DER GESCHÄFTSBERICHT

Aufgabe des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen ist es, die Gesamtinteressen der Personenverkehrsunternehmer mit PKW auf nationaler und internationaler Ebene gegenüber Ministerien und anderen Behörden, Organisationen und der Öffentlichkeit zu vertreten. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen und seine Landesverbände sowie die ihm angeschlossenen örtlichen Organisationen des Taxi- und Mietwagengewerbes auf Bundesebene leisten ganze Arbeit für diese durch die Betreuung und Förderung gemeinsamer Interessen der Verbandsmitglieder.

Jedes Jahr im Herbst wird Bilanz gezogen – der Bundesverband Taxi und Mietwagen legt den Geschäftsbericht vor. Eine Neuerung in diesem Jahr – konsequent digital!

Der Geschäftsbericht des Bundesverbandes 2019/2020 ist ab sofort verfügbar – und wird konsequent digital. Dabei orientiert sich Layout und Umfang an den bisherigen, konventionell gedruckten Geschäftsberichten. Eine Printversion ist nicht mehr vorgesehen. 

Mit der Umstellung auf ein digitales Format profitieren Aktualität und Reichweite des Geschäftsberichtes. So können durch Links und Hyperlinks die Inhalte erweitert werden, dadurch bekommt z.B. das gewohnte Verzeichnis der Rundschreiben eine Archiv-Funktion. Bei Bedarf kann man im laufenden Jahr aktualisieren, was bei einem einmal gedruckten Printmedium naturgemäß nicht der Fall ist. Redaktioneller Stand des neuen Geschäftsberichts ist der 31.12.2020.    

Schwerpunkte des neuen Geschäftsberichts

Der Geschäftsbericht 2019/2020 steht im Zeichen von zwei Krisen: Die Corona-Krise lässt die Umsätze des Taxigewerbes massiv einbrechen. Nach den vorläufigen Werten für 2020 liegen diese um 43 Prozent unter dem Vorjahr – und das, obwohl die ersten Monate 2020 noch normal liefen und im Sommer eine zwischenzeitliche Erholung zu verzeichnen war.

Als wäre das nicht schlimm genug, treibt der Bundesverkehrsminister die Novelle des PBefG voran. Eine Novelle, die verspricht ein „Update“ für den Rechtsrahmen der Personenbeförderung zu sein. Eine Novelle, die aber auch und vor allem eine Bedrohung für die 36.000 Taxi- und Mietwagenunternehmen und ihre 250.000 Beschäftigten darstellt.

Das Personenbeförderungsgesetz ist das „Grundgesetz“ für die Personenbeförderung. Es von Zeit zu Zeit zu verändern, ist richtig. Aber es ist immer behutsames Handeln gefragt: Eine kleine Veränderung an einer Stelle kann weitreichende Konsequenzen an anderer Stelle haben. 

Der Bundesverband gibt in seinem Geschäftsbericht Auskunft über seinen Einsatz für einen fairen Wettbewerb, für echte Corona-Hilfen für das Gewerbe und nicht zuletzt: über die Lage des Gewerbes.