Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte die Richtlinie über eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung für Versicherte mit Verdacht auf Long-Covid (Long-Covid-Richtlinie bzw. (LongCOV-RL) bereits am 21.12.2023 beschlossen (AAA 01/2024, Seite 7). Die Richtlinie ist inzwischen im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und am 09.05.2024 in Kraft getreten. Der Bewertungsausschuss hat jetzt sechs Monate Zeit, eine Anpassung des EBM vorzunehmen.
Präventionsleistungen sind im deutschen Gesundheitssystem eine Ausnahmeerscheinung: Denn sie stellen eine Win-win-win-Situation her, für Patienten, Krankenkassen und Ärzte. Denn Präventionsleistungen bedeuten – ...
Die Abrechnung der hausärztlichen Versichertenpauschalen bereitet üblicherweise keine Probleme. Voraussetzung ist lediglich ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt (APK) oder ein APK im Rahmen einer Videosprechstunde.
Das vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) am 16.11.2023 beschlossene neue Disease-Management-Programm (DMP) Adipositas (siehe AAA 12/2023, Seite 1 ) wird nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 01.07.2024 in Kraft treten. Die regionalen Vertragspartner – das sind die Krankenkassen und KVen – können daher ab diesem Zeitpunkt Verträge zum neuen DMP Adipositas vereinbaren. Erfahrungsgemäß werden die Verhandlungen längere Zeit in Anspruch nehmen, sodass kurzfristig nicht mit der Umsetzung dieses DMP zu ...
Die Mehrheit der Landesärztekammern hat die Homöopathie bereits aus ihren Weiterbildungsordnungen gestrichen. Hintergrund sind Bestrebungen, die Homöopathie nicht mehr als Kassenleistung bereitzustellen, da diesen ...
Der männliche Patient ist gerade 65 Jahre alt geworden. Er kommt turnusmäßig zur Gesundheitsuntersuchung, zur Krebsfrüherkennungsuntersuchung, zum Hautkrebsscreening und – auf Empfehlung seines Hausarztes – auch ...
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Seit dem 01.04.2024 unterliegt die Verordnung von medizinischem Cannabis nicht mehr dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), sodass Ärztinnen und Ärzte Cannabis und Dronabinol zu medizinischen Zwecken auf einem ganz „normalen“ GKV- bzw. Privatrezept an volljährige Patienten verordnen können. Das ist zwar eine Erleichterung, weil die betäubungsmittelrechtlichen Verordnungsvoraussetzungen weggefallen sind, doch es bleiben offene Fragen – insbesondere bei Privatversicherten, für die es – anders als in der ...