Frage: „Die Nr. 750 GOÄ ist als ‚Auflichtdermatoskopie der Haut‘ definiert. Bedeutet es, dass man diese Position bereits ansetzen kann, wenn beispielsweise nur ein Nävus unter dem Dermatoskop untersucht wird? Oder wäre es hier sinnvoll, die Nr. 750 GOÄ analog anzusetzen?“
Frage: „Ist bei der Privatliquidation der Sonografie des Abdomens bei mehr als vier Organen die Steigerung der Nrn. 410 (einmal) und 420 GOÄ (mehrmals) mit der Begründung ‚erhöhter Aufwand durch Anzahl der ...
Eine Honorarsammelerklärung ist zwingend von der ärztlichen Leitung des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) zu unterschreiben, wenn es der Honorarverteilungsmaßstab (HVM) so vorschreibt. Dies bestätigte das ...
Gerne unterstützen wir Sie bei den konkreten Abrechnungsfragen, die in Ihrer Arztpraxis auftreten. Fragen zum EBM sowie zur GOÄ beantworten unsere Fachautoren auf Basis langjähriger Expertise! Schreiben Sie eine E-Mail mit Ihren Fragen an aaa@iww.de . Sie bevorzugen es, die Antworten im Rahmen eines Webinars zu erhalten? Dann empfehlen wir das IWW-Webinar Abrechnung in der Hausarztpraxis (buchbar unter iww.de/s10107 , einzeln oder als Reihe; nächster Live-Termin: Mi, 26.06.2024 von 15 bis 17 Uhr ).
Die vorgesehene Entbudgetierung und die damit verbundenen EBM-Änderungen (siehe AAA 04/2024, Seite 3) nehmen Fahrt auf. Zu dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) liegt inzwischen ein – im Vergleich zum ...
Das am 26.03.2024 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digitalgesetz, „Wortlaut des Gesetzes“ online unter iww.de/s10829 ) enthält auch neue Regelungen für die ...
Neu! Aktuelle EBM- und GOÄ-Tipps für die Hausarztpraxis
Gibt es neue Abrechnungspositionen und -regeln im EBM? Lasse ich Honorarpotenzial liegen? Wie kann ich meine Abrechnungsprozesse optimieren? Diese und viele weitere Fragen beantwortet Ihnen die neue IWW-Webinar-Reihe speziell für die Hausarztpraxis – kurzweilig, interaktiv und direkt umsetzbar!
Ein Vertragsarzt ist verpflichtet, seine Patienten persönlich zu versorgen. Dies gilt auch für das Ausstellen von Verordnungen. Eine Ausnahme der Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung stellt eine zulässige (!) Vertretung dar. Diese ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich, wie das Sozialgericht (SG) München in seinem Urteil vom 23.11.2023 zur Rückforderung des Honorars eines in der Plausibilitätsprüfung aufgefallenen Arztes betont hat (Az. S 38 KA 11/19).