Eine Kündigung aus Anlass einer Krankmeldung ist eine heikele Angelegenheit. Der Arbeitgeber muss befürchten, dass eine solche Kündigung unwirksam ist.
Das monatliche Webinar des Informationsdienstes DiB Daten im Betrieb beschäftigt sich im Mai mit dem Thema „Datenschutz in der Personalarbeit - Von Einsatzplänen, Bewerbern und Personalakten“. Am 12.6.
Seit Inkrafttreten der aktiven beA-Nutzungspflicht Anfang 2022 „fließt“ der elektronische Rechtsverkehr. Damit Sie, (neue) Kollegen und Kanzleimitarbeiter weiterhin unfallfrei fahren, macht unsere beA-Expertin ...
Eine Formularklausel, die den Arbeitnehmer zur Rückzahlung der vom Arbeitgeber finanzierten Kosten seiner Weiterbildung verpflichtet, wenn er während der Weiterbildungszeit aus seinem Verschulden oder „auf eigenen Wunsch“ aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen i.S.v. § 307 Abs. 1 BGB, weil hiervon auch alle Fälle einer unverschuldeten Eigenkündigung aus personenbedingten Gründen erfasst werden.
„Die Frühjahrsbelebung ist in diesem Jahr nicht richtig in Fahrt gekommen. Auch im Mai sanken Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung, allerdings nicht so kräftig wie in den meisten Jahren zuvor“, sagte die ...
Wenn es um das Thema Urlaub geht, hört bei vielen Arbeitnehmern und auch Arbeitgebern der Spaß auf. Viele Irrtümer kursieren um das wichtige Thema. Ob es um die Probezeit, die Übertragbarkeit oder die Abgeltung des ...
Gerade in der mietrechtlichen Praxis können digitale Lösungen die Arbeit erheblich erleichtern. Die neue Sonderausgabe von MK Mietrecht kompakt zeigt Ihnen, wie Sie sich dieses Potenzial erschließen! Sie erhalten konkrete Tipps zur Nutzung von KI und zum Aufbau Ihrer eigenen Legal-Tech-Strategie.
Volle Terminsgebühr trotz Versäumnisurteil? So geht’s!
Verschenken Sie kein Geld: Auch bei Säumnis des Gegners kann in vielen Fällen die volle Terminsgebühr von 1,2 abgerechnet werden. In welchen Verfahrenskonstellationen dies so ist, zeigt Ihnen die neue Sonderausgabe von RVG professionell anhand von konkreten Abrechnungsbeispielen.
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Ein besonderer Vertreter des Vereins nach § 30 Abs. 1 BGB, der als dessen Geschäftsführer tätig ist, kann als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen sein. Es kommt es auf den Umfang der ihm übertragenen Geschäfte an, so das LAG Sachsen.