und Staaten weiter lockern. Das vorgeschlagene System baut auf den nationalen Einlagensicherungssystemen auf und kann nur in Anspruch genommen werden, wenn zuvor die vereinbarten Regeln umgesetzt wurden.

Das System würde nach und nach in drei Stufen aufgebaut. In der ersten Stufe würde es eine Rückversicherung der nationalen Einlagensicherungssysteme beinhalten. Daraus würde nach drei Jahren eine Mitversicherung, wobei der Beitrag des Europäischen Einlagensicherungssystems mit der Zeit schrittweise anwüchse. In der letzten Stufe ist dann für 2024 ein vollumfängliches Europäisches Einlagensicherungssystem geplant.

Der einzelne Einleger würde weiterhin denselben Schutz (100 000 EUR) genießen. Das Europäische Einlagensicherungssystem wäre für die Mitgliedstaaten des Euroraums, deren Banken dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus unterliegen, verbindlich. Darüber hinaus stünde es auch anderen Mitgliedstaaten offen, die der Bankenunion beitreten wollen.

Im Dezember wurde die zwischenstaatliche Vereinbarung über den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus von einer ausreichenden Zahl von Mitgliedstaaten ratifiziert. Folglich konnte der Ausschuss für die einheitliche Abwicklung im Januar 2016 seine Arbeit in vollem Umfang aufnehmen. Der Ausschuss wurde 2015 für in Schieflage geratene Banken im Euroraum eingerichtet. Die Vereinbarung sieht auch vor, dass der Einheitliche Abwicklungsfonds nun aus den nationalen Abwicklungsfonds im Euroraum aufgefüllt wird.

VOLLENDUNG DER BANKENUNION

Regulierung der Finanzmärkte und -institute

Die Kommission beobachtete und analysierte weiterhin die Entwicklungen im Finanzsektor der Mitgliedstaaten, der EU und der ganzen Welt, um mögliche Quellen von Systemrisiken zu erkennen und Gegenmaßnahmen zu empfehlen.

Mit Hochdruck wurde in den letzten Jahren daran gearbeitet, die Finanzinstitute in der EU solider zu machen. Neue Regulierungs- und Aufsichtsrahmen wurden eingeführt. Auch die Finanzinstitute selbst haben viel getan, um krisenfester zu werden und auf diese Weise nicht nur den neuen Regulierungsstandards, sondern auch den Erwartungen der Märkte gerecht zu werden.

Video:
Eine stärkere Bankenunion

Eine stärkere Bankenunion

 

Finanzmärkte

Die Regeln für den Handel mit Finanzinstrumenten wurden verschärft, ebenso wie die Strafen bei Marktmissbrauch. Bei Anlagen in Investmentfonds und beim Kauf von Versicherungen sind Anleger nun besser geschützt. Die Märkte für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte wurden transparenter gestaltet, und auch bei der Erfüllung der im Rahmen der G20 eingegangenen Verpflichtungen zum Clearing von Derivaten ist die EU ein gutes Stück vorangekommen.

Kontrolle staatlicher Beihilfen und Sicherung fairen Wettbewerbs

Bei der Schaffung gleicher Ausgangsbedingungen in der Bankenunion spielt die Kontrolle staatlicher Beihilfen eine wichtige Rolle. Seit Ausbruch der Krise erhielten 112 Banken in der EU, die zusammen rund 30 % der Aktiva des EU-Bankensektors ausmachen, staatliche Hilfe. Die Mitgliedstaaten unterstützten die Banken mit Kapitalspritzen im Umfang von 671 Mrd. EUR (d. h. 5 % des Bruttoinlands­produkts der EU) und stellten 1 288 Mrd. EUR bzw. 10 % des Bruttoinlandsprodukts an Garantien und anderen Liquiditätshilfen bereit. Die meisten Banken, die während der Krise Hilfen in Anspruch nahmen, konnten sich erholen, nachdem sie ihre Umstrukturierungspläne großenteils umgesetzt hatten. Die Hilfe wurde geleistet, um die Ersparnisse der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, Insolvenzen abzuwenden und einen daraus resultierenden Zusammenbruch des EU-weiten Bankensystems zu verhindern.

Besonders wachsam blieb die Kommission auf dem Markt für Finanzdienstleistungen, insbesondere für Finanzderivate und Zahlungsdienste. Im Februar verhängte die Kommission Geldbußen von insgesamt 14,96 Mio. EUR gegen den im Vereinigten Königreich ansässigen Broker ICAP, der sich an mehreren Kartellen für Yen-Zinsderivate beteiligt hatte.

Märkte im Dienste der Verbraucherinnen und Verbraucher

Über 40 % aller bargeldlosen Zahlungen werden mit Zahlungskarten abgewickelt. Werden bei Kartenzahlungen multilaterale Interbankenentgelte erhoben, kann dies die Preise für die Verbraucher in die Höhe treiben. Im Juni trat die Verordnung über Interbankenentgelte in Kraft. Sie deckelt die Gebühren für Kartenzahlungen und macht es für Einzelhändler leichter, mit Banken in anderen Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, wenn diese niedrigere Preise bieten.

2015 schlossen das Parlament und der Rat auch die Verhandlungen über die überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie ab, die neue Geschäftsmöglichkeiten für Nichtbanken eröffnet, z. B. für Unternehmen, die Online-Zahlungen auslösen. Im Versicherungsbereich sorgte eine politische Einigung über die Versicherungsvertriebsrichtlinie für mehr Effizienz, Sicherheit und Verbrauchertransparenz.

Die soziale Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion

Sozialer Dialog

Eine der wichtigsten Neuerungen beim Europäischen Semester 2015 bestand darin, dass die Sozialpartner stärker in die Gestaltung und Umsetzung der Maßnahmen und Reformen eingebunden wurden. Dies verlangte unter anderem eine verstärkte Konzentration auf den Aufbau von Kapazitäten. Zum Auftakt kamen auf einer hochrangig besetzten Konferenz im März Spitzenvertreter der EU- und der nationalen Organisationen der Sozialpartner zusammen. Auch der Präsident des Europäischen Parlaments Martin Schulz, der Präsident der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker, Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis, Kommissarin Marianne Thyssen und der lettische Sozial­minister Uldis Augulis nahmen an der Konferenz teil. Gegenwärtig werden die Analysen aus den Länderberichten der Kommission direkt mit den Organisationen der Sozialpartner erörtert. Auch an der Politikgestaltung und Rechtsetzung werden die Sozialpartner nun stärker beteiligt. So wurden sie zu zentralen Initiativen wie zum Investitionsplan und zur Energieunion angehört.

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Die Vorsitzende von BusinessEurope Emma Marcegaglia, EU-Kommissarin Marianne Thyssen, Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis und die Generalsekretärin des Europäischen Zentralverbands der öffentlichen Wirtschaft Valeria Ronzitti bei einer hochrangigen Konferenz zum Thema „Ein Neubeginn für den sozialen Dialog“. Brüssel, 5. März 2015

Die Vorsitzende von BusinessEurope Emma Marcegaglia, EU-Kommissarin Marianne Thyssen, Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis und die Generalsekretärin des Europäischen Zentralverbands der öffentlichen Wirtschaft Valeria Ronzitti bei einer hochrangigen Konferenz zum Thema „Ein Neubeginn für den sozialen Dialog“. Brüssel, 5. März 2015

 
 

Mindesteinkommen

Im Bericht der fünf Präsidenten wird anerkannt, dass alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zu angemessenen Bildungsmöglichkeiten und Schutz durch ein wirksames Sozialsystem haben müssen, wozu auch ein „Mindestsockel sozialer Schutzrechte“ gehört.

Dies ist auch Gegenstand des Europäischen Semesters. Die Kommission arbeitet mit den Mitgliedstaaten zusammen, um im Rahmen ihrer länderspezifischen Empfehlungen angemessene Mindesteinkommensregelungen zu unterstützen. Außerdem arbeitete die Kommission im Laufe des Jahres an zwei Pilotprojekten, mit denen Mindesteinkommensregelungen in den Mitgliedstaaten entwickelt werden sollen. Das European Minimum Income Network ist ein auf zwei Jahre angelegtes Projekt zur Konsensbildung darüber, welche Schritte unternommen werden müssen, um Mindesteinkommens­regelungen zu verwirklichen. Das Europäische Netz zum Vergleich der Lebenshaltungskosten ist eine Initiative des Parlaments, mit der eine gemeinsame Methodik und Referenzbudgets für die Hauptstadtregionen der Mitgliedstaaten entwickelt werden sollen.

Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen

Im Jahr 2015 beschloss die Kommission die letzten nationalen operationellen Programme für den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen. Der Fonds beinhaltet 3,8 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt und fast 0,7 Mrd. EUR an nationalen Kofinanzierungsmitteln, die den Bedürftigsten in der EU im Zeitraum 2014-2020 zugutekommen sollen. Der Fonds unterstützt die Mitgliedstaaten dabei, den Schutzbedürftigsten und den von der Wirtschafts- und Sozialkrise am schwersten Betroffenen in Euro­pa zu helfen. Damit sollen die schlimmsten Formen materieller Entbehrung gelindert werden. Indem für Bedürftige Nahrungsmittel, materielle Unterstützung und Angebote zur sozialen Teilhabe bereitgestellt werden, leistet der Fonds einen erheblichen Beitrag zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung.

Kapitel 6

Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten

„Unter meiner Präsidentschaft wird die Kommission im Geiste der Gegenseitigkeit sowie des wechselseitigen Nutzens und der beiderseitigen Transparenz ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten aushandeln. ... Ich werde auch unmissverständlich klarstellen, dass ich nicht bereit bin, europäische Standards im Bereich Sicherheit, Gesundheit, Soziales, Datenschutz oder unsere kulturelle Vielfalt auf dem Altar des Freihandels zu opfern.“

Jean-Claude Juncker, Politische Leitlinien, 15. Juli 2014

Die Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft waren auch im Jahr 2015 eine der größten Herausforderungen der EU. Im Laufe des Jahres wurden in vier Verhandlungsrunden Fortschritte in einer Reihe von Bereichen erzielt. Die Kommission hat deutlich gemacht, dass bei jeder Vereinbarung gewährleistet sein muss, dass das derzeitige hohe Schutzniveau der EU aufrechterhalten bleibt. Im Rahmen der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten wird weltweit das größte Handelsvolumen umgeschlagen. Unabhängige Studien und die bestehenden EU-Handelsabkommen deuten darauf hin, dass ein neues Freihandelsabkommen mit den USA dazu beitrüge, Wachstum zu schaffen, die Preise zu senken und den Verbrauchern eine größere Auswahl an Waren und Dienstleistungen zu bieten.

Um den Bedenken Rechnung zu tragen, die aus der Zivilgesellschaft an sie herangetragen wurden, hat die Kommission dafür gesorgt, dass die Verhandlungen offener und transparenter als je zuvor geführt werden. Das ganze Jahr über stand die Kommission mit Interessenträgern in Verbindung, veröffentlichte Verhandlungstexte und stellte ausführliche Informationen über die Verhandlungen bereit.

Im Verlauf des Jahres trieb die EU ihre Handelspolitik weiter voran. Sie bemühte sich um die Aufrechterhaltung des Welthandelssystems und spielte eine aktive Rolle im Rahmen der Welthandelsorganisation. Im Herbst veröffentlichte die Kommission ihre neue Handels- und Investitionsstrategie.

In den Beziehungen zu den wichtigsten Partnerländern bildete die Öffnung der Märkte nach wie vor ein zentrales Element der EU-Handelspolitik. Die EU setzte ihre Verhandlungen über Freihandelsabkommen fort, u. a. mit Japan und Vietnam. Das Abkommen mit Vietnam wurde 2015 geschlossen. Darüber hinaus beteiligte sich die EU an plurilateralen Verhandlungen im Rahmen der Welthandelsorganisation über ein Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen und ein Abkommen über den Handel mit Umweltschutzgütern.

Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft: Motor für Beschäftigung und Wachstum

Die Europäische Union gehört zu den offensten Volkswirtschaften weltweit. Ein ungehinderter Handelsverkehr stärkt ihre Wirtschaft, schafft Arbeitsplätze, bietet den Verbrauchern mehr Auswahl sowie günstigere Preise und hilft Unternehmen, im Ausland zu konkurrieren. Im Jahr 2015 beruhten mehr als 31 Millionen Arbeitsplätze in der EU auf Ausfuhren in nicht zur EU gehörende Länder. Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass der Handel ein Schlüsselelement in der Strategie der EU für Beschäftigung und Wachstum sein muss. Rund 5 Millionen Arbeitsplätze in den Mitgliedstaaten werden durch Ausfuhren in die Vereinigten Staaten gestützt, die den größten Exportmarkt der EU darstellen. Noch engere Wirtschaftsbeziehungen zu den USA sind daher von zentraler Bedeutung für die EU. Bei der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft geht es jedoch nicht darum, eine Einigung um jeden Preis zu erzielen. Die EU wird die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden und das Vorsorgeprinzip schützen sowie das Recht der Regierungen wahren, Regelungen zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt zu erlassen.

NEUE IMPULSE FÜR DIE WELTWEIT STÄRKSTE WIRTSCHAFTSPARTNERSCHAFT

Worüber die EU verhandelte

Während der Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft arbeitete die EU weiter auf ihre Ziele hin:

  • Zollsenkungen in allen Wirtschaftsbereichen;
  • Beseitigung von Handelshemmnissen jenseits der Zollschranken;
  • Ausarbeitung von Regelungen, die Einfuhren, Ausfuhren und Investitionen erleichtern und fairer gestalten sollen.

Besserer Zugang zum US-Markt

Im Laufe des Jahres setzte die EU die Verhandlungen über einen besseren Zugang der EU-Unternehmen zum US-amerikanischen Markt fort; dies soll durch die Beseitigung von Zöllen und anderen Handelsschranken sowie durch die Erschließung neuer Handels- und Investitionsmöglichkeiten in bisher nicht genutzten Bereichen erreicht werden. Dies gilt für alle Unternehmen in der EU – unabhängig davon, wie klein oder groß sie sind und was sie verkaufen.

Im Rahmen der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft könnten EU-Unternehmen mehr in die Vereinigten Staaten ausführen und mehr von den Waren oder Dienstleistungen einführen, die sie zur Herstellung ihrer Enderzeugnisse benötigen. Dienstleistungen machen mehr als 70 % der Wirtschaft aus, doch EU-Unternehmen stoßen immer noch auf Hindernisse, wenn sie versuchen, ihre Dienste auf dem US-Markt anzubieten. Die Vereinigten Staaten sind das Ziel von 13 % der Agrarausfuhren der EU, insbesondere von Produkten mit hoher Wertschöpfung. Von der Partnerschaft erhofft sich die EU, dass diese Ausfuhren weiter gesteigert werden können. Im Rahmen der Partnerschaft will die Europäische Union auch Unternehmen in der EU in die Lage versetzen, zu den gleichen Bedingungen wie US-amerikanische Unternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen mitzubieten.

Zusammenarbeit in Regulierungsfragen: Bürokratie abbauen und Kosten senken – ohne qualitative Abstriche

Die Europäische Union strebte ein bahnbrechendes Handelsabkommen an, durch das die Regulierungsbehörden in der EU und den Vereinigten Staaten viel stärker als bisher zusammenarbeiten. Bei Ausfuhren in die USA müssen EU-Unternehmen nämlich US-Vorschriften erfüllen und sich nach den US-amerikanischen Normen richten. Diese Regeln und Normen gewährleisten häufig das gleiche ­Niveau an Sicherheit oder Qualität, unterscheiden sich jedoch in technischen Details wie der Farbe der Kabel oder den Steckern und Steckdosen, die auf der anderen Seite des Atlantiks verwendet werden. In einigen Fällen stellt die Prüfung bezüglich technischer Anforderungen eine unnötige Wiederholung der bereits auf der hiesigen Seite des Atlantiks durchgeführten Kontrollen dar. Dies kann ein beträchtlicher Kostenfaktor sein, vor allem für kleinere Unternehmen und für Verbraucher. Durch Zusammenarbeit bei der Regulierung könnten diese Kosten unter Wahrung der strengen EU-Maßstäbe für Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz gesenkt werden.

Es gibt viele Bereiche, in denen Zusammenarbeit bei der Regulierung im Rahmen der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft von Vorteil sein könnte, wie etwa eine bessere Kooperation bei der Zulassung, der Überwachung und dem Rückruf medizinischer Geräte, einschließlich Herzschrittmachern, Scannern und Röntgengeräten. Regulierungsbehörden auf beiden Seiten des Atlantiks kümmern sich um die Sicherheit und Wirksamkeit der den Verbrauchern zur Verfügung stehenden Arzneimittel – die EU strebt eine engere Zusammenarbeit dieser Behörden an. Zur Gewährleistung der Sicherheit und Qualität von Arzneimitteln kontrollieren europäische und amerikanische Behörden regelmäßig Produktionsstätten. Die gegenseitige Anerkennung solcher Inspektionen würde den Aufwand für die Hersteller verringern und eine effizientere Nutzung der EU-Kontrollressourcen ermöglichen.

Die EU setzte die Verhandlungen zur Ankurbelung der Nahrungsmittelausfuhren fort; gleichzeitig ging es dabei um den Schutz der strengen EU-Normen und die Achtung des EU-Standpunkts zu Themen wie genetisch veränderte Organismen, antimikrobielle Behandlungen und die Verwendung von Hormonen in der Viehzucht.

Ferner verhandelte die EU mit den Vereinigten Staaten weiter über Möglichkeiten zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit in Regulierungsfragen.

Handelsregeln zur Erleichterung von Ausfuhr, Einfuhr und Investitionen

Die EU bemühte sich auch weiter um die Einführung neuer oder um die Weiterentwicklung bestehender Handelsregeln, damit alle EU-Unternehmen uneingeschränkt Nutzen aus der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft ziehen können.

Im Rahmen der Partnerschaft will die EU:

  • sicherstellen, dass auch kleinere Unternehmen voll davon profitieren können;
  • den freien und fairen Wettbewerb fördern – dazu gehören Vorschriften zur Verhinderung von Preisabsprachen zwischen Unternehmen oder von missbräuchlicher Ausnutzung von Marktmacht;
  • Unternehmen bei den Zollformalitäten Zeit und Geld sparen helfen;
  • Unternehmen den Zugang zu nachhaltigen Energiequellen und den Rohstoffressourcen, die sie benötigen, eröffnen;
  • die Rechte des geistigen Eigentums der europäischen Unternehmen schützen;
  • die nachhaltige Entwicklung in den Mittelpunkt des Abkommens stellen.

Die EU strebt an, dass die Unternehmen zuversichtlich und in dem Bewusstsein investieren, dass sie Schutz beanspruchen können, wenn etwas schiefgeht. Wie die öffentliche Konsultation zum Mechanismus zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investor und Staat zeigte, mangelte es sehr an Vertrauen in die Fairness und Unparteilichkeit des vorgeschlagenen Mechanismus. Auf der Grundlage substan­zieller Beiträge des Europäischen Parlaments, der Mitgliedstaaten, der nationalen Parlamente und von Interessengruppen schlug die Kommission im September eine neue Investitionsgerichtsbarkeit vor, die in allen laufenden und künftigen Investitionsverhandlungen der EU – einschließlich der Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft – an die Stelle des Mechanismus zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten treten soll. Die neue Investitionsgerichtsbarkeit baut auf denselben Grundsätzen auf wie heimische und internationale Gerichte. Dadurch sind sowohl das Regelungsrecht der Regierungen als auch Transparenz und Rechenschaftspflicht gewährleistet.

Wie verhandelt wurde

Die Kommission führte die Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft auf der Grundlage eines Mandats, das von den Regierungen aller Mitgliedstaaten einstimmig angenommen und vom Europäischen Parlament gebilligt wurde. Die Verhandlungen begannen im Juni 2013. Die Kommission und die Vereinigten Staaten hielten im Jahr 2015 vier Verhandlungsrunden ab. Diese fanden im Februar und Juli in Brüssel, im April in New York und im Oktober in Miami statt. Die Gespräche werden 2016 fortgesetzt. Die Verhandlungsführer erzielten Fortschritte in einer Reihe von Bereichen. Auch wenn eine baldige Einigung angestrebt wurde, stellte die EU stets klar, dass eine gute Vereinbarung wichtiger sei als ein möglichst rascher Abschluss der Verhandlungen.

Auf ihrer einschlägigen Website veröffentlichte die Kommission ihre ursprünglichen Vorschläge für Rechtsvorschriften sowie Positionspapiere, in denen der Ansatz der EU in allen Verhandlungsbereichen dargelegt wurde. Außerdem veröffentlichte die Kommission Hunderte von Dokumenten über die Partnerschaft, in denen sie die Ziele und möglichen Inhalte des Abkommens erläuterte. Diese Maßnahmen wurden im Zuge der Verhandlungen fortgesetzt; dadurch wurden die Verhandlungen transparenter, als dies jemals bei einem Handelsabkommen der EU der Fall war.

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EU-Kommissarin Cecilia Malmström präsentiert den Stand der Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft. Europäisches Parlament, Straßburg, 7. Juli 2015

EU-Kommissarin Cecilia Malmström präsentiert den Stand der Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft. Europäisches Parlament, Straßburg, 7. Juli 2015

 
 

Wie üblich bei der Aushandlung eines Handelsabkommens setzte die Kommission die Regierungen der Mitgliedstaaten jeweils im Rahmen der wöchentlichen Sitzungen des Ausschusses für Handelspolitik des Rates über den neuesten Stand der Verhandlungen in Kenntnis. Desgleichen unterrichtete die Kommission das Parlament und insbesondere dessen Ausschuss für internationalen Handel laufend über die Verhandlungen. EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und die EU-Verhandlungsführer erschienen regelmäßig vor dem Europäischen Parlament und seinen Ausschüssen. Die Mitgliedstaaten und Mitglieder des Europäischen Parlaments hatten entsprechend der vereinbarten Praxis Zugang zu den Verhandlungsdokumenten.

Dadurch war die demokratische Kontrolle während der gesamten Verhandlungen gegeben. Diese Vorgehensweise gewährleistete, dass sowohl die Regierungen der 28 Mitgliedstaaten als auch die direkt gewählten Mitglieder des Europäischen Parlaments über den Stand der Verhandlungen und über die Verhandlungspositionen der EU umfassend informiert waren. Das Parlament verfolgte die Gespräche genau: 14 seiner Ausschüsse erstellten Berichte über die Verhandlungen. Im Juli verabschiedete das Parlament eine Entschließung, in der es die Verhandlungen erneut unterstützte und der Kommission eine Reihe von Empfehlungen an die Hand gab.

Die Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft weckten in der Öffentlichkeit und den Medien ein beträchtliches Interesse. Die Kommission begrüßte die Diskussionen über das vorgeschlagene Abkommen. Sie unternahm besondere Anstrengungen, um die Gespräche bekannt zu machen und zu erläutern, was sich die EU von ihnen erhoffte. Ferner ging die Kommission auf Befürchtungen wegen vermuteter negativer Auswirkungen der Partnerschaft ein. Die Kommission verwandte große Mühe darauf, dass alle Interessierten direkt mit den Verhandlungsführern in Kontakt treten konnten. Beispielsweise ließ sie im Rahmen der verfügbaren Mittel ihr Verhandlungsteam und sonstige Bedienstete bei öffentlichen Versammlungen und Diskussionen in der gesamten EU sprechen; diese Veranstaltungen wurden von Parlamentariern, nationalen, regionalen und lokalen Behörden sowie Interessengruppen organisiert.

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EU-Kommissarin Cecilia Malmström erörtert die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft bei einem Bürgerdialog. Warschau (Polen), 18. September 2015

EU-Kommissarin Cecilia Malmström erörtert die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft bei einem Bürgerdialog. Warschau (Polen), 18. September 2015

 
 

Während jeder Verhandlungsrunde beriefen die Verhandlungsführer der EU und der USA gemeinsame Sitzungen mit Hunderten von Interessenträgern ein. Bei diesen Anlässen konnten die Teilnehmer ihre Meinung mit den Verhandlungsführern austauschen und ihren Standpunkt vortragen. Im Rahmen ihres bewährten strukturierten Dialogs mit der Zivilgesellschaft veranstaltete die Kommission jeweils im Anschluss an die in den Vereinigten Staaten durchgeführten Verhandlungsrunden von April und Oktober in Brüssel im Mai und im Dezember Sitzungen mit weit über 100 Vertretern einer Vielzahl von Organisationen. Im Mai lud die Kommission außerdem zu einer Sitzung des zivilgesellschaftlichen ­Dialogs zum Thema Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft und Gesundheit ein, an der 133 Vertreter eines breiten Spektrums von Organisationen teilnahmen. Im Verlauf der Verhandlungen griff die Kommission auf eine 16 Personen umfassende Beratungsgruppe zurück, die sie eigens zur Unterstützung der EU-Verhandlungsführer durch Sachverständige eingerichtet hatte. Diese Gruppe besteht aus Frauen und Männern, die Interessen von Umwelt-, Gesundheits-, Verbraucher- und Arbeitnehmerverbänden bis hin zu verschiedenen Wirtschaftszweigen vertreten.

Wenn ein endgültiger Text vereinbart worden ist, tritt er erst nach Annahme durch Parlament und Rat in Kraft.

Der Welthandel im Allgemeinen

Die EU ist der größte Exporteur und Importeur von Waren und Dienstleistungen in der Welt. Kleine und mittlere Unternehmen spielen dabei eine wichtige Rolle; ein Drittel der gesamten EU-Ausfuhren entfällt auf mehr als 600 000 dieser Firmen. Die Exporte der EU bieten Arbeitsplätze für 31 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger, 6 Millionen davon in kleinen und mittleren Unternehmen. Insgesamt hängt jeder siebte Arbeitsplatz in der EU von der Ausfuhr ab.

Die Handelspolitik der EU ist auf die Gewährleistung eines regelbasierten offenen internationalen Handelssystems und auf die Erschließung neuer Märkte für Ausfuhren gerichtet. Gleichzeitig trägt ein offenes Handelssystem dazu bei, für EU-Unternehmen den Zugang zu den Rohstoffen, Komponenten und Dienstleistungen zu sichern, die sie benötigen. Dies ist von entscheidender Bedeutung in der heuti­gen Welt der globalen Wertschöpfungsketten, in denen die meisten Fertigerzeugnisse Wertschöpfung in mehreren Ländern aufnehmen.

Im Herbst veröffentlichte die Kommission ihre neue Handels- und Investitionsstrategie. Die EU beteiligte sich weiterhin aktiv an zahlreichen laufenden multilateralen oder plurilateralen Handelsinitiativen. Sie setzte sich nach wie vor für Fortschritte bei den Verhandlungen im Rahmen der Welthandels­organisation, einschließlich der Ministerkonferenz in Nairobi im Dezember, ein. Im Jahr 2015 schloss die EU mit China, den Vereinigten Staaten und der großen Mehrheit der Mitglieder der Welthandelsorganisation eine 1 Billion EUR umfassende Handelsvereinbarung zur Beseitigung der Zölle auf 201 Produkte der Spitzentechnologie. Die EU ist nach wie vor ein führender Akteur bei den laufenden plurilateralen Verhandlungen über ein Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen zwischen 23 Mitgliedern der Welthandelsorganisation. Im Juli nahm die EU zusammen mit 13 weiteren Mitgliedern der Welthandelsorganisation Verhandlungen zur Beseitigung der Hindernisse für Handel und Investitionen bezüglich grüner“ Güter, Dienstleistungen und Technologien auf.

Auf bilateraler Ebene erreichte die EU im August mit Vietnam eine politische Einigung über ein Freihandelsabkommen. Bei den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Japan und ein Investitionsabkommen mit China wurden Fortschritte erzielt. Im Mai einigten sich die EU und Mexiko auf die Vorbereitung der Aufnahme von Verhandlungen über die Aktualisierung ihres Freihandelsabkommens von 2000. Im Dezember nahm die EU Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit den Philippinen auf. Die EU, Russland und die Ukraine bemühten sich weiterhin um Lösungen für die Bedenken Russlands in Bezug auf die Umsetzung des Assoziierungsabkommens und des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens zwischen der EU und der Ukraine. Sie ermittelten eine Reihe möglicher praktischer Lösungen und vereinbarten eine Fortsetzung der Gespräche.

Kapitel 7

Ein auf gegenseitigem Vertrauen basierender Raum des Rechts und der Grundrechte

„Ich habe die Absicht, die Vorrechte der Kommission dazu zu nutzen, unsere gemeinsamen Werte, die Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte innerhalb unseres Zuständigkeitsbereichs zu bewahren, wobei ich gleichzeitig der Vielfalt der verfassungsrechtlichen und kulturellen Traditionen der 28 Mitgliedstaaten gebührend Rechnung tragen werde.“

Jean-Claude Juncker, Politische Leitlinien, 15. Juli 2014

Über das gesamte Jahr 2015 hat die EU ihre politischen Maßnahmen im Bereich Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft weiterentwickelt. Diese stützen sich auf die zentralen Werte der EU: Demokratie, Freiheit, Toleranz und Rechtsstaatlichkeit. Die Bürgerinnen und Bürger der EU müssen darauf vertrauen dürfen, dass, wo auch immer sie sich in der Europäischen Union aufhalten, ihre Freiheit und Sicherheit gleichermaßen gut geschützt sind.

Im April hat die Kommission die Europäische Sicherheitsagenda vorgestellt. Im Mittelpunkt dieser Agenda stehen Bereiche, in denen der Beitrag der EU echte Verbesserungen bewirken kann, beispielsweise einen besseren Austausch von Informationen und eine verstärkte polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit.

Nach den Terroranschlägen in Paris im Januar und November haben die Mitgliedstaaten beschlossen, gemeinsam gegen den Terrorismus vorzugehen. Sie haben Maßnahmen getroffen, um Radikalisierung zu verhindern, den Terroristen die finanzielle Basis zu entziehen und die Zusammenarbeit zwischen dem EU-Polizeiamt Europol und der EU-Agentur für justizielle Zusammenarbeit Eurojust zu verbessern.

Im Bereich der Justiz hat die Kommission wie versprochen die EU-Datenschutzreform vollendet, die einen besseren Schutz der personenbezogenen Daten der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet (siehe Kapitel 2). Die Kommission hat außerdem Fortschritte bei der Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft erzielt, die für die Ermittlungen und die Strafverfolgung in Betrugsfällen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union zuständig sein soll.

Die Kommission hat die Verhandlungen über ein Datenschutz-Rahmenabkommen zwischen der EU und den USA abgeschlossen. Das Abkommen dient dem Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Straftaten, einschließlich Terrorismus, zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten übermittelt werden. Außerdem wird es den Bürgerinnen und Bürgern der EU die Möglichkeit eröffnen, in den Vereinigten Staaten Rechtsbehelf nach US-amerikanischem Recht einzulegen.

Die Europäische Sicherheitsagenda

Seit Dezember 2014 gehören die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zur normalen EU-Rechtsordnung. Im April 2015 stellte die Kommission eine Europäische Sicherheitsagenda für den Zeitraum 2015-2020 vor. Im Rahmen der Agenda sollen die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Sicherheitsrisiken unterstützt und die gemeinsamen Anstrengungen zur Bekämpfung von Terrorismus, organisierter Kriminalität und Cyberkriminalität verstärkt werden. Die Agenda enthält Maßnahmen, mit denen die Sicherheit gewährleistet und drohende Gefahren wirksamer abgewehrt werden sollen.

Eine der wichtigsten Prioritäten der Agenda ist die Einrichtung eines Kompetenzzentrums für die Erfassung und Verbreitung von Fachwissen zur Bekämpfung von Radikalisierung. Dabei wird auf der Arbeit des Aufklärungsnetzwerks gegen Radikalisierung aufgebaut. Hauptaufgabe des Zentrums wird es sein, den Erfahrungsaustausch zwischen Personen zu fördern, die im Bereich der Prävention von Radikalisierung und gewaltbereitem Extremismus auf lokaler Ebene tätig sind.

Darüber hinaus sieht die Agenda für 2016 eine Aktualisierung des Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung vor, damit wirksamer gegen das Phänomen der ausländischen Kämpfer vorgegangen und auch mit Drittländern in dieser Sache enger zusammengearbeitet werden kann.

Im Dezember hat die Kommission im Einklang mit der europäischen Sicherheitsagenda sowie als Reaktion auf die Anschläge von Paris im November einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung vorgelegt.

Zu den wichtigsten Eckpfeilern der Europäischen Sicherheitsagenda gehören die Bekämpfung der Geldwäsche und die Austrocknung der Finanzierungsquellen terroristischer Organisationen. Die Kommission hat vorgeschlagen, die Zusammenarbeit zwischen den Behörden in der EU auszubauen, um Straftätern den Zugang zu Geldmitteln abzuschneiden. Das „Paket zur Bekämpfung der Geldwäsche“, das im Mai verabschiedet wurde, zielt vor allem auf mehr Effizienz und Transparenz ab, sodass Schlupf­löcher geschlossen werden und verhindert werden kann, dass Kriminelle und Terroristen Schwachpunkte des Finanzsystems ausnutzen.

Ganz oben auf der Europäischen Sicherheitsagenda steht auch die Bekämpfung terroristischer Propaganda im Internet. Die Kommission hat die Gespräche mit der IT-Branche zum Thema Hassreden und Anstiftung zu Gewalt und Hass intensiviert.

Weitere Schwerpunkte der Agenda sind die Beseitigung von Hindernissen für strafrechtliche Ermittlungen im Internet und die Stärkung existierender Instrumente zur Bekämpfung der Cyberkriminalität.

In der Agenda wird außerdem vorgeschlagen, die Kapazitäten von Europol durch die Schaffung eines Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung zu erweitern. Das Zentrum soll es Europol ermöglichen, die nationalen Strafverfolgungsbehörden beim Vorgehen gegen ausländische Kämpfer sowie bei der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung, gewalttätigen, extremistischen Online-Inhalten und illegalem Handel mit Feuerwaffen stärker zu unterstützen.

Strafjustiz

Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft

Jedes Jahr gehen mehr als 500 Mio. EUR durch Betrug verloren. Auftrag der Europäischen Staatsanwaltschaft wird es sein, bei Straftaten, die den EU-Haushalt betreffen, zu ermitteln und vor den Gerichten der Mitgliedstaaten die Anklage zu vertreten.

Auf den Tagungen des Rates „Justiz und Inneres“ im Jahr 2015 haben die Mitgliedstaaten ihre Unterstützung für die vorgeschlagene Struktur der Europäischen Staatsanwaltschaft, die Auswahl- und Ernennungsverfahren, die Vorschriften für ihre Ermittlungen und ihren Zuständigkeitsbereich bekundet.

Reform von Eurojust

Parallel zu dem Vorschlag zur Einrichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft hat die Kommission eine Reform von Eurojust vorgeschlagen. Der Vorschlag soll die Funktionsweise der Agentur weiter verbessern und sicherstellen, dass sie sich weiterhin auf die Förderung der Zusammenarbeit der ­nationalen Justizbehörden bei der Bekämpfung schwerer Kriminalität konzentriert.

BEKÄMPFUNG DER ORGANISIERTEN KRIMINALITÄT

Stärkung der strafrechtlichen Reaktion auf Radikalisierung

Im Oktober veranstaltete die Kommission eine Ministerkonferenz zum Thema „Die Reaktion der Strafjustiz auf die Radikalisierung“. Die Kommission wird Mittel für die Umsetzung der Schlussfolgerungen des Rates zur Verfügung stellen, mit denen die Ergebnisse der Konferenz konkretisiert werden sollen; im Mittelpunkt stehen dabei Maßnahmen wie Programme zur Entradikalisierung und die Entwicklung von Instrumenten zur Risikobewertung.

Mehr Verfahrensgarantien für EU-Bürgerinnen und -Bürger in Strafverfahren

Im Jahr 2013 hat die Kommission ein Paket von Vorschlägen zur weiteren Stärkung der Verfahrensgarantien in Strafverfahren vorgelegt, mit denen allen EU-Bürgerinnen und -Bürgern das Recht auf ein faires Verfahren garantiert werden soll.

Mit den betreffenden Vorschlägen sollen insbesondere die Achtung der Unschuldsvermutung und das Recht auf Anwesenheit in der Verhandlung gewährleistet werden. Außerdem sehen sie besondere Verfahrensgarantien für Kinder vor, gegen die ein Strafverfahren anhängig ist. Die Vorschläge sollen zudem sicherstellen, dass Verdächtige und Beschuldigte, insbesondere Personen, gegen die ein Europäischer Haftbefehl vorliegt, Zugang zu vorläufiger Prozesskostenhilfe erhalten.

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EU-Kommissarin Vĕra Jourová spricht bei der hochrangigen Ministerkonferenz zum Thema „Die Reaktion der Strafjustiz auf die Radikalisierung“. Brüssel, 19. Oktober 2015

EU-Kommissarin Vĕra Jourová spricht bei der hochrangigen Ministerkonferenz zum Thema „Die Reaktion der Strafjustiz auf die Radikalisierung“. Brüssel, 19. Oktober 2015

 
 

Das Parlament, der Rat und die Kommission haben 2015 die Verhandlungen über diese drei Vorschläge aufgenommen. Im November erzielten sie in der Frage der Unschuldsvermutung eine Einigung.

Besserer Opferschutz

Im November ist die Opferschutzrichtlinie in Kraft getreten. Sie regelt das Recht auf Information, ­Unterstützung, Schutz und Teilnahme am Strafverfahren und sorgt dafür, dass Opfer respektvoll behandelt und nicht diskriminiert werden. Die neuen Vorschriften sollen zu einer Änderung der Einstellung den Opfern gegenüber beitragen und die Opfer in den Mittelpunkt des Strafverfahrens stellen.

Grundrechte und Justiz

Datenschutz in der EU

Im Jahr 2015 intensivierten Parlament und Rat ihre Arbeit an der Reform der Datenschutzvorschriften. Dabei wurde sowohl über die Datenschutz-Grundverordnung als auch über die Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei- und Justizbehörden diskutiert. Im Dezember wurde eine Einigung über das gesamte Reformpaket erzielt.

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Am 8. Oktober 2015 tritt Koen Lenaerts sein Amt als Präsident des Gerichtshofs an.

Am 8. Oktober 2015 tritt Koen Lenaerts sein Amt als Präsident des Gerichtshofs an.

 
 

Im September hat die Kommission die Verhandlungen über das sogenannte Rahmenabkommen mit den Vereinigten Staaten über den Schutz personenbezogener Daten bei deren Übermittlung zum Zwecke der Verfolgung von Straftaten, einschließlich Terrorismus, abgeschlossen. Damit das Rahmenabkommen in den Vereinigten Staaten angewendet werden kann, müssen die Vereinigten Staaten zunächst ihr Gesetz über Rechtsbehelfe (die „Judicial Redress Bill“) verabschieden; danach kann die EU das Abkommen unterzeichnen.

Nachdem der Gerichtshof die Safe-Harbour-Entscheidung der Kommission für ungültig erklärt hatte, in der festgestellt worden war, dass die Vereinigten Staaten von Amerika ein angemessenes Schutzniveau übermittelter personenbezogener Daten gewährleisten, wurden Verhandlungen über einen neuen Rechtsrahmen für die Übermittlung personenbezogener Daten zwischen Unternehmen aufgenommen, der an die Stelle der Safe-Harbour-Entscheidung aus dem Jahr 2000 treten soll. Die „Safe-­Harbour-Regelung“ ist ein spezifischer Rahmen, der die Übermittlung personenbezogener Daten zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten vereinfacht. Der Gerichtshof befand im Oktober, dass die Safe-Harbour-Regelung das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens verletzt, und erklärte die Entscheidung der Kommission für ungültig. Die Kommission veröffentlichte nach Verkündung des Urteils unverzüglich Leitlinien zu den Möglichkeiten der transatlantischen Datenübermittlung und verpflichtete sich, weiter auf einen neuen und sicheren Rahmen für die transatlantische Übermittlung personenbezogener Daten hinzuarbeiten.

Das Kooperations- und Kontrollverfahren für Rumänien und Bulgarien

Im Januar 2015 veröffentlichte die Kommission Berichte über die Fortschritte, die Rumänien bzw. Bulgarien in den Bereichen Justizreform, Korruptionsbekämpfung und – im Fall Bulgariens – bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität gemacht haben.

Aus den Berichten geht hervor, dass 2014 zwar Fortschritte erzielt wurden, jedoch nach wie vor Her­ausforderungen bestehen. Die Berichte wurden auch im Parlament und im Rat erörtert; dort wurde beschlossen, dass der Mechanismus in Kraft bleibt, bis die erwarteten Ergebnisse erreicht sind.

Die Justiz im Dienst des Wachstums

Das EU-Justizbarometer

Die Verbesserung von Qualität, Unabhängigkeit und Effizienz des Justizwesens der Mitgliedstaaten ist eine wesentliche Voraussetzung für ein unternehmensfreundliches Umfeld. Eine effizientere Gestaltung der nationalen Justizsysteme ist daher ein wichtiger Aspekt der im Rahmen des Europäischen Semesters vorgesehenen Strukturreformen. Das EU-Justizbarometer 2015 und die länderspezifischen Bewertungen zeigen, dass bestimmte Mitgliedstaaten immer noch vor besonderen Herausforderungen in diesem Bereich stehen.

Insolvenz

Immer mehr Unternehmen und Einzelpersonen gründen Gewerbebetriebe in anderen Mitgliedstaaten. Werden sie zahlungsunfähig, kann dies das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts beeinträchtigen.

Im Mai erließ die EU überarbeitete Rechtsvorschriften zu grenzüberschreitenden Insolvenzen. Sie ­regeln Insolvenzen von Unternehmensgruppen und Vorinsolvenzverfahren.

Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen

Im Dezember wurde der Vorschlag zur Änderung des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen in erster Lesung angenommen. Diese Änderung wird Verbrauchern und Unternehmen in der EU, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, die Einziehung von Forderungen von bis zu 5 000 EUR über die Grenzen hinweg ermöglichen. Der verstärkte Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel wird die Verfahren vereinfachen und sie schneller und billiger machen. Die Änderung wird Mitte 2017 in Kraft treten.

Aktionärsrechte

Die Überarbeitung der Richtlinie über Aktionärsrechte ist derzeit Gegenstand von Verhandlungen zwischen dem Parlament, dem Rat und der Kommission. Mit der Überarbeitung sollen Mängel bei der Corporate Governance börsennotierter Unternehmen behoben werden, die Vorstände, Aktionäre, Finanz­intermediäre und Berater für die Stimmrechtsvertretung betreffen. Die Anforderungen für die Gründung von Unternehmen mit einem einzigen Gesellschafter werden vereinheitlicht; kleinen und mittleren Unternehmen wird die Ausdehnung ihrer Tätigkeit auf die gesamte Europäische Union erleichtert.

Einpersonengesellschaften

Mit dem Vorschlag für eine Richtlinie über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter soll die Gründung von Gesellschaften mit einem einzigen Gesellschafter erleichtert werden. Das Parlament und der Rat verhandeln derzeit über den Vorschlag.

Verknüpfung von Unternehmensregistern

Im Juni wurde ein Rahmen für die Umsetzung technischer Spezifikationen und Verfahren für das System der Vernetzung von Unternehmensregistern angenommen. Die Vernetzung soll bis Juni 2017 umgesetzt werden und wird über das europäische E-Justiz-Portal den Zugang zu Informationen über Unternehmen mit Sitz in der EU eröffnen. Dies erleichtert Unternehmen und Bürgern den Zugriff auf diese Informationen.

Freizügigkeit

Der freie Personenverkehr ist ein Grundrecht, das die EU ihren Bürgerinnen und Bürgern und deren ­Familienangehörigen garantiert. Jeder EU-Bürger hat das Recht, ohne besondere Formalitäten in jeden beliebigen EU-Mitgliedstaat zu reisen, dort zu arbeiten und zu leben.

Im Jahr 2014 lebten mehr als 14 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem eigenen. Obwohl Personen dort häufig ihren Personenstand nachweisen müssen, ist die Anerkennung amtlicher Dokumente in einem anderen Mitgliedstaat oft problematisch.

Im Oktober einigten sich das Parlament und der Rat auf eine einfachere Weiterleitung öffentlicher Urkunden zwischen den Mitgliedstaaten. Die förmliche Verabschiedung der Verordnung ist für das erste Halbjahr 2016 geplant.

Schutz der Grundrechte und der Verbraucherrechte

Achtung und Förderung der Grundrechte

Im Mai nahm die Kommission ihren Jahresbericht 2014 über die EU-Grundrechtecharta an. Dem Bericht war ein Dokument beigefügt, aus dem hervorgeht, wie die EU-Grundrechtecharta im Jahr 2014 auf EU- und nationaler Ebene angewendet wurde.

Im Oktober veranstaltete die Kommission das erste jährliche Kolloquium über Grundrechte zum Thema „Toleranz und Respekt: Antisemitismus und Islamfeindlichkeit in Europa vorbeugen und bekämpfen“. In den Schlussfolgerungen wurden Maßnahmen wie Prävention und Bekämpfung von Hass gegen Juden und Muslime im Bildungswesen sowie die Bekämpfung von Hassverbrechen und Hass­reden empfohlen. Im Dezember ernannte die Kommission zwei Koordinatoren – einen für die Bekämpfung des Antisemitismus und einen für die Bekämpfung von gegen Muslime gerichtetem Hass.

Durchsetzung der Verbraucherrechte

Dank einer gemeinsamen Aktion einiger nationaler Aufsichtsbehörden, die von der Kommission unterstützt wurde, haben sich im Juli fünf große Autovermietungsfirmen verpflichtet, ihre Geschäftspraxis gegenüber Verbrauchern zu ändern. Versicherungspolicen sollen verständlicher abgefasst, die Preise transparenter gestaltet und die Bearbeitung von Schadensfällen fairer durchgeführt werden.

Schnellere und kostengünstigere Beilegung von Streitigkeiten durch Online-Plattform

Im Laufe des Jahres hat die Kommission die EU-weite Online-Plattform für die Streitbeilegung eingerichtet und getestet. Ab Anfang 2016 wird diese Plattform es den Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie den Unternehmen in der EU ermöglichen, ihre Streitigkeiten im Zusammenhang mit ­online erworbenen Waren und Dienstleistungen sehr viel schneller und kostengünstiger als vor Gericht beizulegen.

DIE NEUE RICHTLINIE ÜBER PAUSCHALREISEN

Besserer Schutz auf Reisen

2015 wurde eine neue Richtlinie über Pauschalreisen verabschiedet, die 2018 in Kraft tritt. Der Geltungsbereich der neuen Vorschriften wird über herkömmliche Pauschalreisen hinausgehen und auch die 120 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher schützen, die über eine Website andere Formen kombinierter Reisen buchen, wie beispielsweise einen Flug plus Unterkunft oder Mietwagen.

Passagierrechte

Im März hat die Kommission einen Bericht veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass nur fünf Mitgliedstaaten die Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr vollständig anwenden. Im Juli nahm die Kommission Leitlinien an, um die Regeln in Bezug auf die Rechte und Pflichten von Fahrgästen im Eisenbahnverkehr klarzustellen. Darüber hinaus forderte sie eine strengere Durchsetzung der Fluggastrechte.

Konsularischer Schutz

Im April nahm der Rat eine Richtlinie über den konsularischen Schutz an. Darin wird klargestellt, unter welchen Umständen und in welcher Form EU-Bürgerinnen und -Bürger, die außerhalb der EU in eine Notlage geraten, das Recht haben, Botschaften oder Konsulate anderer Mitgliedstaaten um Unterstützung zu bitten. Im Jahr 2015 kamen immer wieder EU-Bürger in den Genuss des konsularischen Schutzes eines anderen Mitgliedstaats als ihres eigenen, unter anderem in Krisensituationen in Nepal und Jemen. Auch bei Verlust oder Diebstahl von Dokumenten wurde Hilfe geleistet.

Gleichstellung der Geschlechter

Bezüglich der vorgeschlagenen Richtlinie für eine ausgewogenere Vertretung von Männern und Frauen in Leitungsorganen von Gesellschaften wurden im Laufe des Jahres 2015 Fortschritte erzielt. Nach ihrer Annahme wird die Richtlinie dazu beitragen, die „gläserne Decke“ zu durchbrechen, indem sie dafür sorgt, dass sich durch faire und transparente Auswahlverfahren der Anteil des unterrepräsentierten Geschlechts in den Leitungsorganen der Unternehmen erhöht.

Der Jahresbericht 2014 über die Gleichstellung von Frauen und Männern ergab, dass zwar Fortschritte erzielt wurden, jedoch nach wie vor eine Kluft zwischen den Geschlechtern besteht.

Anfang 2015 übermittelte die Kommission den Mitgliedstaaten und den EU-Organen politische Leitlinien und einen Aufruf zum Handeln, um das bestehende Geschlechtergefälle von 39 % bei den Renten zu verringern.

Kapitel 8

Hin zu einer neuen Migrationspolitik

„Die jüngsten furchtbaren Vorfälle im Mittelmeer haben uns gezeigt, dass Europa seinen Umgang mit der Migration in jeder Hinsicht verbessern muss. Dies ist zuallererst ein Gebot der Menschlichkeit. Nach meiner Überzeugung müssen wir im Geiste der Solidarität eng zusammenarbeiten.“

Jean-Claude Juncker, Politische Leitlinien, 15. Juli 2014

Im Jahr 2015 hat das Leid Tausender Flüchtlinge, die ihr Leben aufs Spiel setzen, um in die EU zu gelangen, die Welt erschüttert. Im Laufe des Jahres wurde Europa Zeuge der größten Massenzuwanderung seit dem Zweiten Weltkrieg. Die EU setzte sich verstärkt für die Rettung von Menschenleben, die Bekämpfung des Menschenhandels und für eine engere Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern ein. Sie brachte Initiativen auf den Weg, die bei den Ursachen ansetzen, die Menschen zu Flucht und Migration zwingen: Armut, Krieg, Verfolgung, Menschenrechtsverletzungen und Naturkatastrophen.

Im Mai stellte die Kommission mit der Europäischen Migrationsagenda ein Gesamtkonzept für die Migrationssteuerung vor. Die Agenda zielt darauf ab, die Anreize für irreguläre Migration zu verringern, Menschenleben zu retten und die Außengrenzen der EU zu sichern. Sie bildet das Fundament für eine starke gemeinsame Asylpolitik und eine neue Politik der legalen Migration.

Im September mobilisierte die Kommission zusätzliche Mittel in Höhe von 1,8 Mrd. EUR für die Bewältigung der Migrations- und Flüchtlingsströme. Dadurch erhöhte sich der Gesamthaushalt der EU für die Bewältigung der Krise auf 9,3 Mrd. EUR für den Zeitraum 2015-2016. Die Mitgliedstaaten vereinbarten, 160 000 Menschen, die internationalen Schutz benötigen, von den am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten auf andere Mitgliedstaaten zu verteilen. Darüber hinaus einigten sie sich darauf, 22 000 Flüchtlinge aus Flüchtlingslagern außerhalb der EU in der EU anzusiedeln. Mit einer Verdreifachung der Finanzmittel für ihre maritimen Patrouillen auf den Migrationsrouten im zentralen und östlichen Mittelmeerraum trug die EU zu der Rettung von mehr als 252 000 Menschenleben bei. Außerdem verstärkte sie ihre Bemühungen zur Bekämpfung von Schleusern und zur Zerschlagung von Menschenhändlerringen. Die EU mobilisierte rund 4 Mrd. EUR, um syrischen Flüchtlingen sowohl in Syrien als auch in den Nachbarländern zu helfen. Im Oktober berief Kommissionspräsident Juncker ein Treffen der Staats- und Regierungschefs ein, um über Flüchtlingsströme auf der Westbalkan-Route zu beraten.

Die Europäische Migrationsagenda

Im Mai legte die Kommission eine neue Europäische Migrationsagenda vor, in der sowohl Sofortmaßnahmen als Reaktion auf die Krisensituation im Mittelmeerraum als auch ein langfristiges Gesamtkonzept für die Migrationssteuerung skizziert wurden. Der Agenda lag ein zehn Punkte umfassender Aktionsplan zur Migration zugrunde, der im April angenommen worden war. Ende Mai hatte die Kommission die ersten Vorschläge auf der Grundlage der Migrationsagenda angenommen.

Die Kommission schlug vor, die Notfallklausel nach Artikel 78 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu aktivieren, um Italien und Griechenland mit einer Notumverteilungsregelung zu unterstützen. Artikel 78 Absatz 3, der zu den Vorschriften für die gemeinsame Asylpolitik gehört, enthält eine spezielle Rechtsgrundlage für den Umgang mit Notsituationen an den Außengrenzen der EU. Danach kann der Rat auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Parlaments vorläufige Maßnahmen zugunsten eines oder mehrerer Mitgliedstaaten ergreifen, die sich aufgrund eines plötzlichen Zustroms von Drittstaatsangehörigen in einer Notlage befinden. Die vorläufigen Maßnahmen im Sinne des Artikels 78 Absatz 3 kommen ihrem Wesen nach nur in Ausnahmefällen zum Tragen und können daher nur bei einem besonders dringlichen und ernsten Problem ergriffen werden. Auf der Grundlage der vorgeschlagenen Regelung sollen Menschen, die internationalen Schutz benötigen, auf andere Mitgliedstaaten verteilt werden.

Die Kommission nahm außerdem eine Empfehlung an, in der sie die Mitgliedstaaten dazu aufrief, von außerhalb der EU 20 000 Menschen aufzunehmen, die laut Feststellung des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen eindeutig internationalen Schutz benötigen. Die Mitgliedstaaten erklärten sich im Juli mit der Neuansiedlung einverstanden und sagten zu, im Laufe der Jahre 2015-2017 mehr als 22 500 Menschen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, neu anzusiedeln.

Die Kommission legte des Weiteren für den Zeitraum 2015-2020 einen EU-Aktionsplan gegen die Schleusung von Migranten vor. Dieser Aktionsplan enthält Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung der Schleusung von Migranten entlang der gesamten Migrationsroute, wozu auch die Aufstellung einer Liste verdächtiger Schiffe und die Verstärkung der Zusammenarbeit und des ­Informationsaustauschs mit Finanzinstituten gehört. Darüber hinaus sieht er eine Zusammenarbeit mit Internetanbietern und sozialen Medien vor, um zu gewährleisten, dass Online-Inhalte, die von Schmugglern genutzt werden, um ihre Dienste anzubieten, rasch erkannt und entfernt werden.

ZAHL DER ASYLANTRÄGE IN DER EU

Das gemeinsame europäische Asylsystem kann nur funktionieren, wenn systematisch bei der Ankunft der Migranten an den EU-Außengrenzen Fingerabdrücke genommen werden. Hierzu hat die Kommission Leitlinien für die Mitgliedstaaten mit bewährten Verfahren für die Erfassung von Fingerabdrücken her­ausgegeben. Zusätzlich werden vor Ort Teams des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen, der EU-Grenzschutzagentur Frontex und der EU-Strafverfolgungsagentur Europol zur Unterstützung des Migrationsmanagements eingesetzt, um die Neuankömmlinge an sogenannten Hotspots erkennungsdienstlich zu behandeln und zu registrieren. Dabei müssen die Teams die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte und der Normen des internationalen Flüchtlingsrechts gewährleisten. Ende 2015 waren sechs Hotspots in Italien und fünf in Griechenland bestimmt worden, von denen in Italien zwei (Lampedusa und Trapani) ihre Arbeit aufgenommen haben; in Griechenland ist ein Hotspot (Lesbos/Moria) im Einsatz.

Die Hotspots sind Teil einer maßvollen Steuerung des Migrantenzustroms. Sie sind eng in den Umverteilungsprozess, d. h. in die Verteilung von Asylsuchenden auf andere Mitgliedstaaten, eingebunden sowie in die Rückführung von Migranten, die keinen Anspruch auf internationalen Schutz haben (Rückführung in den Herkunftsstaat).

Zu den in der Migrationsagenda vorgesehenen Sofortmaßnahmen gehört die Verdreifachung der Finanzmittel, um die Kapazitäten und Ressourcen für die gemeinsamen Frontex-Operationen Triton und Poseidon in den Jahren 2015 und 2016 zu verstärken. Ende Dezember wurde die gemeinsame Operation Poseidon in einen Soforteinsatz für Grenzsicherungszwecke umgewandelt. Frontex erhielt 2015 zusätzliche Mittel in Höhe von 27,4 Mio. EUR. 2016 wird die Kommission weitere 129,9 Mio. EUR bereitstellen.

Mit den neuen Einsatzplänen für die verstärkten gemeinsamen Operationen wurden zwei Ziele verfolgt: Zum einen sollten die Mitgliedstaaten bei Such- und Rettungseinsätzen auf See unterstützt und zum anderen die Außengrenzen der EU wirksam kontrolliert werden. Das Einsatzgebiet der Operation Triton wurde ausgeweitet und die Zahl der eingesetzten Mittel erhöht, sodass erheblich mehr Migranten auf See gerettet werden konnten. So belief sich die Zahl der Migranten, die aufgrund der gemeinsamen Operationen Triton und Poseidon gerettet wurden, 2015 auf über 252 000.

DIE EUROPÄISCHE MIGRATIONSAGENDA

Des Weiteren wurde im März das gemeinsame Einsatzteam Mare ins Leben gerufen, das erkenntnisgestützte Maßnahmen zur Bekämpfung der irregulären Migration im Mittelmeerraum durchführt. Das Team geht gegen organisierte kriminelle Banden vor, die es Migranten erleichtern, auf dem Seeweg in die EU zu gelangen.

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Die von der EU-Grenzschutzagentur Frontex koordinierte gemeinsame Operation Triton wurde während des ganzen Jahres 2015 durchgeführt.

Die von der EU-Grenzschutzagentur Frontex koordinierte gemeinsame Operation Triton wurde während des ganzen Jahres 2015 durchgeführt.

 
 

Angesichts der prekären Lage legte die Kommission im September eine Reihe vorrangiger Maßnahmen fest, die in den nachfolgenden sechs Monaten im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda ergriffen werden sollten. Drei Wochen später unterbreitete die Kommission einen Bericht über den Stand der Umsetzung dieser vorrangigen Maßnahmen.

Kommissionsvorschläge im weiteren Verlauf der Flüchtlingskrise

Im September nahm der Europäische Rat ein zweites Vorschlagspaket an. Dazu gehörte eine weitere Aktivierung der Notfallklausel zugunsten von Griechenland, Italien und Ungarn. Es wurde vorgeschlagen, weitere 120 000 Asylsuchende, die eindeutig Schutz benötigen, nach einem verbindlichen Verteilungsschlüssel aus Griechenland, Italien und Ungarn auf andere Mitgliedstaaten zu verteilen. Der Europäische Rat verständigte sich 2015 darauf, dass insgesamt 160 000 Menschen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, in den kommenden beiden Jahren umverteilt werden sollen. Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten werden die Kommission und die EU-Agenturen die notwendigen Koordinierungsvorkehrungen treffen, um diese Maßnahme vor Ort umzusetzen. Aus dem EU-Haushalt werden eigens für diese Regelung 780 Mio. EUR bereitgestellt.

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EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos spricht mit Flüchtlingen auf Lampedusa (Italien), 9. Oktober 2015.

EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos spricht mit Flüchtlingen auf Lampedusa (Italien), 9. Oktober 2015.

 
 

Darüber hinaus schlug die Kommission einen Umverteilungsmechanismus für Krisensituationen vor. Dabei handelt es sich um einen vorübergehenden Solidaritätsmechanismus, den die Kommission bei Bedarf jederzeit aktivieren kann, um Mitgliedstaaten zu helfen, deren Asylsystem aufgrund eines unverhältnismäßig großen Zustroms von Drittstaatsangehörigen extremem Druck ausgesetzt ist.

Die Kommission schlug ferner eine Verordnung zur Erstellung einer gemeinsamen EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten vor. Dank einer solchen Liste werden Asylanträge von Staatsangehörigen aus sicher geltenden Staaten zügiger bearbeitet und Rückführungen schneller durchgeführt werden können, wenn bei der individuellen Antragsprüfung kein Asylanspruch festgestellt wird. Auf der Grundlage der Kopenhagener Kriterien schlug die Kommission vor, Albanien, Bosnien und Herzegowina, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, das Kosovo (diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/99 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos), Montenegro, Serbien und die Türkei in die EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten aufzunehmen. Künftig können nach einer eingehenden Prüfung durch die Kommission weitere Länder auf die Liste gesetzt oder von ihr gestrichen werden.

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Die Staats- und Regierungschefs der EU erörtern die Flüchtlingskrise im Europäischen Rat. Brüssel, 15. Oktober 2015

Die Staats- und Regierungschefs der EU erörtern die Flüchtlingskrise im Europäischen Rat. Brüssel, 15. Oktober 2015

 
 

Im Hinblick auf eine kurz- bzw. mittelfristige Erhöhung der Quoten der irregulären Migranten, die in ihre Herkunftsländer zurückkehren, schlug die Kommission einen EU-Aktionsplan für die Rückkehr vor, der auf die vollständige Anwendung der EU-Rückführungsrichtlinie abzielt. Die betreffenden Vorschläge werden von der Kommission, den Mitgliedstaaten und den zuständigen EU-Agenturen umgesetzt. Zusammen mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst wird die Kommission außerdem verstärkt darauf hinwirken, dass die Herkunftsländer ihren Verpflichtungen zur Rückübernahme eigener Staatsangehöriger im Rahmen der geltenden Rückübernahmeabkommen nachkommen. Der Aktionsplan wurde im Oktober vom Rat gebilligt.

Im Oktober wurde außerdem ein gemeinsamer Aktionsplan mit der Türkei vereinbart, der im November auf dem EU-Türkei-Gipfel in Kraft gesetzt wurde. Der Aktionsplan ist Teil einer umfassenden Kooperationsagenda, die auf geteilter Verantwortung, beiderseitigen Verpflichtungen und deren Erfüllung beruht. Die Kommission schlug eine Flüchtlingsfazilität für die Türkei vor, um den Gesamtbeitrag der EU in Höhe von 3 Mrd. EUR zur Unterstützung von Syrern unter vorübergehendem Schutz und von Aufnahmegemeinschaften in der Türkei zu koordinieren. Im Dezember schlug sie eine Regelung vor, die die freiwillige Aufnahme von Personen, die vor dem Syrien-Konflikt in die Türkei fliehen mussten, aus humanitären Gründen vorsieht.

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Donald Tusk, Präsident des Europäischen Rates, und Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission, bei der Eröffnung des Treffens der Staats- und Regierungschefs zu den Flüchtlingsströmen auf der Westbalkan-Route. Brüssel, 25. Oktober 2015

Donald Tusk, Präsident des Europäischen Rates, und Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission, bei der Eröffnung des Treffens der Staats- und Regierungschefs zu den Flüchtlingsströmen auf der Westbalkan-Route. Brüssel, 25. Oktober 2015

 
 
SOFORTMASSNAHMEN – MIGRATION ÜBER DIE WESTBALKAN-ROUTE
SOFORTMASSNAHMEN – UNTERSTÜTZUNG FÜR NICHT-EU-STAATEN

Im Oktober berief Kommissionspräsident Juncker ein Treffen der Staats- und Regierungschefs ein, um über Flüchtlingsströme auf der Westbalkan-Route zu beraten. Die Staats- und Regierungschefs aus elf Mitgliedstaaten nahmen an dem Treffen teil und verabschiedeten einen Aktionsplan. Unmittelbar nach dem Treffen benannten alle Teilnehmer hochrangige Kontaktpersonen, die die Folgemaßnahmen koordinieren. Dies geschieht im Rahmen wöchentlicher Videokonferenzen, die von der Kommission organisiert werden. Es wurde ein gemeinsames Instrument zur Information über die täglichen Migrationsströme geschaffen, und die Mitgliedstaaten entlang der Route haben ihre Koordinierung verbessert. Im Dezember veröffentlichte die Kommission einen Fortschrittsbericht über die Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlings- und Migrationskrise auf der Westbalkan-Route.

Bekämpfung der Ursachen der Migration

Im Sommer 2015 trat die EU in einer noch nie da gewesenen Weise an Herkunfts- und Transitländer von Migranten heran. Die Migration ist zu einem festen Bestandteil der Missionen im Rahmen der ­Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik geworden, die in Ländern wie Mali und Niger bereits angelaufen und dort verstärkt auf den Bereich Grenzmanagement ausgerichtet sind. Mit den Ländern der Sahelzone wurde ein neuer Dialog aufgenommen, bei dem es vor allem um Fragen wie Kontrolle der Grenzen, Bekämpfung internationaler krimineller Netzwerke und Entwicklung geht.

Die Kommission stellte 1,8 Mrd. EUR für einen Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika bereit, um dabei zu helfen, auf dem gesamten Kontinent die Ursachen der Migration zu bekämpfen. Der Fonds speist sich aus Geldern verschiedener Finanzierungsinstrumente im Rahmen des EU-Haushalts sowie aus Beiträgen der Mitgliedstaaten. Die EU mobilisierte rund 4 Mrd. EUR, um syrischen Flüchtlingen sowohl in Syrien als auch in den Nachbarländern zu helfen. Gleichzeitig unterstützte die Kommission die diplomatischen Bemühungen unter der Leitung der Vereinten Nationen, die darauf abzielen, einen politischen Übergang in Syrien herbeizuführen und den dortigen Konflikt zu beenden. Dasselbe gilt für Libyen, wo die EU mit den Vereinten Nationen zusammengearbeitet hat, um die Bildung einer Regierung der nationalen Einheit zu fördern.

Legale Migration

Legale Migrationskanäle und transparente, einfache und faire Verfahren für reguläre Migranten tragen dazu bei, die irreguläre Migration und die Schleusung von Migranten zu verhindern. Ziel der Europäischen Migrationsagenda ist es, auf EU-Ebene die legale Migration besser zu steuern, um – insbesondere in Bereichen wie Wissenschaft, Technologie und Ingenieurwesen – Arbeitskräfte- und Qualifikationsdefiziten besser entgegenzuwirken. Außerdem soll die EU für hoch qualifizierte Migranten attraktiver gemacht werden.

Im Hinblick auf die Überarbeitung der geltenden „Blue-Card“-Regelung der EU, von der gegenwärtig zu wenig Gebrauch gemacht wird, startete die Kommission im Mai eine öffentliche Konsultation. Aufgrund eines harmonisierten Schnellverfahrens für die Erteilung einer speziellen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erleichtert die Regelung die Einstellung hoch qualifizierter Drittstaatsangehöriger. Die Ergebnisse der Konsultation werden 2016 bei der Überarbeitung der „Blue-Card“-Regelung im Rahmen eines umfassenden Maßnahmenpakets zur legalen Migration berücksichtigt.

Die EU ist in einen Dialog mit dem Privatsektor, den Gewerkschaften und anderen Sozialpartnern eingetreten, um die unterschiedlichen Bedürfnisse der Wirtschaft und der Arbeitsmärkte in Europa besser zu verstehen. Im Rahmen dieses Dialogs sollen auch bewährte Verfahren ausgetauscht werden, damit qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland angeworben und die Kompetenzen der bereits in der EU lebenden Migranten ausgebaut und besser genutzt werden können.

Grenzen und Visa

2015 wurden die ersten Evaluierungen der Anwendung des Schengen-Besitzstands nach dem neuen Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus durchgeführt. Im Juni verabschiedete die Kommission einen Vorschlag für eine neue europäische Visummarke. Die einheitliche Visagestaltung und die entsprechenden technischen Spezifikationen werden dazu beitragen, gegen den Betrug in diesem Bereich, der in den letzten Jahren auf dem Vormarsch ist, vorzugehen. Die neue Visummarke wird die 1995 eingeführte einheitliche Visummarke ersetzen, die die Mitgliedstaaten bei der Ausstellung sogenannter Schengen-Visa (Kurzaufenthaltsvisa) verwenden.

Die weltweite Einführung des Visa-Informationssystems wurde im November 2015 abgeschlossen. Die zugehörige Datenbank enthält mittlerweile alle Angaben zu Visumanträgen von Drittstaatsangehörigen, die für die Einreise in den Schengen-Raum ein Visum benötigen, darunter auch biometrische Daten (Fingerabdrücke und ein digitales Gesichtsbild). Das System verhindert irreguläre Grenzübertritte und die Fälschung von Schengen-Visa. Dank der Verwendung biometrischer Daten ermöglicht es zudem eine schnellere Bearbeitung der Visumanträge.

Die EU unterzeichnete 2015 mit zwölf Nicht-EU-Staaten (Dominica, Grenada, Kolumbien, Palau, ­Samoa, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Timor-Leste, Tonga, Trinidad und Tobago, Vanuatu und Vereinigte Arabische Emirate) Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht. Diese Abkommen werden inzwischen bis zu ihrer Ratifizierung vorläufig angewendet. Dies bedeutet, dass Staatsangehörige aus den zwölf Ländern jetzt schon ohne Visum in die EU reisen können und dass EU-Bürger kein Visum benötigen, wenn sie die betreffenden Länder besuchen wollen.

Im Juli startete die Kommission eine öffentliche Konsultation zum Paket „Intelligente Grenzen“. Ziel dieses Pakets ist es, legal Reisenden, die einen Kurzaufenthalt im Schengen-Raum verbringen wollen, den Grenzübertritt zu erleichtern. Gleichzeitig soll es einfacher werden, irreguläre Migranten und Personen, die sich nicht an die zulässige Aufenthaltshöchstdauer gehalten haben, zu ermitteln und Rückkehrentscheidungen zu vollstrecken. Außerdem sollen Drittstaatsangehörige besser identifiziert und Personen, die mehrere Identitäten verwenden, erkannt werden können.

EINREISE IN DIE EU – GRENZEN UND VISA

Im Oktober legte der Europäische Rat weitere Vorgaben fest. Beispielsweise soll schrittweise ein integriertes Außengrenzenmanagement eingeführt werden. Im Dezember nahm die Kommission das „Grenzpaket“ an, das unter anderem einen Vorschlag zur Einrichtung einer Europäischen Grenz- und Küstenwache umfasst und somit das Frontex-Mandat stärkt, um ein solides gemeinsames Außengrenzenmanagement zu gewährleisten. Aus Frontex wird eine neue Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache entstehen. Die Behörden der Mitgliedstaaten werden für die Kontrolle der Grenzen und folglich das tägliche Außengrenzenmanagement verantwortlich sein. Das Paket enthält auch einen Vorschlag für eine Verordnung über ein europäisches Reisedokument für die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger, das Eurosur-Handbuch und den achten Halbjahresbericht über das Funktionieren des Schengen-Raums. Zur Erhöhung der Sicherheit im Schengen-Raum umfasst das Paket zudem eine Änderung des Schengener Grenzkodexes, die systematische Kontrollen aller Reisenden, einschließlich der EU-Bürger und ihrer Familienangehörigen, an den Außengrenzen ermöglicht.

Bekämpfung von Schleusern auf See: die Operation EUNAVFOR MED

Im Juni wurde die Operation EUNAVFOR MED ins Leben gerufen, um Schleusernetze im Mittelmeer zu zerschlagen und den Verlust weiterer Menschenleben auf See zu verhindern. In der ersten Phase wurden Erkenntnisse über Strategien, Routen und Mittel der Schleuser gesammelt. Die zweite Phase – die Operation Sophia –, während der auf hoher See Schiffe, die mutmaßlich von Schleusern benutzt werden, abgefangen und beschlagnahmt werden sollten, begann im Oktober. 22 Mitgliedstaaten haben sich mit Mitteln, Personal und sonstigen Ressourcen an der Operation EUNAVFOR MED beteiligt.

Kapitel 9

Mehr Gewicht auf der internationalen Bühne

„Wir brauchen ein stärkeres Europa im Bereich der Außenpolitik. Die Ukraine-Krise und die besorgniserregende Lage im Nahen Osten zeigen, wie wichtig es ist, dass Europa nach außen hin zusammensteht.“

Jean-Claude Juncker, Politische Leitlinien, 15. Juli 2014

Nach jahrelangen diplomatischen Anstrengungen unter Leitung der EU wurde im Juli 2015 eine internationale Einigung von historischer Tragweite über das iranische Nuklearprogramm erzielt. Das Abkommen wurde von der EU zusammen mit China, Deutschland, Frankreich, Russland, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten ausgehandelt. Iran sagte zu, unter keinen Umständen jemals zu versuchen, in den Besitz von Nuklearwaffen zu gelangen oder solche zu entwickeln.

Die EU spielte das ganze Jahr über bei den internationalen Anstrengungen zur Lösung der Krisen in Irak, Libyen, Syrien und in der Ukraine weiterhin eine führende Rolle. Gemeinsam mit ihren internationalen Partnern ging sie entschlossen und kontinuierlich gegen die Aktivitäten von ISIL/Da’esh vor.

Die genannten Krisen – vor allem der Bürgerkrieg in Syrien – zwangen eine wachsende Zahl von Menschen zur Flucht aus ihrer Heimat. Die EU leistete weiterhin humanitäre Hilfe für durch die Konflikte vertriebene Bevölkerungsgruppen, unterstützte Menschen, die aus den Kriegsgebieten fliehen wollten, und engagierte sich für die Bekämpfung der eigentlichen Krisenursachen.

Die Generaldirektion Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz (ECHO) der Kommission stellte im Laufe des Jahres Nahrungsmittel, Unterkünfte, Schutzmaßnahmen, Gesundheitsversorgung und sauberes Wasser für insgesamt über 120 Millionen Opfer von Naturkatastrophen oder Konflikten in 80 Ländern bereit. Außerdem setzte sich die EU durch spezielle Menschenrechtsdialoge, Interessenvertretung in multilateralen Foren und im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte für die weltweite Achtung der Menschenrechte und des Völkerrechts ein.

2015 war zudem das Europäische Jahr für Entwicklung. Auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen wurden mit politischer Unterstützung der EU und ihrer Mitgliedstaaten neue Ziele für eine nachhaltige Entwicklung beschlossen. Damit wurde ein globaler Rahmen für die Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung und die Beseitigung der Armut abgesteckt. Die EU blieb auch 2015 der weltgrößte Geber von Entwicklungshilfe.

Europäische Nachbarschaftspolitik

Die EU arbeitete im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik mit ihren südlichen und östlichen Nachbarn zusammen, um die politische Assoziierung und wirtschaftliche Integration weiter zu vertiefen.

DIE EU IST EIN WIRTSCHAFTLICHES SCHWERGEWICHT

Östliche Nachbarschaft

Das Gipfeltreffen zur Östlichen Partnerschaft, das im Mai in Riga stattfand, verlieh den Beziehungen der EU zu ihren sechs östlichen Partnerstaaten neue Impulse. Die EU unterzeichnete Assoziierungsabkommen mit Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine, die auch Klauseln über vertiefte und umfassende Freihandelsabkommen enthalten.

Die EU unterstützt den Reformprozess durch eine Reihe von Maßnahmen, wie etwa das im März 2014 angekündigte Hilfepaket in Höhe von 11 Mrd. EUR, von dem bis Mitte 2015 bereits mehr als 6 Mrd. EUR in Anspruch genommen wurden. Darüber hinaus führte die EU im Rahmen eines umfassenden Friedensprozesses in der Ukraine weiterhin Gespräche über Gaslieferungen und Aspekte der praktischen Umsetzung der vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen. Außerdem drängte sie weiterhin auf die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen und befürwortete die Anwendung von Sanktionen gegen Russland.

Südliche Nachbarschaft

Im Oktober wurden Verhandlungen über ein vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen mit Tunesien aufgenommen; eine erste Verhandlungsrunde fand bereits vor Ende des Jahres statt. Die Verhandlungen über ein vergleichbares Abkommen mit Marokko kamen 2015 hingegen kaum voran. Die Vorbereitungen für die Aufnahme von Verhandlungen über ein entsprechendes Freihandelsabkommen mit Jordanien wurden fortgesetzt.

Bild:
Martin Schulz, Präsident des Europäischen Parlaments (Dritter von links), Donald Tusk, Präsident des Europäischen Rates (Vierter von links), und Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission (rechts), mit europäischen und afrikanischen Staats- und Regierungschefs beim Migrationsgipfel in Valletta (Malta), 11. November 2015

Martin Schulz, Präsident des Europäischen Parlaments (Dritter von links), Donald Tusk, Präsident des Europäischen Rates (Vierter von links), und Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission (rechts), mit europäischen und afrikanischen Staats- und Regierungschefs beim Migrationsgipfel in Valletta (Malta), 11. November 2015

 
 

Im November trafen die Staats- und Regierungschefs der EU und wichtiger afrikanischer Länder zu einem Migrationsgipfel in Valletta zusammen. Auf diesem Gipfel wurde die Einrichtung eines Not­hilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika beschlossen, um die Entwicklung Afrikas zu fördern. Im Gegenzug sollen die afrikanischen Länder zur Bewältigung der derzeitigen Migrationskrise beitragen. Der Fonds, für den 1,8 Mrd. EUR zugesagt wurden, ergänzt die sonstige Entwicklungshilfe in Höhe von 20 Mrd. EUR jährlich.

Libyen

Die EU unterstützte die unter Leitung der Vereinten Nationen geführten Gespräche für eine Versöhnung zwischen den verschiedenen Gruppierungen in Libyen. Sie leistete kontinuierliche politische Unterstützung für den Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen Martin Kobler, organisierte Treffen und Gespräche und stellte 4 Mio. EUR bereit, um die Aufrechterhaltung dieses Dialogs zu gewährleisten.

Erweiterungsverhandlungen und westlicher Balkan

Die EU stellte diesen Ländern weiterhin einen EU-Beitritt in Aussicht und unterstützte sie bei der Durchführung der dafür erforderlichen Reformen, die in ganz Europa Stabilität, Sicherheit und Wohlstand festigen sollen.

Bild:
EU-Kommissar Johannes Hahn und der serbische Ministerpräsident Aleksandar Vučić vor der Eröffnung des ersten Kapitels der Beitrittsverhandlungen mit Serbien. Belgrad, 10. Dezember 2015

EU-Kommissar Johannes Hahn und der serbische Ministerpräsident Aleksandar Vučić vor der Eröffnung des ersten Kapitels der Beitrittsverhandlungen mit Serbien. Belgrad, 10. Dezember 2015

 
 

Die EU war maßgeblich an der Normalisierung der Beziehungen zwischen dem Kosovo und Serbien beteiligt, die ein wichtiger Meilenstein ist. Zwischen Belgrad und Pristina fanden mehrere Gesprächsrunden unter der Leitung der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Kommission Federica Mogherini statt.

Die EU spielte außerdem eine entscheidende Rolle bei der politischen Stabilisierung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und den dortigen Reformen. Sie trug zudem maßgeblich zur Einigung zwischen den größten politischen Parteien des Landes bei, durch die der politische Stillstand überwunden werden soll.

Türkei

Die Präsidenten Schulz, Tusk und Juncker trafen im Oktober 2015 mit dem türkischen Präsidenten Erdoğan zu Gesprächen über die Beziehungen EU–Türkei zusammen. Ein wichtiges Thema war dabei die Steuerung der Flüchtlings- und Migrantenströme. Präsident Schulz reiste im April in die Türkei, Präsident Tusk im September sowie gemeinsam mit Präsident Juncker ein weiteres Mal im November, um am G20-Gipfel in Antalya teilzunehmen. Außerdem führten die EU und die Türkei einen politischen Dialog über außen- und sicherheitspolitische Fragen, der sich auch mit Aspekten der Terrorismus­bekämpfung befasste. Die Türkei beteiligt sich an der internationalen Koalition gegen ISIL/Da’esh und leistete weiterhin humanitäre Hilfe für irakische und syrische Flüchtlinge.

Bild:
Federica Mogherini, Hohe Vertreterin/Kommissionsvizepräsidentin, Frans Timmermans, Erster Kommissionsvizepräsident, und Donald Tusk, Präsident des Europäischen Rates, mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoğlu bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen. New York (Vereinigte Staaten), 29. September 2015

Federica Mogherini, Hohe Vertreterin/Kommissionsvizepräsidentin, Frans Timmermans, Erster Kommissionsvizepräsident, und Donald Tusk, Präsident des Europäischen Rates, mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoğlu bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen. New York (Vereinigte Staaten), 29. September 2015

 
 

Ende November fand ein EU-Türkei-Gipfel in Brüssel statt, auf dem der gemeinsame Aktionsplan zur Migration in Kraft gesetzt wurde. Die EU und die Türkei bekräftigten, dass sie ihre Beziehungen und die gegenseitige Solidarität stärken, die Zusammenarbeit verbessern und dem Beitrittsprozess neuen Schwung verleihen wollen. Außerdem verpflichteten sie sich, strukturierte und ergebnisorientierte Maßnahmen zu ergreifen und häufiger Dialoge auf hoher Ebene zu führen.

Im Dezember wurden die Beitrittsverhandlungen im Bereich der Wirtschafts- und Währungspolitik aufgenommen.

Bild:
Der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan und der Erste Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans erörtern die Flüchtlingskrise. Ankara (Türkei), 15. Oktober 2015

Der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan und der Erste Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans erörtern die Flüchtlingskrise. Ankara (Türkei), 15. Oktober 2015

 
 

Strategische Partnerschaften

Vereinigte Staaten

Im Mittelpunkt der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten stand 2015 die Stärkung der bilateralen Beziehungen im Rahmen der Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft sowie über den Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre (siehe Kapitel 6). Außerdem wurde die enge Zusammenarbeit bei der Bewältigung globaler Herausforderungen fortgesetzt, u. a. in den Bereichen Klimawandel, Sicherheit der Energieversorgung, Nichtverbreitung von Kernwaffen und Verknüpfung von Sicherheit und Entwicklung.

Volksrepublik China

2015 wurde der 40. Jahrestag der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der EU und China begangen. Im Juni war die EU Gastgeber des 17. Gipfeltreffens EU–China. Beide Seiten vereinbarten, ihre Zusammenarbeit in den Bereichen Außenpolitik, Sicherheit und globale Fragen zu verstärken. Die Gipfelteilnehmer verabschiedeten eine gemeinsame Erklärung zu einer Reihe von Maßnahmen, denen bei der Umsetzung der strategischen Agenda 2020 für die Zusammenarbeit EU–China Vorrang einzuräumen ist, sowie eine spezifische gemeinsame Erklärung über den Klimawandel. China verpflichtete sich, die Investitionsoffensive für Europa durch stärkere Investitionen zu unterstützen. Bei den Verhandlungen über ein Investitionsabkommen zwischen der EU und China wurden weitere Fortschritte erzielt, und die EU nutzte diese Gelegenheit, um Menschenrechtsanliegen zur Sprache zu bringen. Beide Seiten zeigten sich von der Bedeutung eines kontinuierlichen Dialogs in diesem Bereich überzeugt.

Russland

Das russische Eingreifen in der Ukraine, insbesondere die rechtswidrige Annexion der Krim und die direkte Destabilisierung des Landes, überschatteten auch 2015 die Beziehungen der EU zu Russland. Die EU verlängerte die 2014 verhängten restriktiven Maßnahmen (Visumsperren für Personen und Einrichtungen sowie Wirtschaftssanktionen und Strafmaßnahmen im Zusammenhang mit der Annexion der Krim). Dennoch hielten die EU und Russland ihre Kommunikationswege für die Erörterung globaler Fragen und internationalen Krisen, insbesondere was Iran anbetrifft, weiter offen. In der Frage der Gaslieferungen nahm die EU an trilateralen Gesprächen mit Russland und der Ukraine teil. So kam im September unter Vermittlung der EU eine Vereinbarung über Gaslieferungen für die Ukraine während des Winters zustande. Die EU verfolgte mit Besorgnis die internen Entwicklungen in Russland, die eine Verschlechterung der Menschenrechtslage und weitere Restriktionen für die Zivilgesellschaft zur Folge hatten.

Bild:
Kommissionsvizepräsident Maroš Šefčovič (Mitte), der russische Energieminister Alexander Nowak (links) und der ukrainische Energie- und Bergbauminister Wolodimir Demtschischin (rechts) nach der Erzielung einer Einigung über das Winterpaket für Gaslieferungen an die Ukraine. Brüssel, 25. September 2015

Kommissionsvizepräsident Maroš Šefčovič (Mitte), der russische Energieminister Alexander Nowak (links) und der ukrainische Energie- und Bergbauminister Wolodimir Demtschischin (rechts) nach der Erzielung einer Einigung über das Winterpaket für Gaslieferungen an die Ukraine. Brüssel, 25. September 2015

 
 

Naher und Mittlerer Osten

Iran

Die Hohe Vertreterin/Kommissionsvizepräsidentin Federica Mogherini, die Außenminister der E3/EU+3 (EU, Deutschland, Frankreich und Vereinigtes Königreich zusammen mit China, Russland und den Vereinigten Staaten) und Iran erzielten im Juli Einvernehmen über eine langfristige Lösung in der iranischen Nuklearfrage. Der gemeinsame umfassende Aktionsplan wird den ausschließlich fried­lichen Charakter des iranischen Nuklearprogramms sicherstellen und die umfassende Aufhebung aller Nuklearsanktionen ermöglichen. Diese positive Entwicklung ebnet den Weg für die kontinuierliche Verbesserung der Beziehungen zu Iran, sofern der Aktionsplan vollständig umgesetzt wird.

Bild:
Die Hohe Vertreterin/Kommissionsvizepräsidentin Federica Mogherini (Vierte von links) mit den Außenministern der E3/EU+3 nach der Erzielung einer Einigung über die iranische Nuklearfrage. Wien (Österreich), 5. Juli 2015

Die Hohe Vertreterin/Kommissionsvizepräsidentin Federica Mogherini (Vierte von links) mit den Außenministern der E3/EU+3 nach der Erzielung einer Einigung über die iranische Nuklearfrage. Wien (Österreich), 5. Juli 2015

 
 

Irak und Syrien

Maßgeblich für die EU-Politik gegenüber Irak ist die vom Rat im März beschlossene EU-Regionalstrategie für Syrien und Irak sowie zur Bewältigung der Bedrohung durch ISIL/Da’esh. Die EU fördert aktiv die Anstrengungen der internationalen Koalition gegen ISIL/Da’esh, insbesondere in den Bereichen Terrorismusbekämpfung, Stabilisierungsmaßnahmen und humanitäre Hilfe. Sie unterstützt zudem die Reformbestrebungen der irakischen Regierung zur Förderung einer inklusiven Gesellschaft und der nationalen Aussöhnung. Die EU setzt sich nachdrücklich für die von den Vereinten Nationen geleite­ten internationalen Bemühungen um eine politische Lösung für den Konflikt in Syrien ein, der bislang schätzungsweise 12 Millionen Menschen gezwungen hat, ihre Heimat zu verlassen. Die bereits bewilligten EU-Hilfen für die syrische Bevölkerung und die Aufnahmeländer, insbesondere Jordanien, Libanon und die Türkei, belaufen sich auf 4 Mrd. EUR. Diese Hilfe soll aus dem neuen Regionalen EU-Treuhandfonds („Madad-Fonds“), der als Reaktion auf die Syrien-Krise eingerichtet wurde, noch erheblich aufgestockt werden.

Partnerschaft EU–Afrika

Mit dem Aktionsplan für den Golf von Guinea 2015-2020, der im März 2015 vom Rat verabschiedet wurde, verstärkte die EU ihre Maßnahmen in der Sahelzone, am Horn von Afrika und im Golf von Guinea. In dem Aktionsplan sind die EU-Maßnahmen zusammengefasst, mit denen die Region und ihre Küstenstaaten bei der Bewältigung der zahlreichen Herausforderungen im Bereich der maritimen Sicherheit und der organisierten Kriminalität unterstützt werden.

Die EU leitete bereits in einem sehr frühen Stadium der verheerenden Ebola-Epidemie, die in Westafrika im März 2014 gemeldet wurde, Hilfsmaßnahmen ein und stellte rund 2 Mrd. EUR für die Eindämmung der Virusausbreitung und die rasche Erholung der betroffenen Länder zur Verfügung. Die Kommission allein bewilligte 870 Mio. EUR, davon 70 Mio. EUR für humanitäre Soforthilfe.

Bild:
EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis mit einer Gewinnerin des Europäischen Gesundheitspreises 2015. Mit dem Preis wurden nichtstaatliche Organisationen für ihr besonderes Engagement während der Ebola-Krise ausgezeichnet. Mondorf-les-Bains (Luxemburg), 12. Oktober 2015

EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis mit einer Gewinnerin des Europäischen Gesundheitspreises 2015. Mit dem Preis wurden nichtstaatliche Organisationen für ihr besonderes Engagement während der Ebola-Krise ausgezeichnet. Mondorf-les-Bains (Luxemburg), 12. Oktober 2015

 
 
Bild:
EU-Kommissar Neven Mimica an einem Brunnen bei einem Besuch in Samburu County (Kenia), 18. September 2015

EU-Kommissar Neven Mimica an einem Brunnen bei einem Besuch in Samburu County (Kenia), 18. September 2015

 
 

Die EU entsandte 2015 sechs Wahlbeobachtungsmissionen in afrikanische Länder und schloss mit einer Reihe afrikanischer Staaten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen. Sie wirkte zudem besonders aktiv an der Entschärfung der politischen Krisen in Burundi, Guinea-Bissau, Mali und Südsudan mit.

Menschenrechtslage weltweit

Wachsende Instabilität, Dauerkonflikte und die Migrationskrise machten 2015 zu einem Jahr beispielloser Herausforderungen im Bereich der Menschenrechte, das durch zahlreiche schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen sowie zunehmende Schikanen und Angriffe gegen Aktivisten und nichtstaatliche Organisationen gekennzeichnet war. Die EU setzte sich weiterhin für die Verteidigung und Stärkung der Menschenrechte ein und leistete finanzielle Unterstützung für zivilgesellschaftliche Organisationen und Menschenrechtsaktivisten in der ganzen Welt. Das ganze Jahr über wurden Menschenrechtsfragen in Dialogen und Konsultationen mit fast 40 Partnerländern und vielen weiteren Partnern vor Ort erörtert. Das außenpolitische Handeln der EU in diesem Bereich beruht auf dem strategischen Rahmen der EU für Menschenrechte und Demokratie, der im Juni 2012 verabschiedet und im Juli 2015 durch den vom Rat gebilligten Aktionsplan mit den Prioritäten und Strategien für den Zeitraum 2015-2019 ersetzt wurde.

Das Europäische Jahr für Entwicklung

2015 war das Europäische Jahr für Entwicklung, das unter dem Motto „Unsere Welt, unsere Würde, unsere Zukunft“ stand. Hauptziel war die Information und Sensibilisierung der europäischen Bürgerinnen und Bürger, insbesondere der Jugend, für die mit der Entwicklungshilfe der EU und ihrer Mitgliedstaaten erzielten Erfolge. Die EU blieb auch 2015 der weltgrößte Geber von Entwicklungshilfe. Der mit 30,5 Mrd. EUR ausgestattete 11. Europäische Entwicklungsfonds nahm 2015 seine Tätigkeit in vollem Umfang auf.

Video:
EU-Entwicklungshilfe: Reichen die Mittel angesichts des Bedarfs?

EU-Entwicklungshilfe: Reichen die Mittel angesichts des Bedarfs?

 

2015 legte die Generalversammlung der Vereinten Nationen neue Ziele fest, die als Richtschnur für die globalen Anstrengungen zur Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung in der Zeit bis 2030 dienen. Die EU befürwortete nachdrücklich diese insgesamt 17 Ziele und wird sich für deren Verwirklichung innerhalb und außerhalb der EU einsetzen.

Bild:
Im Uhrzeigersinn von links vorne: François Hollande, französischer Staatspräsident, David Cameron, britischer Premierminister, Matteo Renzi, italienischer Ministerpräsident, Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission, Donald Tusk, Präsident des Europäischen Rates, Shinzō Abe, japanischer Premierminister, Stephen Harper, kanadischer Premierminister, Barack Obama, Präsident der Vereinigten Staaten, und Angela Merkel, deutsche Bundeskanzlerin, erörtern die Agenda für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen beim G7-Gipfel in Krün (Deutschland), 7. Juni 2015.

Im Uhrzeigersinn von links vorne: François Hollande, französischer Staatspräsident, David Cameron, britischer Premierminister, Matteo Renzi, italienischer Ministerpräsident, Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission, Donald Tusk, Präsident des Europäischen Rates, Shinzō Abe, japanischer Premierminister, Stephen Harper, kanadischer Premierminister, Barack Obama, Präsident der Vereinigten Staaten, und Angela Merkel, deutsche Bundeskanzlerin, erörtern die Agenda für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen beim G7-Gipfel in Krün (Deutschland), 7. Juni 2015.

 
 

Reaktion auf humanitäre Krisen und Notsituationen

Der weltweite Trend zur Zunahme von Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Katastrophen setzte sich auch in diesem Jahr fort. Die Generaldirektion Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz (ECHO) der Kommission stellte im Laufe des Jahres Soforthilfe im Wert von insgesamt mehr als 1,5 Mrd. EUR bereit, die u. a. für Nahrungsmittel, Unterkünfte, Schutzmaßnahmen, Gesundheitsversorgung und sauberes Wasser für mehr als 120 Millionen Menschen in 80 Ländern eingesetzt wurden.

Außerdem bewilligte die Kommission 2015 humanitäre Hilfe in Höhe von 361 Mio. EUR für Kinder, Frauen und Männer, die Opfer der humanitären Katastrophe in Syrien sind und zum Teil Zuflucht in den Nachbarländern Jordanien, Libanon und Türkei gesucht haben. Die EU stellte insgesamt seit Beginn des Konflikts mehr als 5 Mrd. EUR zur Unterstützung der Syrer und der Aufnahmegemeinschaften in den Nachbarländern zur Verfügung. Diese Hilfe soll aus dem neuen Regionalen EU-Treuhandfonds, der als Reaktion auf die Syrien-Krise eingerichtet wurde, noch weiter aufgestockt werden.

Bild:
EU-Kommissar Christos Stylianides hilft bei der Verteilung der EU-Soforthilfe in Nepal nach einem Erdbeben, bei dem über 8 500 Menschen ums Leben kamen und noch mehr verletzt wurden. Khokana (Nepal), 2. Mai 2015

EU-Kommissar Christos Stylianides hilft bei der Verteilung der EU-Soforthilfe in Nepal nach einem Erdbeben, bei dem über 8 500 Menschen ums Leben kamen und noch mehr verletzt wurden. Khokana (Nepal), 2. Mai 2015

 
 

Angesichts der Krise in Irak, durch die mehr als 10 Millionen Menschen dringend auf lebensrettende Hilfemaßnahmen angewiesen sind, weitete die Kommission ihre humanitäre Unterstützung in Irak deutlich auf insgesamt 104,65 Mio. EUR aus.

Zur Unterstützung der Bevölkerung in Jemen, wo der anhaltende Konflikt zu Vertreibungen, Nahrungsmittelengpässen und akuter Unterernährung geführt hat, stellte die Kommission 52 Mio. EUR für humanitäre Hilfe bereit.

UKRAINE-KRISE

Auch 2015 setzte die EU ihre Unterstützung für die Ukraine fort und bewilligte Hilfen in Höhe von 242 Mio. EUR.

Bis Ende 2015 erhielten mehr als 1,5 Millionen Kinder, die in Konflikt- und Notstandsgebieten leben, im Rahmen der EU-Initiative „Kinder des Friedens“ Zugang zu Bildung und psychosozialer Betreuung.

Das EU-Katastrophenschutzverfahren wurde 2015 bei 25 Notsituationen in von Katastrophen heimgesuchten Ländern auf der ganzen Welt aktiviert.

Sicherheit und Verteidigung

Im Juni forderte der Europäische Rat die Hohe Vertreterin/Kommissionsvizepräsidentin Federica ­Mogherini auf, in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten eine globale EU-Strategie für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik auszuarbeiten, die dem Europäischen Rat bis Juni 2016 vorgelegt werden soll. Diese neue Strategie soll eine umfassende Vision der Rolle der EU in der Welt bieten, wobei der Schwerpunkt auf EU-Maßnahmen liegt, durch die den nationalen Kapazitäten der größte zusätzliche Nutzen entsteht.

Die Terrorismusbekämpfung bildete auch 2015 weiterhin einen Schwerpunkt der Tätigkeit der EU. Für sieben EU-Delegationen wurden Experten für Terrorismusbekämpfung und Sicherheit ernannt und mit einer Reihe von Ländern und internationalen Organisationen, wie den Vereinten Nationen und dem Verband Südostasiatischer Nationen, wurden Dialoge über Terrorismusbekämpfung sowie politische Dialoge geführt. Die EU setzte sich weiterhin für die Stärkung ihres Gesamtkonzepts für externe Konflikte und Krisen ein. Sie war in mehr als 30 Ländern aktiv an Konfliktpräventionsmaßnahmen beteiligt und hat diese u. a. in Form von Vermittlungsbemühungen und Analysen unterstützt.

Bild:
Ban Ki-moon, Generalsekretär der Vereinten Nationen, trifft die Hohe Vertreterin/Kommissionsvizepräsidentin Federica Mogherini. Brüssel, 27. Mai 2015

Ban Ki-moon, Generalsekretär der Vereinten Nationen, trifft die Hohe Vertreterin/Kommissionsvizepräsidentin Federica Mogherini. Brüssel, 27. Mai 2015

 
 

Kapitel 10

Eine Union des demokratischen Wandels

„Dass der Präsident der Europäischen Kommission unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Wahlen zum Europäischen Parlament vorgeschlagen und gewählt wird, ist zwar wichtig, stellt jedoch nur einen ersten Schritt hin zu einem insgesamt demokratischeren Europa dar. Eine von mir geführte Europäische Kommission würde sich dafür einsetzen, die besondere Partnerschaft mit dem Europäi­schen Parlament mit neuem Leben zu erfüllen. ... Ferner setze ich mich für größere Transparenz bei Kontakten mit Interessenträgern und Lobbyisten ein. ... Ich beabsichtige auch, die Rechtsvorschriften für die Zulassung genetisch veränderter Organismen zu überprüfen.“

Jean-Claude Juncker, Politische Leitlinien, 15. Juli 2014

2015 war das Europäische Parlament der Ort wichtiger Debatten zu brisanten politischen Themen, die von der wirtschaftlichen Lage Griechenlands bis zur Flüchtlingskrise reichten. Im Oktober sprachen die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel und der französische Staatspräsident François Hollande vor den europäischen Volksvertretern. Dies war das erste Mal in über 30 Jahren, dass sich die Staats- und Regierungschefs der beiden größten EU-Mitgliedstaaten gemeinsam an das Europäische Parlament wandten. Ein weiterer Höhepunkt im Oktober war die Verleihung des Sacharow-Preises für geistige Freiheit an den saudi-arabischen Blogger und Menschenrechtsaktivisten Raif Badawi.

Der Vorsitz im Rat der Europäischen Union wurde 2015 turnusgemäß von Lettland und Luxemburg wahrgenommen. Die Tagesordnung des Rates war von den wichtigen Entwicklungen des vergangenen Jahres geprägt: Spannungen in der Ukraine, Terrorismus, Flüchtlingskrise, Lage in Griechenland ...

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen konzentrierten sich auf das Arbeitsprogramm der Kommission für 2015. Außerdem wählten beide Gremien neue Präsidenten: An der Spitze des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses steht nun Georges Dassis. Neuer Präsident des Ausschusses der Regionen ist Markku Markkula.

Die Parlamente der EU-Mitgliedstaaten bezogen im politischen Dialog mit der Europäischen Kommission und über den Subsi­diaritäts­kontrollmechanismus zu EU-Angelegenheiten Stellung. Als Wächter der Subsidiarität können die nationalen Parlamente Stellungnahmen abgeben, wenn sie der Auffassung sind, dass ein Gesetzgebungsentwurf der Kommission nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist. Im Rahmen des politischen Dialogs waren die Kommissionsmitglieder häufig zu Gast bei den nationalen Parlamenten und ihren Ausschüssen, um Prioritäten und politische Initiativen zu erläutern.

Im Laufe des Jahres 2015 hielt die Kommission 53 Bürgerdialoge in den EU-Mitgliedstaaten ab, bei denen die Bürgerinnen und Bürger sich bei den Entscheidungsträgern der EU Gehör verschaffen konnten.

Das Europäische Parlament im Zentrum des politischen Lebens in der EU

Das Parlament war der Ort der Debatte über wichtige politische Fragen; aus seiner Mitte kamen wertvolle Anregungen. Ferner sprachen viele hochrangige Besucher vor dem Parlament: die lettische Ministerpräsidentin Laimdota Straujuma, Seine Majestät König Abdullah II. von Jordanien, der Generalsekretär der Vereinten Nationen Ban Ki-moon, der Staatspräsident der Mongolei Tsakhiagiin Elbeg­dorj, der griechische Ministerpräsident Alexis Tsipras, der Premierminister Luxemburgs Xavier Bettel, Seine Majestät König Felipe VI. von Spanien, der französische Staatspräsident François Hollande, die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel, der italienische Staatspräsident Sergio Mattarella und die Präsidenten der anderen EU-Organe.

Bild:
Der Präsident des Europäischen Parlaments Martin Schulz, die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel, Seine Majestät König Felipe VI. von Spanien und der französische Staatspräsident François Hollande im Europäischen Parlament. Straßburg, 7. Oktober 2015

Der Präsident des Europäischen Parlaments Martin Schulz, die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel, Seine Majestät König Felipe VI. von Spanien und der französische Staatspräsident François Hollande im Europäischen Parlament. Straßburg, 7. Oktober 2015

 
 
Bild:Den Sacharow-Preis für geistige Freiheit des Europäischen Parlaments erhielt der saudi-arabische Blogger und Menschenrechtsaktivist Raif Badawi.

Den Sacharow-Preis für geistige Freiheit des Europäischen Parlaments erhielt der saudi-arabische Blogger und Menschenrechtsaktivist Raif Badawi.

 
 

Neue Präsidenten für die beiden beratenden Gremien der EU

Bild:Am 7. Oktober 2015 wird Georges Dassis zum Präsidenten des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses gewählt.

Am 7. Oktober 2015 wird Georges Dassis zum Präsidenten des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses gewählt.

 
 
Bild:Am 12. Februar 2015 wird Markku Markkula zum Präsidenten des Ausschusses der Regionen gewählt.

Am 12. Februar 2015 wird Markku Markkula zum Präsidenten des Ausschusses der Regionen gewählt.

 
 

Bessere Rechtsetzung

Im Mai unternahm die Kommission mit der Annahme der Agenda für bessere Rechtsetzung einen wichtigen Schritt, um für mehr Offenheit und Transparenz in der politischen Willensbildung der Union zu sorgen, um die Qualität neuer Rechtsvorschriften zu verbessern und eine systematische Überprüfung des geltenden EU-Rechts voranzubringen.

Mit diesem Reformpaket wurden mehrere neue Maßnahmen – zum Beispiel neue Konsultationen und Feedback-Möglichkeiten – eingeführt, die eine stärkere Einbeziehung von Interessenträgern und Öffentlichkeit ermöglichen. Seit Juli können Interessenträger der Kommission Rückmeldungen zu poli­tischen Planungen, zu Folgenabschätzungen in der Anfangsphase des Rechtsetzungsprozesses und zu angenommenen Vorschlägen geben. So kann die Öffentlichkeit den Entscheidungsprozess besser verfolgen und Feedback dazu geben. Diese Website ist der erste Schritt auf dem Weg zu einem umfassenden Webportal für bessere Rechtsetzung, das einen benutzerfreundlichen Zugang zu den Rechtsetzungsverfahren der EU bieten soll.

Im Juli wurde ein neuer Ausschuss für Regulierungskontrolle eingerichtet, der für die zentrale Qualitätskontrolle zuständig ist und die Kommission bei Folgenabschätzungen und Evaluierungen unterstützt. Der Ausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und sechs Vollzeit-Mitgliedern, von denen drei nicht aus den EU-Organen kommen.

Im Dezember nahm die Kommission eine mit dem Parlament und dem Rat geschlossene neue Inter­institutionelle Vereinbarung für bessere Rechtsetzung an, um die Qualität der EU-Rechtsvorschriften zu erhöhen und bessere Ergebnisse zu erzielen. Die Vereinbarung soll im gesamten Politikgestaltungsprozess Änderungen bringen, angefangen bei den Konsultationen und Folgenabschätzungen bis hin zur Verabschiedung, Umsetzung und Evaluierung der EU-Rechtsvorschriften. Der Text des Dokuments wurde mit dem Parlament und dem Rat vereinbart, kann aber erst in Kraft treten, wenn er von allen drei Organen genehmigt wurde.

Bürokratieabbau: die REFIT-Plattform

Mit dem REFIT-Programm will die Kommission Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung gewährleisten. An diesem Programm wirken hochrangige Experten aus den Mitgliedstaaten sowie Interessenträger aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft mit. In einem offenen Dialog mit Interessenträgern und Mitgliedstaaten sollen Vorschläge zur Verringerung des Verwaltungsaufwands gesammelt werden.

Seit 2012 wurden etwa 200 REFIT-Initiativen ergriffen. Dabei handelt es sich um Evaluierungen, neue Vereinfachungsmaßnahmen, die Rücknahme von Vorschlägen und die Aufhebung von Rechtsakten. Über die bisherigen Fortschritte bei der Umsetzung von REFIT-Initiativen wird alljährlich im Mai im jährlichen Leistungsanzeiger berichtet. Auch künftig wird die Kommission mit großem Engagement für die Vereinfachung der EU-Rechtsvorschriften und die Senkung der Regulierungskosten eintreten, dabei jedoch bestrebt sein, den Nutzen der Rechtsvorschriften nicht zu schmälern.

REFIT – SO WIRD DAS EU-RECHT SCHLANKER, EINFACHER UND EFFIZIENTER

Kontrolle der Anwendung des Unionsrechts

Im Juli nahm die Kommission den 32. Jahresbericht über die Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts an. Dieser Bericht gibt Aufschluss darüber, inwieweit die Mitgliedstaaten die EU-Rechtsvorschriften im Jahr 2014 ordnungsgemäß und fristgerecht umgesetzt haben.

Wenn ein Mitgliedstaat eine mutmaßliche Verletzung des Unionsrechts nicht abstellt oder die Maßnahmen zur Umsetzung einer Richtlinie in sein innerstaatliches Recht nicht fristgemäß mitteilt, leitet die Kommission Vertragsverletzungsverfahren ein. Bürgerinnen und Bürger sowie Interessenträger können sich über das Portal „Ihre Rechte“ mittels eines Online-Beschwerdeformulars direkt an die Kommission wenden, wenn sie einen Verstoß gegen das EU-Recht vermuten. Die meisten Beschwerden im Jahr 2014 betrafen die Politikfelder Beschäftigung, Binnenmarkt und Justiz.

Die Zahl der förmlichen Vertragsverletzungsverfahren, die wie im Vorjahr vor allem in den Bereichen Umwelt, Verkehr, Binnenmarkt und Dienstleistungen eingeleitet wurden, war in den letzten fünf Jahren insgesamt rückläufig. Dies spricht für die Wirksamkeit des strukturierten Dialogs, den die Kommission mit den Mitgliedstaaten im Rahmen des EU-Pilot-Verfahrens führt, bevor ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wird.

Transparenz und Rechenschaftspflicht

Neue Transparenzinitiative und Einrichtung des Transparenzregisters 2.0

Transparenz ist eine wichtige Voraussetzung für die Legitimität der politischen Willensbildung in der Union und unabdingbar, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu gewinnen.

Im Januar wurde eine Neufassung des gemeinsamen Transparenz-Registers vom Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission freigegeben. Das Register ist ein wichtiges Instrument der Transparenzpolitik der Kommission, da es Aufschluss über die Personen und Organisationen gibt, die die politische Willensbildung in den EU-Organen zu beeinflussen versuchen. Zudem sind darin die von den Betreffenden verfolgten Themen, ihre Kunden oder Mitglieder, ihre Mitgliedschaft in EU-Strukturen und die eingesetzten personellen und finanziellen Ressourcen verzeichnet. Alle Organisationen, die sich in das Register eintragen lassen, verpflichten sich zur Einhaltung des zugrundeliegenden Verhaltenskodexes, der als moralischer Kompass für ihre Beziehungen zu den EU-Organen dient.

Kontrolle des EU-Haushalts

Nach einer befürwortenden Empfehlung des Rates billigte das Europäische Parlament im April die Ausführung des EU-Haushalts im Jahr 2013 und erteilte der Kommission per Beschluss die sogenannte Entlastung. Mit diesem Instrument kontrollieren Parlament und Rat die Verwendung der EU-Haushaltsmittel. Wird die Entlastung gewährt, so werden die Konten des Organs für das betreffende Jahr geschlossen.

Bild:
Kommissionsvizepräsidentin Kristalina Georgieva (links) im Gespräch mit Vítor Manuel da Silva Caldeira, Präsident des Europäischen Rechnungshofs (Mitte). Brüssel, 23. September 2015

Kommissionsvizepräsidentin Kristalina Georgieva (links) im Gespräch mit Vítor Manuel da Silva Caldeira, Präsident des Europäischen Rechnungshofs (Mitte). Brüssel, 23. September 2015

 
 

Bei der Entscheidung, ob es eine Entlastung erteilt, verschiebt oder ablehnt, zieht das Parlament den Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs zurate. Der Rechnungshof legte im November seinen Jahresbericht über die Ausführung des EU-Haushalts im Jahr 2014 vor. In seiner Funktion als unabhängiger Prüfer der Kommission attestierte er ihr im achten Jahr in Folge eine einwandfreie Rechnungsführung und bestätigte, dass sowohl auf der Einnahmenseite als auch bei den Verwaltungsausgaben keine wesentlichen Fehler vorlagen. Außerdem meldete der Rechnungshof, dass die Fehlerquote bei den Ausgabenvorgängen wie im Vorjahr gesunken war und seinen Schätzungen zufolge bei 4,4 % lag.

Die Kommission hat für rund 80 % der jährlichen Haushaltsmittel der EU, vor allem in den Bereichen der Agrar- und der Kohäsionspolitik, eine wichtige Kontrollfunktion. Für die laufende Verwaltung der EU-Mittel sind jedoch in erster Linie die Mitgliedstaaten verantwortlich. Wenn Verwaltungsfehler festgestellt werden, ergreifen die Kommission und die nationalen Behörden in den Mitgliedstaaten Maßnahmen, um die Gelder zurückzufordern. Zwischen 2009 und 2014 beliefen sich die Finanz­korrekturen und Rückforderungen im Durchschnitt auf 3,2 Mrd. EUR jährlich bzw. 2,4 % der aus dem EU-Haushalt getätigten Zahlungen. Diese Korrekturkapazität spiegelt den mehrjährigen Charakter der meisten Programme wider und stellt das Engagement aller Behörden für den Schutz von Steuer­geldern unter Beweis.

Zugang zu Dokumenten

Das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten ist ein weiteres wichtiges Transparenz­instrument. Der im August angenommene jährliche Bericht über den Zugang zu Dokumenten für das Jahr 2014 zeigt auf, wie die Kommission die einschlägigen Regeln und Rechtsvorschriften angewandt hat.

Aus dem jährlichen Bericht geht klar hervor, dass die Gewährleistung des Zugangs zu Dokumenten ein Eckpfeiler der Transparenzpolitik der Kommission ist. 2014 gingen bei der Kommission 6 227 Anträge auf Dokumentenzugang ein. In 88 % der Fälle wurden die angeforderten Dokumente daraufhin vollständig oder teilweise freigegeben. Die Antragsteller konnten nach dem Erstbescheid der Kommissionsdienststellen die Kommission um Überprüfung ihres Standpunkts ersuchen, indem Sie einen Zweitantrag stellten. Die Zahl dieser Anträge steigt seit sieben Jahren. 2014 überprüfte die Kommission 300 Zweitanträge. Das sind ganze 27 % mehr als im Vorjahr. In 43 % der Fälle wurde dann ein umfassenderer, zusätzlicher Zugang gewährt, sodass insgesamt 90 % der Anträge mit einer vollständigen oder teilweisen Freigabe positiv beschieden wurden.

Die hohe Zahl der Anträge auf Dokumentenzugang und der hohe Anteil der freigegebenen Dokumente zeigen, dass das Recht auf Dokumentenzugang von den Bürgerinnen und Bürgern der EU aktiv genutzt wird. So konnte die Öffentlichkeit – zusätzlich zu den zahlreichen im Internet-Informations­angebot der Kommission verfügbaren Dokumenten – Zugang zu vielen weiteren Dokumenten erhalten.

Das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf eine gute Verwaltung

2015 hat die Europäische Bürgerbeauftragte Emily O’Reilly ihre Strategie Die nächsten Schritte bis 2019 weiter umgesetzt, um die Relevanz, Wirksamkeit und Sichtbarkeit der Tätigkeit ihres Amtes zu erhöhen. Sie leitete verschiedene Untersuchungen auf eigene Initiative ein, zum Beispiel zur Zusammensetzung der Expertengruppen der Kommission, zur Transparenz von Trilogen sowie zur Transparenz der Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft.

Bild:
Die Europäische Bürgerbeauftragte Emily O’Reilly legt dem EU-Parlamentspräsidenten ihren Jahresbericht vor. Brüssel, 26. Mai 2015

Die Europäische Bürgerbeauftragte Emily O’Reilly legt dem EU-Parlamentspräsidenten ihren Jahresbericht vor. Brüssel, 26. Mai 2015

 
 

Überprüfung des Entscheidungsprozesses für die Zulassung von genetisch veränderten Organismen in den Mitgliedstaaten

Im April hat die Kommission ein Versprechen aus ihren politischen Leitlinien eingelöst und den Entscheidungsprozess für die Zulassung genetisch veränderter Organismen überprüft. Sie legte einen neuen Legislativvorschlag vor, der den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumen soll, die Verwendung von auf EU-Ebene zugelassenen genetisch veränderten Organismen in Lebens- und Futtermitteln in ihrem Hoheitsgebiet aufgrund eigener Bedenken zu beschränken oder zu untersagen. Dabei darf es sich allerdings nicht um die Bedenken hinsichtlich möglicher Risiken für die Gesundheit oder die Umwelt handeln, die bereits auf EU-Ebene bewertet wurden. Die Zulassung eines genetisch veränderten Organismus und die ihr vorausgehende wissenschaftliche Bewertung fallen weiterhin in die Zuständigkeit der EU.

Der Legislativvorschlag wurde dem Europäischen Parlament und dem Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens vorgelegt. Die beiden Organe hatten vor Kurzem eine Richtlinie verabschiedet, die den Mitgliedstaaten ähnliche Möglichkeiten im Bereich des Anbaus genetisch veränderter Organismen einräumt. Das Parlament lehnte den Vorschlag jedoch im Oktober ab. Im Rat wurden die Gespräche zur Festlegung eines Standpunkts fortgesetzt.

Das Volksbegehren auf EU-Ebene: die Europäische Bürgerinitiative

Bei einer Europäischen Bürgerinitiative müssen mindestens eine Million EU-Bürgerinnen und -Bürger aus mindestens sieben Mitgliedstaaten die Kommission auffordern, einen Rechtsakt vorzuschlagen. Bislang erfüllten drei Europäische Bürgerinitiativen – die Initiativen „Right2Water“, „Einer von uns“ und „Stop Vivisection“ – die Voraussetzungen und erhielten die erforderliche Zahl von Unterstützungs­bekundungen. Sie wurden der Kommission vorgelegt, die in Mitteilungen dazu Stellung nahm.

Im März veröffentlichte die Kommission einen Bericht über die Anwendung der Bürgerinitiative, in dem sie eine erste Bilanz der Erfahrungen mit diesem neuen Instrument, das seit April 2012 in Kraft ist, zog. Sie kam zu dem Ergebnis, dass es für die Organisatoren von Bürgerinitiativen schwierig war, ein Online-Sammelsystem für Unterstützungsbekundungen einzurichten, und dass dieses Problem durch die knappe Frist für die Sammlung verschärft wurde. Die Kommission stellt den Organisa­toren deshalb weiterhin kostenlose Hosting-Lösungen zur Verfügung, bis eine dauerhafte Lösung für Online-Sammelsysteme gefunden ist, und lässt in einer Studie Optionen für die Entwicklung einer solchen Lösung prüfen. In dem Bericht wurde zudem darauf hingewiesen, dass die Organisatoren auf Probleme stießen, weil in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Voraussetzungen für die Sammlung von Unterstützungsbekundungen erfüllt sein müssen und unterschiedliche persönliche Angaben gefordert werden. Die Kommission hat die Mitgliedstaaten daher aufgefordert, diese Anforderungen zu harmonisieren und zu vereinfachen.


Bürgerdialoge

Im Januar 2015 nahm die Kommission neue Bürgerdialoge auf, in denen Bürgerinnen und Bürger mit EU-Entscheidungsträgern diskutieren konnten. Diese Dialoge sind ein konkretes Beispiel dafür, dass ein wichtiger Bestandteil der demokratischen Politikgestaltung in der Union darin besteht, den Bür­gerinnen und Bürgern zuzuhören und mit ihnen zu sprechen. Im Laufe des vergangenen Jahres traten der Kommissionspräsident, die Vizepräsidenten und die Kommissare durch ihre Teilnahme an insgesamt 53 Dialogen mit Tausenden von Bürgerinnen und Bürgern aus der gesamten Union in Kontakt. Der Präsident des Europäischen Parlaments, mehrere Mitglieder des Europäischen Parlaments sowie nationale Politikerinnen und Politiker nahmen ebenfalls an den Dialogen teil.

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Die EU im Jahr 2015 – Gesamtbericht über die Tätigkeit der Europäischen Union

Europäische Kommission
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BELGIQUE/BELGIË

Die EU im Jahr 2015 – Gesamtbericht über die Tätigkeit der Europäischen Union wurde von der Europäischen Kommission am 1. Februar 2016 unter der Nummer COM(2016) 38 angenommen.

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Gesamtbericht über die Tätigkeit der Europäischen Union

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Das Wichtigste im Überblick

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Amt für Veröffentlichungen
L-2985
Luxemburg

Auf dem Deckblatt

  1. Die Hohe Vertreterin/Kommissionsvizepräsidentin und der Außenminister des Iran erörtern das iranische Nuklearprogramm. (© Europäische Union)
  2. Die Wettbewerbskommissarin kündigt kartellrechtliche Untersuchungen gegen Google an. (© Europäische Union)
  3. Ungarische Soldaten errichten einen Zaun an der Grenze zu Kroatien. (© Associated Press)
  4. Der Kommissionspräsident bei der Eröffnung der Klimakonferenz in Paris (© Europäische Union)
  5. Der für Finanzdienstleistungen zuständige Kommissar eröffnet den Handel an der Londoner Börse. (© Europäische Union)
  6. Demonstranten vor dem griechischen Parlament am Abend des Referendums (© Associated Press)
  7. Führende Politiker/-innen der EU, Deutschlands, Griechenlands und Frankreichs erörtern die griechische Finanzlage. (© Europäische Union)
  8. Der Kommissionspräsident und die Staats-/Regierungschefs von Spanien, Frankreich und Portugal kündigen eine bessere Anbindung der Iberischen Halbinsel an den EU-Energiemarkt an. (© Europäische Union)
  9. Führende Politiker/-innen der EU, Estlands, Litauens, Lettlands und Polens kündigen das Gasverbundprojekt zwischen Polen und Litauen an. (© Europäische Union)
  10. Ein Such- und Rettungseinsatz im Mittelmeer im Rahmen der Operation Triton (© Frontex)
  11. Der britische Premierminister präsentiert seine Vorschläge für die Neuverhandlung der Beziehungen des Vereinigten Königreichs zur EU. (© Associated Press)
  12. Der Europäische Rat tagt in Brüssel. (© Europäische Union)
  13. Europäische Milchbauern demonstrieren in Brüssel. (© Associated Press)
  14. Der Kommissionspräsident und die Staats-/Regierungschefs Griechenlands, Frankreichs und Belgiens auf dem Euro-Gipfel (© Europäische Union)
  15. Der Parlaments- und der Kommissionspräsident auf dem Treffen der Staats- und Regierungschefs zu den Flüchtlingsströmen auf der Westbalkan-Route (© Europäische Union)
  16. In Griechenland eintreffende Flüchtlinge (© Europäische Union)
  17. Die Staats- und Regierungschefs auf dem G7-Gipfel (© Europäische Union)
  18. Der Präsident der Eurogruppe steht der Presse Rede und Antwort. (© Europäische Union)
  19. Nach dem Anschlag auf die Konzerthalle Bataclan in Paris werden die Verletzten von den Rettungsdiensten versorgt. (© Associated Press)
  20. Der Ratspräsident auf einer Pressekonferenz (© Europäische Union)
  21. Unterzeichnung der Vereinbarung über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (© Europäische Union)
  22. Schweigeminute auf der Place de la République (Paris) nach den Terroranschlägen im November (© AFP)
  23. Demonstration gegen die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (© Associated Press)
  24. Führende Politiker der EU und der Ukraine auf dem 17. EU-Ukraine-Gipfel (© Europäische Union)

© Europäische Union, 2016

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