Bis Ende 2006 wurden in der internationalen Flussgebietseinheit Elbe die Programme zur Überwachung des Zustands der Gewässer gemäß Artikel 8 der Wasserrahmenrichtlinie aufgestellt. Deren Ziel ist es, eine einheitliche und vergleichbare Bewertung des Zustands der Oberflächengewässer und des Grundwassers zu erhalten, und zwar sowohl im Rahmen eines Einzugsgebiets als auch verschiedener Einzugsgebiete untereinander. Die Überwachung des Zustands der Oberflächengewässer und des Grundwassers dient der Kontrolle der Erfüllung der von der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Ziele, insbesondere der Erreichung des guten Zustands der Gewässer.
Die Überwachung des Zustands der Oberflächengewässer ist entsprechend ihrem Zweck in die überblicksweise und die operative Überwachung sowie die Überwachung zu Ermittlungszwecken unterteilt.
Zweck der überblicksweisen Überwachung:
Zweck der operativen Überwachung:
Zweck der Überwachung zu Ermittlungszwecken:
Eine besondere Stellung im Rahmen der überblicksweisen Überwachung der Oberflächengewässer im Einzugsgebiet der Elbe hat das „Internationale Messprogramm Elbe“, das bereits seit 1992 zur Untersuchung der Entwicklung der Wasserbeschaffenheit in der Elbe und ihren Nebenflüssen dient und seit 2007 gemäß den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie überarbeitet wurde.
Beim Grundwasser wird dessen Menge (mengenmäßiger Zustand) und Qualität (chemischer Zustand) überwacht.
Ziel ist es:
Die Überwachung des chemischen Zustands ist entsprechend ihrem Zweck in die überblicksweise und die operative Überwachung unterteilt.
Zweck der überblicksweisen Überwachung des chemischen Zustands des Grundwassers ist es:
Zweck der operativen Überwachung des chemischen Zustands des Grundwassers ist es:
Für die Schutzgebiete wurden die Programme zur Überwachung des Zustands der Oberflächengewässer und des Grundwassers durch die Vorgaben der Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft ergänzt, aufgrund derer die Schutzgebiete festgelegt wurden.
Die Informationen über die Programme zur Überwachung des Zustands der Oberflächengewässer und des Grundwassers, die in den einzelnen Staaten bis Ende 2006 nach den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie aufgestellt wurden, wurden für die internationale Flussgebietseinheit Elbe in einem gemeinsamen zusammenfassenden Bericht gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Wasserrahmenrichtlinie zusammengestellt, dem Bericht 2007. Eine kurze Information zu diesem Bericht ist im Informationsblatt der IKSE Nr. 2 zur Wasserrahmenrichtlinie enthalten.