Wenn Sie mit „Verbrauchern“ Vertragsbeziehungen eingehen, sollten Sie sich unbedingt mit den §§ 312b, 312c im BGB und mit § 7 Abs. 2 HOAI auseinandersetzen. Sonst droht Ihnen der Verlust von Honoraransprüchen, im Zweifel Ihres gesamten Honorars. Das lehren drei Entscheidungen, die allesamt gegen den Planer ausgefallen sind. PBP macht Sie deshalb mit den Honorarfallen vertraut und hilft Ihnen, Honoraransprüche zu schützen.
Oft wird gefragt, ob die Erhöhung von Baukosten aus der Schlussrechnung gegenüber der vorhergehenden Kostenberechnung gleichsam als Schaden gegenüber dem Planungsbüro geltend gemacht werden kann. Die Antwort lautet ...
Die Regelverjährungsfrist beim Werkvertrag für Planung und Bauüberwachung beträgt fünf Jahre. Das hat die Rechtsprechung wiederholt bestätigt. Diese Frist kann durch eine sog. Hemmung verlängert werden mit der ...
Wenn Sie in Anlagevermögen (z. B. Pkw oder Büroausstattung) investieren, ergibt sich Ihr Betriebsausgabenabzug erst über die Abschreibung. Das Wachstumschancengesetz (WCG) eröffnet Ihnen hier ab 2024 neue Spielräume, um die Steuerlast nach Ihrer Gewinnsituation zu gestalten. Diese Möglichkeit bieten Ihnen die neue degressive Abschreibung und die verbesserte Sonderabschreibung. PBP zeigt, von welchen Wahlrechten Sie profitieren und wie Sie die Abschreibungen optimal kombinieren.
Die Flexibilität in der Wahl des Fachpersonals, das eine Aufgabe ausführt, ist ein entscheidendes Merkmal, das sowohl die Qualität Ihrer Arbeit als auch die Einhaltung der Vertragspflichten beeinflusst.
Nachdem sich PBP in den letzten Monaten mit der Honorierung eines Auftrags über mehrere Objekte im Leistungsbild Gebäude auseinandergesetzt hat, wird nun der Fokus auf das Leistungsbild Tragwerksplanung verschoben.
Digitale Technologien und neue Arbeitsweisen bieten Chancen, Ihren Workflow einfacher und effizienter zu gestalten. In nur 3 Tagen erfahren Sie ganz konkret, wie auch Ihr Planungsbüro von den neuen Werkzeugen für Planung, Bauleitung und Projektsteuerung profitiert.
Digitalisierung, Neues Arbeiten und Akquisition zusammen mit dem Chef kompetent organisieren und ihn so zielgerichtet entlasten: Der IWW-Lehrgang vermittelt das Know-how für erfolgreiches Büromanagement 5.0.
Professionelles Nachtragsmanagement – so gelingt’s
Eine Planungsänderung? Verzögerungen am Bau? Wiederholungsleistungen? In allen Fällen erhalten Sie die entsprechenden Honoraranteile nur mit Nachträgen zum Planungsvertrag. Wie das in der Praxis funktioniert, erfahren Sie in der neuen Sonderausgabe von PBP Planungsbüro professionell.
Wer ist für die Koordination und Integration der Ver- und Entsorgungsleitungen unter den Freianlagen verantwortlich? Diese Frage ist schon mehrfach an PBP herangetragen worden. Im Tagesgeschäft wird die Leistung oft bei den Architektur- oder Ingenieurbüros für Objektplanung verortet. Das ist aber in deren Leistungsbildern nicht als Grundleistung geregelt. Was gilt also? Anlass für PBP, der Sache auf den Grund zu gehen und dabei auch einen Blick in die „HOAI-Zukunft“ zu werfen.