Haushalt

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Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024

  • Der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2023 die Haushaltssatzung 2024 beschlossen.
  • Mit Schreiben vom 29. Mai 2024 hat das Landesverwaltungsamt (Kommunalaufsicht) die genehmigungspflichtigen Teile (Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen und Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen) genehmigt.
  • Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wurde auf 16,34 Millionen Euro festgesetzt.
  • Nach der Veröffentlichung im Internet am 3. Juni 2024 ist der Haushalt 2024 in Kraft getreten. 
  • Der Haushalt 2024 sieht ein Investitionsvolumen für den Kernhaushalt von 29,88 Millionen Euro vor.
  • Es sind Erträge in Höhe von 592,1 Millionen Euro und Aufwendungen von 619,2 Millionen Euro geplant. Das geplante Defizit beträgt demnach 27,1 Millionen Euro.

Haushaltssatzung 2024 zum Download

Umsetzung des Gesetzes über den Saarlandpakt statt Sanierungshaushalt

Im Jahr 2020 wird der Anfang November 2018 von der Landesregierung beschlossene Saarlandpakt umgesetzt. Damit entfällt die Verpflichtung zur Aufstellung eines Sanierungshaushaltes oder eines Haushaltssanierungsplanes.

Der Saarlandpakt soll die Finanzkraft der Kommunen strukturell stärken, Investitionsspielräume eröffnen und die Altschuldentilgung vorantreiben. Im Zentrum steht die Übernahme kommunaler Altschulden in Form von Liquiditätskrediten in Höhe von insgesamt rund einer Milliarde Euro durch das Land.

Davon profitiert ab dem Jahr 2020 auch die Landeshauptstadt Saarbrücken. Die bei den Kommunen verbleibenden Liquiditätskredite werden über 45 Jahre getilgt, wobei ein verbindlicher Rückführungsplan gilt. Zudem fließen 20 Millionen Euro jährlich an pauschalen Investitionszuweisungen an die saarländischen Kommunen, um diesen Investitionsspielräume zu eröffnen.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie spielen bei dem vorliegenden Haushalt für das Jahr 2020 noch keine Rolle und werden erst in den Folgejahren berücksichtigt.